Zusätzliches Arbeitslosengeld für Einwohner von Deutschland, die in den Niederlanden arbeitslos geworden sind
Ein Arbeitnehmer, der in Deutschland wohnt und in den Niederlanden arbeitslos wird, muss in Deutschland Arbeitslosengeld beantragen. Die Leistungsdauer der Arbeitslosenunterstützung ist begrenzt, in den meisten Fällen beträgt diese 1 Jahr, wenn mindestens 24 Monate gearbeitet wurde, bei älteren Arbeitslosen (58 Jahre oder älter) kann die Leistungsdauer maximal 24 Monate betragen.
Eine niederländische Arbeitslosenunterstützung hängt von den gearbeiteten Jahren ab und wird mindestens 3 Monate und höchstens 24 Monate geleistet.
Altes und neues Arbeitslosengesetz in den Niederlanden
Die maximale Leistungsdauer in den Niederlanden betrug in der Vergangenheit 36 Monate. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, der Verkürzung der Leistungsdauer durch einen Tarifvertrag entgegenzuwirken. In vielen Tarifverträgen ist der Unterschied in der Leistungsdauer zwischen der alten und der neuen Gesetzgebung inzwischen behoben. Dies bedeutet, dass eine Berechnung nach dem alten und dem neuen Recht erfolgt. Wenn sich herausstellt, dass der Anspruch auf Sozialleistungen nach altem Recht länger andauern würde, dann kann der Arbeitslose während der fehlenden Leistungsmonate stattdessen eine Aufstockung aus der PAWW (Private Aanvulling WW en loongerelateerde WGA) bekommen. WW ist das Arbeitslosengeld und WGA ist die Erwerbsminderungsrente.
Leistungen werden auch in Deutschland gezahlt
Diese Verlängerung der Leistungsdauer gilt nicht nur für Einwohner der Niederlande, die niederländisches Arbeitslosengeld beziehen, sondern auch für Einwohner Deutschlands, die deutsches Arbeitslosengeld beziehen.
Bei der Beurteilung, ob ein Einwohner Deutschlands Anspruch auf die zusätzliche Arbeitslosenunterstützung aus den Niederlanden hat, wird die Dauer der Leistung auf Grundlage niederländischer Vorschriften berechnet. Ein Beispiel: Wenn Sie in Deutschland 12 Monate lang Anspruch auf eine Arbeitslosenleistung haben und diese in den Niederlanden 18 Monate betragen würde, dann wird das zusätzliche Arbeitslosengeld aus den Niederlanden erst nach 18 Monaten Arbeitslosigkeit ausgezahlt.
Diese Regelung ist vor allem für ältere Arbeitslose interessant. Sie haben sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland bis zu 2 Jahren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Danach haben Arbeitslose sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland noch ein zusätzliches Jahr Anspruch auf Sozialleistungen.
Teilweise arbeitsunfähig
Diese Regelung gilt nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für Personen, die während ihrer Tätigkeit in den Niederlanden arbeitsunfähig geworden sind. Diese Leistung kann im Laufe der Zeit, je nach Beschäftigungsjahren, niedriger ausfallen. Auch hier finden Aufstockungen der Leistungsdauer statt.
Voraussetzungen
Es müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss einen Tarifvertrag geben, in dem die Verlängerung der WW geregelt ist.
- Sie müssen mindestens 10 Jahre gearbeitet haben;
- Die Leistung muss 1 Monat vor Ablauf der gesetzlichen Leistung bei der PAWW beantragt werden;
- Sie müssen noch immer arbeitslos sein und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Es besteht eine Bewerbungspflicht;
- In Deutschland haben Sie erst nach Ablauf der gesetzlichen deutschen und niederländischen Leistungszeit Anspruch auf diese Leistung.
- Mit dieser Sozialleistung ist nicht das Recht auf eine niederländische Krankenversicherung verbunden, es handelt sich um eine private Leistung.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stiftung PAWW: www.spaww.nl/deutsch.