Umzug nach Belgien

Einleitungstext

Informationen für Bürger*innen von Nicht-EU-Staaten

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat kommen, ist es notwendig, einen Reisepass mit einem gültigen Visum zu besitzen. Ein Visum für drei Monate (Touristenvisum) erlaubt jedoch keine Erwerbstätigkeit. Für einen längeren Aufenthalt in Belgien benötigen Sie ein Niederlassungsvisum, das Sie in Ihrem bisherigen Wohnsitzstaat beantragen müssen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat. Genaueres hierzu ist auf der Internetseite https://5195.f2w.bosa.be/en/themes/third-country-nationals  in Erfahrung zu bringen.

Informationen zur kombinierten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für die einzelnen Gemeinschaften finden Sie

  • für flämische Gemeinschaft: https://www.vlaanderen.be/toelating-tot-arbeid/
  • für die französischsprachige Gemeinschaft: https://emploi.wallonie.be/home/travailleurs-etrangers/permis-de-travail.html
  • für die deutschsprachige Gemeinschaft: https://ostbelgienlive.be/desktopdefault.aspx/tabid-269/4602_read-55306/

 

Anmelden im neuen Staat

Zuständig für die Anmeldung von Neubürgerinnen und Neubürgern sind in Belgien die Gemeindeverwaltungen.

Anzeige der Anwesenheit

Innerhalb von acht Werktagen nach Ihrer Einreise müssen Sie sich bei der Gemeindeverwaltung melden und Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Bei diesem ersten Besuch erhalten Sie die so genannte Anwesenheitsanzeige und Erläuterungen zu den weiteren Schritten. Mit der Anwesenheitsanzeige ist verbunden, dass Neubürgerinnen und Neubürger in das Fremdenregister der Gemeinde eingetragen werden. Mit der Anwesenheitsanzeige, die als provisorisches Aufenthaltsdokument gilt, können Sie weitere administrative Schritte erledigen, die außerhalb des Anmeldeverfahrens notwendig sind.

Hausbesuch durch Polizei: In den belgischen Gemeinden vergewissert sich die Polizei durch einen Hausbesuch, dass Neubürgerinnen und Neubürger tatsächlich an der angegeben Adresse wohnen. Deshalb ist es ratsam, frühzeitig Namensschilder an der Wohnung bzw. am Haus anzubringen.

Niederlassungsantrag stellen

Der nächste Schritt ist der Niederlassungsantrag (auch: Registrierungsantrag), der innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft ebenfalls bei der Gemeinde gestellt werden muss. Der Antrag trägt die Bezeichnung „Anlage 19“ bzw. „Annexe 19“.

Zur Ausfertigung des Niederlassungsantrags müssen Sie bei der Gemeinde folgende Dokumente und Nachweise vorlegen. Da die verlangten Dokumente je nach Gemeinde variieren, ist es sinnvoll, beim ersten Besuch im Gemeindeamt oder vorab telefonisch nachzufragen, welche Nachweise und Bescheinigungen jeweils vorzulegen sind:

  • manche Gemeinden verlangen eine Abmeldung vom letzten Hauptwohnsitz
  • Passbilder (zwei für Personen über 17 Jahre, eines für Personen unter 17 Jahren)
  • Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis; Kinderausweis für Kinder unter 12 Jahre)
  • Familienstammbuch oder Abstammungsurkunde (gilt für ledige Personen)
  • Bescheinigung über den Zivilstand
  • Einkommensnachweis; also ggf. Arbeitsvertrag und die drei letzten Lohnbescheinigungen des Arbeitgebers, Bescheinigung des Steuerberaters für Selbstständige, Rentenbescheinigung. Auch Studierende müssen nachweisen, dass sie über ein für den Lebensunterhalt ausreichendes Einkommen verfügen.
  • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung  d.h. entweder eine internationale Krankenversicherungskarte oder ein S-1 Formular für Pflichtversicherte oder formloses Schreiben der deutschen Privatversicherung. Für nicht Erwerbstätige aus den Niederlanden ggf. die Einschreibung beim CAK

Ausstellung der Aufenthaltsdokumente

Nachdem der Niederlassungsantrag gestellt ist und die geforderten Dokumente und Nachweise vollständig vorliegen (Frist zur Vorlage: maximal drei Monate), stellt die Gemeinde die „Anlage 8“ aus. Dabei handelt es sich um eine „Anmeldebescheinigung“ bzw. um ein „Aufenthaltsdokument“ – der Sprachgebrauch ist diesbezüglich nicht bei allen Gemeinden einheitlich. In vielen Fällen kann die Gemeinde dieses Dokument sofort ausstellen.

