Die Corona-Novemberhilfe kann ab den 25. Nobvember beantragt werden. Solo-Selbstständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit einem Direktantrag im eigenem Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5.000 EUR Euro beantragen.
Unternehmen, die aufgrund der strengen Corona-Maßnahmen im November 2020 schließen müssen, wird eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewährt. Dabei wurde auch eine Regelung für Gastronomen getroffen, die weiterhin Speisen außer Haus verkaufen.
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