{"id":28162,"date":"2023-06-14T10:00:00","date_gmt":"2023-06-14T08:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/grenzinfo.eu\/emra\/events\/b-solutions-workshop-14-juni-2023-bruessel\/"},"modified":"2025-03-14T14:58:58","modified_gmt":"2025-03-14T13:58:58","slug":"b-solutions-workshop-14-juni-2023-bruessel2023-06-14-1000","status":"publish","type":"cross_event","link":"https:\/\/grenzinfo.eu\/emra\/events\/b-solutions-workshop-14-juni-2023-bruessel2023-06-14-1000\/","title":{"rendered":"B-Solutions Workshop 14. Juni 2023 &#8211; Br\u00fcssel"},"content":{"rendered":"<h2>Hindernisse f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Telearbeit beseitigen<br \/>\nKurz vor dem Durchbruch?<\/h2>\n<p><em>Ein B-Solutions Workshop, organisiert vom GrenzInfoPunkt Aachen-Eurode, ITEM (Universit\u00e4t Maastricht) und der Arbeitsgemeinschaft Europ\u00e4ischer Grenzregionen (AGEG\/AGEG\/ARFE), mit Unterst\u00fctzung der Benelux-Union, im Rahmen eines von der DG REGIO finanzierten B-Solutions Projekt.<\/em><\/p>\n<p><strong>Ort: <\/strong><strong>Benelux Unie, Rue de la R\u00e9gence 39, 1000 Br\u00fcssel, Belgien<br \/>\n<\/strong><strong>Zeit: 10.00h &#8211; 15.30h<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><a href=\"https:\/\/fm-emr.grenzinfo.eu\/public\/form.php?event_id=13&amp;language_id=1\">&gt;&gt; Hier anmelden<\/a><\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>Das Projekt:<\/h3>\n<p>B-Solutions ist eine von der DG REGIO finanzierte Initiative, die von der Arbeitsgemeinschaft Europ\u00e4ischer Grenzregionen verwaltet und durch den DG REGIO Border Focal Point unterst\u00fctzt wird. B-Solutions unterst\u00fctzt die Entwicklung einer Expertenbasis und Ma\u00dfnahmen zur Beseitigung rechtlicher und administrativer Hindernisse f\u00fcr die grenz\u00fcberschreitende Zusammenarbeit und Mobilit\u00e4t in der gesamten EU. Dies geschieht in Anerkennung der Schl\u00fcsselrolle, die die Grenzregionen in der europ\u00e4ischen Koh\u00e4sions- und Integrationsagenda spielen.\u200b<\/p>\n<h3>Der Workshop:<\/h3>\n<p>Mit Schwerpunkt auf den Grenzregionen zwischen Deutschland, den Niederlanden und Belgien wird der Workshop L\u00f6sungen f\u00fcr die Themen Telearbeit, grenz\u00fcberschreitendes Arbeiten, Besteuerung und Sozialversicherung untersuchen und erforschen. Genauer, wie diese innerhalb der entstehenden Rahmenbedingungen auf EU- und Mitgliedstaatsebene gel\u00f6st werden k\u00f6nnen. Au\u00dferdem wird die Rolle der wichtigsten Organisationen bei der Umsetzung der Empfehlungen dieses B-Solutions-Falles diskutiert.<\/p>\n<h3>Tagesordnung:<\/h3>\n<p>Der Workshop beginnt mit einer kurzen Pr\u00e4sentation der Ergebnisse des ersten B-Solution Falles zur grenz\u00fcberschreitenden Telearbeit in den Grenzregionen zwischen Deutschland, den Niederlanden und Belgien. Dieser zweite B-Solution Fall zu diesem Thema wurde vom binationalen Zweckverband Eurode (Stadt Kerkrade und Herzogenrath) und dem deutsch\/niederl\u00e4ndischen GrenzInfoPunkt Aachen-Eurode initiiert.<\/p>\n<p>Erfreulicherweise wurde im Bereich der Sozialversicherung ein sehr wichtiger Schritt in Form eines vorgeschlagenen Rahmenabkommens gemacht. Dieses Rahmenabkommen wird vorgestellt und Akteur*innen aus den Mitgliedstaaten, der Europ\u00e4ischen Kommission und Expert*innen des GrenzInfoPunkts Aachen-Eurode werden dar\u00fcber diskutieren, ob das Abkommen ein wichtiger Schritt zur L\u00f6sung des Problems in der deutschen, niederl\u00e4ndischen und belgischen Situation und dar\u00fcber hinaus ist.<\/p>\n<p>In einem zweiten Panel wird die Frage aufgeworfen, wie die k\u00fcnftigen bilateralen Steuerabkommen von NL\/DE\/BE mit der vorgestellten L\u00f6sung f\u00fcr die Sozialversicherung in Verbindung gebracht werden k\u00f6nnen. Das Panel wird Vertreter*innen der nationalen Finanzministerien und Experten auf diesem Gebiet zusammenbringen. Schlie\u00dflich wird ein drittes Panel die Sichtweise und Rolle anderer Organisationen wie der Benelux-Union, der Europ\u00e4ischen Kommission, des Ausschusses der Regionen und der OECD diskutieren.