Nur in Fällen, in denen weitere Überprüfungen – etwa durch das zentrale Ausländeramt in Brüssel – notwendig sind, gibt es eine Bearbeitungsfrist von maximal sechs Monaten. Auch Selbstständige und Personen, die aus belgischer Perspektive im Ausland (etwa in Deutschland) arbeiten sind von dieser Frist betroffen. In diesen Fällen werden die Antragsteller zur Aushändigung von „Anlage 8“ erneut in die Gemeindeverwaltung gebeten.

Elektronische Aufenthaltskarte
Das Aufenthaltsdokument („Anlage 8“) ist auch in Form einer elektronischen Karte verfügbar. Beantragt wird die Ausstellung dieser Karte bei der Gemeindeverwaltung. Die Gebühren, die für die Ausfertigung der Karte erhoben werden, unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Mit dieser elektronischen Karte können Sie sich bei den meisten öffentlichen Diensten (zB für die Steuererklärung in Belgien) online anmelden.

Behörden informieren

Personalausweise, siehe Kapitel Pässe und Ausweise

Finanzbehörden: siehe Kapitel Steuern

 

Rentenversicherungen:

Informieren Sie in Deutschland sowohl die zuständige deutsche Rentenversicherung, sowie die Träger Ihrer privaten oder Betriebsrenten.

Für die Niederlande müssen Sie der SVB den Umzug melden. Wenn Sie weiter in den Niederlanden sozial versichert bleiben (zB durch Arbeit in den Niederlanden), bleibt man für die AOW versichert. In gewissen Fällen (z.B. bei Hausfrauen oder Hausmännern) kann es günstig sein, sich freiwillig weiter für die AOW in den Niederlanden zu versichern.

Familienbeihilfen:

Informieren Sie auf deutscher Seite die Familienkasse. Durch Umzug nach Belgien wird, sollte einer der beiden Partner weiter einen Anspruch auf deutsches Kindergeld haben, eine andere Familienkasse zuständig https://grenzinfo.eu/infopage/arbeiten-im-nachbarland/wohnen-belgien-arbeiten-deutschland/kind-und-familie/

In den Niederlanden sollten Sie das SVB Büro Ihrer Region informieren.

Für beide Richtungen gilt, dass überprüft werden sollte, ob nicht Belgien vorrangig zuständig wird für die Zahlungen des Kindergeldes (z.B. bei Arbeitslosengeldbezug im Wohnland)

Postnachsendungen

Sowohl für Deutschland, als auch den Niederlanden kann man sich die Post nachsenden lassen. Für Deutschland jedoch keine Päckchen oder Pakete.  https://umziehen.de/nachsendeauftrag. In den Niederlanden sind Päckchen auf Briefkastengröße möglich http://Laat je post tijdelijk doorsturen met onze doorzendservice | PostNL

Abmeldung im Herkunftsland

Bei einem Umzug ins Ausland müssen Sie sich grundsätzlich im bisherigen Wohnland abmelden.

Es ist nicht möglich, in Belgien nur einen Zweitwohnsitz anzumelden. Wenn Sie tatsächlich in Ihrem bisherigen Wohnland wohnen bleiben und nur einen zusätzlichen Wohnsitz in Belgien anmelden, haben Sie zwei Hauptwohnsitze.

Achtung: Bei zwei Hauptwohnsitzen kann es zu Komplikationen bei der Besteuerung und Sozialversicherung kommen. Das hängt jedoch vom Einzelfall ab. Informieren Sie sich in jedem Fall bei den zuständigen Behörden (für die Sozialversicherung bei: DVKA / SVB / LSS; zu Steuern bei den nationalen Finanzverwaltungen).

Abmeldung in Deutschland

Bei Wegzug aus Deutschland müssen Sie sich grundsätzlich bei der Gemeinde Ihres bisherigen Wohnortes abmelden. Eine Abmeldung kann frühestens eine Woche vor Ihrem Umzug und muss spätestens zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Wissen Sie bereits, wo Sie wohnen werden? Dann geben Sie Ihre neue Adresse ebenfalls an.

Beantragen Sie unbedingt auch eine internationale Abmeldebescheinigung. Diese müssen Sie meist bei der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort und bei Passangelegenheiten vorlegen.

