Für die grenzüberschreitenden Regelungen zum Thema Arbeitslosigkeit ist es wichtig, dass Sie vor Ihrer Arbeitslosigkeit Grenzpendler waren. Ein Grenzpendler arbeitet in einem anderen EU-Land als dem, in dem er/sie wohnt und er/sie kehrt mindestens einmal in der Woche in das Land des Wohnsitzes zurück.
Vollständige Arbeitslosigkeit
Wenn Sie vollständig arbeitslos werden, beantragen Sie in Deutschland bei der Arbeitsagentur Arbeitslosengeld. Dafür benötigen Sie vom UWV in den Niederlanden das Formular PDU1. Dieses Formular können Sie wie folgt beantragen:
- digital beim UWV
- telefonisch unter +31 888 982 001
- schriftlich über die Adresse:
UWV
afdeling Verdragen
Postbus 86
7550 AB Hengelo
Nederland
Sie müssen sich 3 Monate vor dem Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden. Wenn weniger als 3 Monate zwischen dem Zeitpunkt der Information über Ihre Arbeitslosigkeit und dem ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit liegen, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden.
Wenn Sie arbeitslos sind und Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten, haben Sie die Möglichkeit, für drei Monate unter Beibehaltung Ihres Arbeitslosengeldes ins Ausland zu gehen, um dort Arbeit zu suchen. Eventuell kann dieser Zeitraum um drei Monate verlängert werden. Die grenzüberschreitende Suche nach Arbeit hat keinen Einfluss auf Ihr Arbeitslosengeld.
Sie können sich bei der Agentur für Arbeit auch digital mit ihrem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion arbeitslos melden und eine Arbeitslosenleistung beantragen. Wenn Sie die niederländische Nationalität haben, nutzen Sie Ihren DigiD.
Teilarbeitslosigkeit
Bei Teilarbeitslosigkeit, also wenn Sie einen Teil Ihrer Beschäftigung in den Niederlanden behalten, beantragen Sie beim UWV in den Niederlanden Arbeitslosengeld. Teilarbeitslosigkeit liegt unter anderem dann vor, wenn Sie neben dem Arbeitgeber, bei dem Sie arbeitslos werden, noch einen anderen Arbeitgeber haben oder noch in den Niederlanden selbstständig tätig sind.
Arbeitslosigkeit durch Insolvenz des Arbeitgebers
Bei Insolvenz Ihres niederländischen Arbeitgebers haben Sie zunächst Anspruch auf Lohnfortzahlung des UWV. Erst nach dieser Lohnfortzahlung können Sie deutsches Arbeitslosengeld erhalten. Für Leistungen im Rahmen einer Insolvenz können Sie sich telefonisch an das UWV wenden (+31 888 982 001). Sie müssen sich allerdings sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
In dem unten stehenden Film wird Ihnen auf Deutsch erläutert, wie die Vorschriften bei Arbeitslosigkeit sind, wenn Sie in Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten.

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