<\/p>\n<h3>Der Hintergrund<\/h3>\n<p>Im Jahr 2022 hatte das ITEM Institut mit Sitz in Maastricht eine erste B-Solution-Studie \u00fcber die Folgen der Telearbeit f\u00fcr Grenzg\u00e4nger*innen f\u00fcr das geographische Gebiet der niederl\u00e4ndischen, belgischen und deutschen Grenzregionen durchgef\u00fchrt. Die Ergebnisse zeigten, dass ohne neue Regelungen im Bereich der Sozialversicherung und der Steuern Unternehmen und Besch\u00e4ftigte mit einer sehr komplexen Situation konfrontiert w\u00e4ren, die die Attraktivit\u00e4t der grenz\u00fcberschreitenden Arbeit gef\u00e4hrden k\u00f6nnte. Dieser Workshop ist Teil eines zweiten B-Solution Projekts: Die Idee ist es, die notwendigen innovativen L\u00f6sungen zu unterst\u00fctzen, um die Integrit\u00e4t der grenz\u00fcberschreitenden Arbeitsm\u00e4rkte zu gew\u00e4hrleisten.<br \/>\nDie Situation heute: Die besonderen \u00dcbergangsfristen im Bereich der Steuern sind bereits zum 30. Juni 2022 abgelaufen. Das bedeutet, dass Grenzg\u00e4nger*innen nur wegen zus\u00e4tzlicher Home-Office-Tage in zwei Staaten steuerliche Pflichten erf\u00fcllen m\u00fcssen. Auch wenn dies nicht zu einer Doppelbesteuerung f\u00fchren kann, entsteht dadurch ein erheblicher Verwaltungsaufwand, insbesondere wenn die Regeln von den Sozialversicherungsbestimmungen abweichen.<\/p>\n<p>Die \u00dcbergangsfrist f\u00fcr Telearbeit in Bezug auf die Sozialversicherung l\u00e4uft am 30. Juni 2023 ab. Ab dem 1. Juli 2023 gelten normalerweise wieder die Regeln der europ\u00e4ischen Verordnung 883\/2004. Die Regierungen Deutschlands, Belgiens und der Niederlande haben bereits erkl\u00e4rt, dass sie das Rahmenabkommen \u00fcber die Anwendung von Artikel 16 (1) der Verordnung (EG) Nr. 883\/2004 in F\u00e4llen grenz\u00fcberschreitender Telearbeit unterzeichnen werden. Das Abkommen k\u00f6nnte daher am 1. Juli 2023 in Kraft treten und wird die M\u00f6glichkeit bieten, den Sozialversicherungsschutz im Land des Arbeitgebers beizubehalten, wenn ein Arbeitnehmer weniger als 50 Prozent der Zeit von zu Hause aus in einem anderen Land arbeitet. In der Praxis k\u00f6nnen Betriebe und Besch\u00e4ftigte eine A1-Bescheinigung gem\u00e4\u00df dem Rahmenabkommen beantragen, um im Staat des Arbeitgebers sozialversichert zu bleiben und den Wechsel zur Sozialversicherung des Wohnsitzlandes zu vermeiden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","meta":{"_acf_changed":false},"categories":[],"event-category":[750],"class_list":["post-28162","cross_event","type-cross_event","status-publish","hentry","event-category-aachen-eurode"],"acf":{"cross_event_location":"","cross_event_address":"","cross_event_group_preselect":"","cross_event_start":"2023-06-14 10:00","cross_event_end":"2023-06-14 15:30","cross_event_dates":null,"cross_event_group_id":"cross_event_20522","cross_event_url":"https:\/\/grenzinfo.eu\/emra\/events\/b-solutions-workshop-14-juni-2023-bruessel-2023-06-14-1000\/","cross_event_external":false,"is_new_post_flag":false,"is_translate_post_flag":false},"lang":"de","translations":{"de":28162},"pll_sync_post":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/grenzinfo.eu\/emra\/wp-json\/wp\/v2\/event\/28162","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/grenzinfo.eu\/emra\/wp-json\/wp\/v2\/event"}],"about":[{"href":"https:\/\/grenzinfo.eu\/emra\/wp-json\/wp\/v2\/types\/cross_event"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/grenzinfo.eu\/emra\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=28162"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/grenzinfo.eu\/emra\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=28162"},{"taxonomy":"event-category","embeddable":true,"href":"https:\/\/grenzinfo.eu\/emra\/wp-json\/wp\/v2\/event-category?post=28162"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}