Abmeldung in den Niederlanden

Bei Wegzug aus den Niederlanden müssen Sie sich grundsätzlich bei der Gemeinde Ihres bisherigen Wohnortes abmelden. Eine Abmeldung kann frühestens fünf Tage vor Ihrem Umzug und muss spätestens am Tag des Umzuges erfolgen. Wissen Sie bereits, wo Sie wohnen werden? Dann geben Sie Ihre neue Adresse ebenfalls an.

Beantragen Sie unbedingt auch eine internationale Abmeldebescheinigung. Diese müssen Sie meist bei der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort und bei Passangelegenheiten vorlegen.

KFZ und Führerschein

Auto einführen

Obwohl Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ihr persönliches Hab und Gut zoll- und steuerfrei nach Belgien mitbringen dürfen, müssen Kraftfahrzeuge offiziell eingeführt und am Wohnsitz des Halters in Belgien angemeldet werden. Zudem muss das Fahrzeug technisch überprüft werden, der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist ebenfalls obligatorisch. Im Folgenden finden Sie Erläuterungen zu den einzelnen Erledigungen.

Das Auto gilt als Umzugsgut, wenn es älter als 6 Monate ist und weniger als 6.000km gelaufen ist (Mehrwertsteuer).

Aus Deutschland
1. Zoll:

Aus Deutschland:

Zollamt Lichtenbusch Autobahn E40, Hausnummer 18, 4731 Eynatten Tel.: 0032(0)2/57.93.700 oder per Mail : da.zollbuero.eynatten@minfin.fed.be
Folgende Unterlagen müssen mitgenommen werden:
– KFZ-Brief und Schein
– Ankaufsrechnung des Fahrzeuges
– belgischer Ausweis bzw. Aufenthaltsgenehmigung

Aus den Niederlanden:

Hier muss das Auto erst exportiert werden. Die ausführlichen Informationen dazu finden sich hier

Kan ik mijn auto meeverhuizen naar het buitenland? | Nederland Wereldwijd

2. Zulassungsstelle D.I.V. https://mobilit.belgium.be/fr/circulationroutiere/immatriculation_des_vehicules/autres_guichets/vehicule_importe_autres_antennes
– Antrag auf Zulassung eines Fahrzeugs (vom Zoll erhalten)
– KFZ-Brief und Schein im Original
– EU-Übereinstimmungserklärung. sofern Sie noch nicht im Besitz einer europäischen COC (Certificate of Conformity)-Bescheinigung sind, müssen Sie in Belgien eine Konformitätsbescheinigung beantragen. Diese bestätigt, dass Ihr KFZ den belgischen gesetzlichen Vorschriften entspricht. Sie ist entweder beim Generalvertreter Ihrer KFZ-Marke in Belgien oder bei der Autosécurité  erhältlich. Dort erhalten Sie auch Auskunft darüber, welche Unterlagen einzureichen sind.

 

3. Technische Kontrolle

Alle Fahrzeuge müssen ohne Aufforderung zum belgischen TÜV sobald die belgischen Schilder angekommen sind,. Hier sind die Gemeinschaften zuständig für die Zulassung und Kontrolle.

https://www.belgium.be/nl/mobiliteit/Voertuigen/technische_vereisten/autokeuring

4. KFZ- Versicherung

Sie müssen Ihr Fahrzeug in Belgien versichern. Nähere Informationen zum belgischen Versicherungsmarkt erhalten Sie bei der Verbraucherschutzzentrale. Vorhandene Schadenfreiheitsrabatte werden im Regelfall anerkannt.

Dass eine Versicherung abgeschlossen wurde, bestätigt Ihnen der Versicherungsmakler bzw. der Versicherer im Feld „Z“ des Zulassungsantrags.

Führerschein

Jeder von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellte Führerschein muss, sofern seine Gültigkeit nicht abgelaufen ist, von den anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Insofern gilt generell: Vor einem Umzug nach Belgien unbedingt sicherstellen, dass der eigene Führerschein noch gültig ist.

Nur noch befristete Führerscheine

Seit dem 19. Januar 2013 dürfen alle Mitgliedstaaten nur noch den einheitlichen EU-Führerschein im Scheckkartenformat ausgeben. Dieser ist immer auf 10 Jahre befristet.

Belgische Gemeinde ist zuständig

Generell gilt auch: Sie können Ihren Führerschein nur von den Behörden des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, verlängern lassen bzw. Ihren in einem anderen Land ausgestellten Führerschein gegen einen Führerschein im neuen Standardformat umtauschen. Wenn Sie also in Belgien wohnen, sind die dortigen Behörden für Ihren Führschein zuständig – in Belgien liegt diese Zuständigkeit bei der Gemeindeverwaltung.

 

Anmelden im neuen Staat

Rundfunkgebühren

nicht für belgien

Pässe und Ausweise

Gültigkeit der Ausweispapiere

Aus Deutschland kommend:

Die Aufenthaltsdokumente der belgischen Behörden gelten nicht als Ausweispapiere oder als Nachweis für Ihre Staatsangehörigkeit. Deshalb müssen Sie sich weiterhin mit Ihrem deutschen Reisepass oder Personalausweis ausweisen.

Verlängert wird der deutsche Reisepass in der Deutschen Botschaft in Brüssel, die auch als Personalausweisbehörde fungiert. Hier kann man Personalausweise neu beantragen, ändern oder als verloren melden.

Für die Verlängerung von Ausweisdokumenten ist es auch möglich, ein deutsches Passamt in einer grenznahen Stadt zu Belgien aufzusuchen, zum Beispiel der Bürgerservice in Aachen. Allerdings muss für diesen Service die doppelte Gebühr bezahlt werden. Für Erstbeantragungen ist weiterhin die Botschaft in Brüssel zuständig.

Man kann selber entscheiden, ob die belgische Anschrift auf dem deutschen Ausweis eingetragen wird oder nicht, da sie auf der belgischen Aufenthaltskarte nicht steht.

Aus den Niederlanden kommend:

Die niederländischen Ausweisdokumente kann man verlängern bei bei der niederländischen Botschaft oder im Konsulat Antwerpen oder in einer der niederländischen Grenzgemeinden.

Die niederländische DigiD kann weiter benutzt werden.

Bei der Abmeldung aus den Niederlanden werden Sie automatisch eingetragen in der RNI (Registratie Niet-ingezettenen)

Neubeantragung von Reisepass/Personalausweis nach Umzug

Die Anmeldung bei den belgischen Steuerämter erfolgt durch die Anmeldung bei der Gemeinde über die belgische Nationalregisternummer. Die belgische Steuererklärung ist verpflichtend. Sie bekommen im Juni des Folgejahres die Vordrucke in Papierform. Sie können diese dann, wenn gewünscht, online ausfüllen. https://finanzen.belgium.be/de/E-services/Tax-on-web

In Belgien wird über die Steuererklärung eine Gemeindesteuer erhoben, die je nach Gemeinde variieren kann. Das deutsche oder niederländische Lohneinkommen wird freigestellt und nur zur Ermittlung der Gemeindesteuer herangezogen.

In Deutschland gibt es zum Ausgleich auf die Lohnsteuer eine Minderungen von 8%, s.u.

Dies gilt für die Niederlande nicht. Zwischen Belgien und Deutschland und Belgien und Niederlande gelten verschiedene Doppelbesteuerungsabkommen.

In Belgien sind die Steuergegebenheiten aufgeteilt zwischen föderaler Steuern, regionalen Steuern und Gemeindesteuern. So gibt es in der Wallonie, zu der die Deutschsprachige Gemeinschaft hier gehört, (noch) eine Steuervorteil für die Finanzierung des Hauses (Wohnbonus). Dieser Steuervorteil gilt in Flandern nicht mehr.

Aus Deutschland kommend:

Melden Sie Ihren Umzug nach Belgien auch dem deutschen Finanzamt: Durch den Umzug werden Sie vom Prinzip her in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, können auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig bleiben. Damit Sie nach dem deutsch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommen eine Lohnsteuerminderung in Deutschland erhalten, müssen Sie aktiv werden. https://grenzinfo.eu/infopage/arbeiten-im-nachbarland/wohnen-belgien-arbeiten-deutschland/steuern/

Danach müssen Sie, sollten Sie sich für die unbeschränkte Steuerpflicht entschieden haben, auch in Deutschland eine Steuererklärung ausfüllen. Bei der beschränkten Steuerpflicht sind Sie dazu nicht verpflichtet.

Aus den Niederlanden kommend:

In den Niederlanden müssen Sie im Jahr des Umzugs eine Steuererklärung M (Migratie) ausfüllen.

Hoe doe ik aangifte over het jaar van mijn emigratie of immigratie? (belastingdienst.nl)

Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten, sind Sie in den Niederlanden steuerpflichtig. Wenn Ihr Einkommen zu mehr 90% können Sie in den Niederlanden eine Steuererklärung wie ein Ansässiger ausfüllen. Das nennt sich „kwalificerende buitenlandse belastingplicht“.

https://grenzinfo.eu/nl/informaties/werken-in-een-buurland/werken-nederland-vanuit-belgie/belastingen/

Arbeit (im zukünftigen Wohnstaat)

In Belgien angestellt sein

Wenn Sie zum ersten Mal in Belgien arbeiten, kann sich viel ändern. Beispielsweise werden Sie einem anderen Steuersystem, der belgischen Sozialversicherung und einer anderen Arbeitskultur begegnen. Sie werden sich auch mit einem anderen Arbeitsrecht befassen müssen.

Die belgischen Urlaubsregelungen, insbesondere zum Urlaubsanspruch und zum Urlaubsgeld unterscheiden sich teilweise erheblich zu den Regelungen in Deutschland und den Niederlanden.

Unter Arbeitsrecht finden Sie Informationen über Arbeitsverträge, Kündigungsfristen und Lohn.

In Belgien gibt es verschiedene Sonderurlaubsregelungen, wie zum Beispiel für Arztbesuche oder Hochzeiten. Auch Mutterschaftsurlaub und Elternurlaub sind gesetzlich geregelt.

Tarifverträge

In Belgien werden alle Löhne und Gehälter gesetzlich in so genannten paritären Kommissionen (PK commision paritaire / paritaire comités) geregelt, die für die jeweils für gesamte Branchen allgemein verbindlich erklärt wurden.

In vielen Bereichen baut man neben der gesetzlichen Rente auch eine betriebliche Rente auf, die Gruppenversicherung genannt wird.

Die PKs sind veröffentlicht auf der Website „Föderaler Öffentlicher Dienst Beschäftigung, Arbeit und soziale Konzertierung.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter Lohn/Gehalt.

Krankenversicherung

In Belgien besteht Krankenversicherungspflicht. Wenn Sie in Belgien sozialversichert sind, müssen Sie einer belgischen Krankenkasse beitreten.

Neben der Krankenversicherung besteht in Belgien nur in Flandern eine Pflegeversicherung ab dem Alter 26 Jahren. Diese interveniert in Kosten bestimmter nicht-medizinischer Pflege.

Weitere Informationen:

https://grenzinfo.eu/infopage/arbeiten-im-nachbarland/wohnen-deutschland-arbeiten-belgien/arbeit-arbeitsrecht-kultur-und-mehr/https://grenzinfo.eu/nl/informaties/werken-in-een-buurland/werken-in-belgie/werken-en-werkloosheid/lonen/

In Belgien selbständig sein:

In Belgien sind die grundlegenden Voraussetzungen für die Eintragung als Unternehmer folgende:

Jeder Selbständige muss bei einem anerkannten Unternehmensschalter eine Unternehmensnummer beantragen und wird dann registriert bei der  Zentralen Datenbank der Unternehmen (Kruispuntbank van Ondernemingen, KBO).

Der Beitritt zur Sozialversicherungskasse oder Sozialsekretariat Ihrer Wahl und die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sind auch als Selbständiger in allen Zweigen der Sozialen Sicherheit verpflichtend. Dies ist anders als in Deutschland oder den Niederlanden. So ist auch die Rentenversicherung für die Selbständigen in Belgien Pflicht. Die Höhe der Beiträge hängt von der Art der Selbständigkeit ab.

Wenn Sie weiterhin im Herkunftsalnd arbeiten

Wenn Sie ins Nachbarland umziehen, ihr Arbeitgeber aber in Ihrem alten Wohnstaat, also Ihrem Herkunftsland verbleibt, finden Sie alle Informationen zum Thema Arbeit unter o.a. Links

Gesundheitssystem

Leben und Arbeiten Sie in Belgien, sind Sie nur noch in Belgien krankenversichert.

Sollten Sie weiter in Herkunftsland arbeiten gelten die Informationen auf unseren Webseiten unter https://grenzinfo.eu/nl/informaties/werken-in-een-buurland/werken-duitsland-vanuit-belgie/zorgverzekering/

https://grenzinfo.eu/infopage/arbeiten-im-nachbarland/wohnen-belgien-arbeiten-deutschland/krankenversicherung-krankengeld/

In Belgien müssen Sie einer Krankenkasse beitreten. Nur so können Sie die Leistungen der gesetzlichen Gesundheits- und Invaliditätsversicherung in Anspruch nehmen.

Sie wählen selbst eine Krankenkasse, der Sie beitreten möchten: Neben den zahlreichen Krankenkassen gibt es auch die Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung (HKIV) – eine öffentliche Einrichtung, die die gleichen Aufgaben gegenüber der gesetzlichen Versicherung erfüllt wie die Krankenkassen.

Bis auf die HKIV erheben die anderen Krankenkassen neben dem Basisversicherungstarif einen verpflichtenden  Zusatzbeitrag. Dafür beiten sie unterschiedliche Leistungen an. Erkundigen Sie sich hierzu bei den einzelnen Kassen.

Die Krankenversicherung deckt die Kosten zahlreicher Leistungen (Konsultationen, Arzneimittel, Krankenhauskosten, usw.) ab. Oftmals muss man diese vorstrecken und erhält nachfolgend die (teilweise) Erstattung.

Um die Gesundheitspflege möglichst vielen Personen finanziell zugänglich zu machen, gibt es verschiedene Maßnahmen, die Ihre Gesundheitspflegekosten verringern können: erhöhte Beteiligung, fakturierbarer Höchstbetrag, Drittzahlerregelung, usw.

Eine getrennte Pflegeversicherung, wie sie Deutschland kennt, gibt es in der Wallonie und der deutschsprachigen Gemeinschaft nicht. Flandern kennt eine verpflichtende Form von Pflegeversicherung ab 26 Jahre. https://www.vlaanderen.be/uw-aansluiting-bij-de-vlaamse-sociale-bescherming#q-a53bd645-4f21-4ea0-9326-781c1cb1afe1

Familienversicherung:

Im Gegensatz zu den Niederlanden können Kinder in der Ausbildung familienversichert bleiben bis zum 25. Lebensjah.

Umzug mit Arbeitslosenleistungen

Sollten Sie in Ihrem ehemaligen Wohnland im Arbeitslosengeldbezug sein, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen  zur Arbeitssuche in ein anderes EU-Land reisen und weiterhin die Leistungen bei Arbeitslosigkeit beziehen, auf die Sie in dem Land Anspruch haben, wo Sie vorher gewohnt haben.

Auslandsaufenthalt von 3 Monaten

Sie können Ihre Leistungen bei Arbeitslosigkeit mindestens 3 Monate weiter von dem EU-Land Deutschland oder Niederlande beziehen, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben – und je nach der Einrichtung, die Ihre Leistungen zahlt, bis zu höchstens 6 Monaten.

Dies gilt jedoch nur, wenn Sie

  • vollarbeitslos sind (d. h. nicht, wenn Sie teilzeitbeschäftigt oder nur vorübergehend arbeitslos sind) und
  • in dem Land, in dem Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben, Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit haben.

Vor Ihrer Abreise müssen Sie

  • bei UVW für die Niederlande oder bei der Agentur für Arbeit in Deutschland mindestens vier Wochen arbeitslos gemeldet gewesen sein (Ausnahmen sind möglich, zb bei Familienzusammenführung);
  • bei Ihrer nationalen Arbeitsvermittlungsstelle in Niederlanden oder Deutschland einen Antrag auf ein Formular U2 stellen.

Nach der Ankunft in Belgien müssen Sie

Sie sollten sich über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitssuchender in Belgien informieren. Diese können von den Rechten und Pflichten in dem Land, in dem Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben, erheblich abweichen.

Wenn Sie Ihren Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit wahren wollen, müssen Sie vor oder an dem Tag, an dem der Anspruch endet, in das Land zurückkehren, das für Ihre Leistungen aufkommt, sprich nach Deutschland oder Niederlande.

Um einen Anspruch in Belgien eröffnen zu können, müssen Sie in der Regel erst 3 Monate eine Anstellung in Belgien finden. Ausnahmen von dieser Regel sind hier beschrieben (z.B. wenn Sie GrenzgängerIn waren):

https://www.lfa.be/buerger/vollarbeitslosigkeit/haben-sie-recht-auf-eine-arbeitslosenunterstutzung/haben-sie-anspruch-auf-arbeitslosengeld-nach-einer-beschaftigung

Private (Zusatz-) Versicherungen

Bei einem Umzug nach Belgien ergibt sich die Notwendigkeit, die privaten Versicherungen zu überprüfen und teilweise auch neu abzuschließen. In jedem Fall ist es ratsam, vor dem Umzug Kontakt zu den bisherigen Versicherungsgesellschaften aufzunehmen und zunächst abzuklären, welche Verträge weiterhin in Kraft bleiben können.

Verträge weiterführen oder neu abschließen?

Ob Verträge nach dem Wechsel des Wohnorts fortbestehen können, hängt im Wesentlichen von der Art und vom Gegenstand der Versicherung ab. Die Erfahrung zeigt, dass viele deutsche Versicherungsgesellschaften die Fortführung der Verträge nach Umzug ins Ausland prinzipiell ablehnt.

Personenversicherungen: Sie sind an die versicherte Person gebunden und vom Wohnort oft unabhängig. Sie garantieren weltweite Deckung und können deshalb auch bei einem Wohnortwechsel nach Belgien bestehen bleiben. Hierzu zählen:

  • Private Lebensversicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Private Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Private Rentenversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung

Ob die Fortführung dieser Versicherung nötig und sinnvoll sind, wenn Sie nicht mehr im Herkunfstland arbeiten, gilt es zu überprüfen.

Sachversicherungen: Hier ist eine Klärung im Einzelfall nötig. Folgende Versicherungen können, wenn die Versicherungsgesellschaft einverstanden ist, bestehen bleiben:

  • Private Krankenversicherung
  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Kfz-Kaskoversicherung

 

Haftpflichtversicherungen: Diese müssen Sie in Belgien neu abschließen:

  • Private Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung
  • Elementarversicherung, oft Feuerversicherung

Deutsche private Krankenversicherung

Grundsätzlich erstreckt sich der Versicherungsschutz einer privaten deutschen Krankenversicherung auf alle europäischen Länder. Bei einem auf Dauer angelegten Wohnortwechsel in einen anderen Staat der Europäischen Union, also auch nach Belgien, gilt der Schutz mit der Maßgabe weiter, dass der Versicherer höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet bleibt, die er bei einem Aufenthalt des Versicherten im Inland zu erbringen hätte.

Wichtig: Bitte klären Sie Ihre konkreten Leistungsansprüche und insbesondere im Rahmen einer eventuellen Krankentagegeldversicherung im Vorfeld mit Ihrem Versicherungsanbieter.

Hausrat-/Wohngebäudeversicherung

Vielfach kann die deutsche Versicherung im Falle eines Umzugs nach Belgien bestehen bleiben. Allerdings muss im Vertrag schriftlich festgehalten werden, dass der Versicherungsschutz auch im Ausland gilt. Eine Hausratversicherung bei einem belgischen Unternehmen deckt mehr Risiken ab als eine deutsche Versicherung.

In Belgien ist für Mieter wie für Eigentümer eine sog. Feuerversicherung angeraten. Diese deckt ab: Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Naturkatastrophen. Diese Feuerversicherung deckt weit mehr als nur Brandschaden.https://garantie.be/de/feuerversicherung-hausversicherung-belgien/

Rechtsschutzversicherung

Eine Mitnahme der Rechtsschutzversicherung ist nicht in allen Fällen möglich. Individuelle Absprachen mit der Versicherung sind notwendig, und auch nicht jede Versicherung wird sich darauf einlassen.

KFZ-Versicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist sowohl in Belgien als auch in Deutschland und den Niederlanden Pflicht. Trotz des offenen Binnenmarkts können Sie eine KFZ-Haftpflichtversicherung nur dort abschließen, wo Sie wohnen und Ihr Fahrzeug angemeldet haben. Hier lohnt sich in jedem Fall ein Preisvergleich vor Ort.

Private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung sollte unbedingt vorhanden sein. Denn die Versicherung tritt ein, wenn durch das Verschulden des Versicherten ein Dritter Schaden erleidet. Je nach Fall können dabei hohe Schadensersatzansprüche gestellt werden. Wer sich in Belgien den Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung sichern möchte, muss eine belgische Versicherungspolice abschließen. Familienmitglieder sowie Haustiere sind dann mitversichert.

 

Staatliche Unterstützung

Das Recht zum Aufenthalt von mehr als drei Monaten in Belgien genießen Unionsbürger, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • sie sind dort als Arbeitnehmer oder Selbständige tätig, oder
  • sie suchen dort Arbeit – siehe Kapitel Export von Arbeitslosengeld
  • sie sind nicht erwerbstätig, sowie Studierende – dann müssen sie aber über ausreichende eigene Existenzmittel und Krankenversicherungsschutz verfügen, oder
  • sie halten sich bereits seit fünf Jahren im anderen Staat auf – dann sind sie Daueraufenthaltsberechtigte in der EU

Beziehen Sie in den Niederlanden oder in Deutschland lediglich über Sozialhilfe oder bijstand, so können Sie nicht ohne weiteres nach Belgien umziehen und diese Leistungen exportieren.

Auch existieren in Belgien nicht alle aus dem Ausland bekannten Sozialleistungen, wie der kinderopvangtoeslag oder der huurtoeslag aus den Niederlanden oder das Baukindergeld oder Wohngeld aus Deutschland.

Sollten Sie in Belgien einen Daueraufenthaltstitel haben und in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können Sie sich in Ihrer Wohngemeinde an das Sozialhilfezentrum wenden (ÖSHZ in der DG, OCMW in Flandern und CPAS in der Wallonie).

Familienleistungen in Belgien

Mutterschaftsurlaub

Nach belgischem Recht haben Sie haben Anspruch auf:

  • Mutterschaftsurlaub in Belgien: Diesen beantragen Sie bei Ihrem belgischen Arbeitgeber. Für die Auszahlung des dazugehörigen Mutterschaftsgeldes ist Ihre belgische Krankenkasse zuständig. Der Mutterschaftsurlaub beträgt 15 Wochen.  Eine Woche vor der Geburt ist Pflicht, dann können 14 Wochen nach der Geburt genommen werden, oder beispielsweise auch 6 Wochen vor Geburt und 9 Wochen nachher.
  • Vaterschaftsurlaub: Dieser beträgt ab 2023 20 Tage. Davon trägt der Arbeitgeber 3 Tage und die restlichen Tage ihre belgische Krankenkasse.

Elternurlaub in Belgien

In Belgien gibt es verschiedene Formen und Möglichkeiten, die Arbeit zu unterbrechen, um die Kinder zu betreuen. Im Detail weichen diese Regelungen von den deutschen und niederländischen ab.

Es gibt den sog. Zeitkredit und/ oder Elternurlaub. Die Freistellungen werden mit dem Arbeitgeber vereinbart und die Leistungen beim belgischen Landesamt für Arbeit bezogen ( LfA, ONEM, RVA)

Geburts- oder Adoptionsprämie

In Belgien haben Sie Anspruch auf eineGeburtsprämie, auch wenn Sie nicht in Belgien arbeiten. Wenn Sie ein Kind adoptieren, haben Sie Anspruch auf die Adoptionsprämie.

Diese Prämien zahlen die Gliedstaaten seit 2019 eigenständig aus:  Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft. ,; In Flandern ist dies fons und in der Wallonie ist dies über famiwal. In Brüssel  über famiris.

Anspruch auf Kindergeld

Arbeitet ein Elternteil in Belgien oder bezieht dort andere Leistungen (zB Arbeitslosengeld), erhalten Sie das Kindergeld vorrangig aus Belgien. Wenn ein Elternteil weiter in Deutschland oder den Niederlanden arbeitet, kann man überpüfen lassen, ob von dort ein Ausgleich gezahlt werden kann.

Die entsprechenden Beträge an Kindergeld variieren von Gemeinschaft zu Gemeinschaft und können unter den enstprechenden Links nachgeschlagen werden.

Belgische Mindestrente und Einkommensgarantie für Betagte

Verfügen Sie als Rentner über ungenügende Mittel zum Lebensunterhalt bietet Belgien zwei Möglichkeiten.

Die Einkommensgarantie für Betagte: Sind Sie über 65 Jahre alt und beträgt die ausländische und belgische Rente weniger als 1 460,08 Euro für Alleinstehende (am 01.01.2023), so kann Ihre Rente bis auf diesen Betrag aufgestockt werden.  https://www.sfpd.fgov.be/de/anspruch-auf-eine-pension/egb#bekomme

Sollten Sie die Bedingungen erfüllen (zB 30 Jahre Versicherungszeiten für die Rente) , dann können Sie die belgische Mindestrente bekommen. Dann beträgt der Aufstockungsbetrag sogar 1 637,00 Euro. 1https://www.sfpd.fgov.be/de/pensionsbetrag/die-berechnung/garantierte-mindestpension

Kinderbetreuung und Schule

kiTa, Freistellung Schule, Schulsystem

Kontakt aufnehmen zu Notar, Erbrecht kann evt. gewählt werden, Erbsteuerrecht nicht.