Lohnfortzahlung und Krankengeld

Lohnfortzahlung

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In diesen Film wird erläutert, wie die Vorschriften sind, wenn Sie in Deutschland wohnen und in den Niederlanden arbeiten und krank werden.

Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten und krank werden, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn (teilweise) fort. Die Dauer dieser Lohnfortzahlung beträgt in der Regel bis zu 104 Wochen. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es kein Krankengeld von der Krankenkasse.

Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, weiterhin 70% Ihres Bruttogehalts zu zahlen. In den meisten Tarifverträgen (CAO) ist festgelegt, dass Sie im ersten Krankheitsjahr Anspruch auf 100 % Ihres Bruttogehalts haben.

Aufgrund der langen Dauer der Lohnfortzahlung, hat der Arbeitgeber ein Interesse, zu prüfen, ob Sie krank sind oder nicht – einen Krankenschein wie in Deutschland gibt es in den Niederlanden nicht.

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Sie in die Arbeit wiedereinzugliedern. Zu diesem Zweck hat er eine Art Betriebsarzt (ARBO-dienst) beauftragt, bei längerer Krankheit Kontrollen durchzuführen und Möglichkeiten der Wiedereingliederung aufzuzeigen.

Lohnfortzahlung / Krankengeld bei befristeten Arbeitsverträgen

Haben Sie einen befristeten Arbeitsvertrag und sind Sie am Ende Ihres Arbeitsverhältnisses immer noch krank? Dann meldet Ihr Arbeitgeber das beim UWV (Agentur für Arbeitnehmerversicherungen). Das UWV zahlt dann ein Krankengeld (bei Krankheit bis insgesamt maximal 104 Wochen). Diese Leistung beträgt 70% Ihres Bruttogehalts.

Arbeitgeber in den Niederlanden können auch wählen, das Risiko gegen Krankheit ihrer Arbeitnehmer selbst zu tragen. Dann sind sie sogenannte „Eigenrisikoträger“. Da diese Arbeitgeber keine Beiträge ans UWV zahlen, zahlt das UWV auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein Krankengeld an die Arbeitnehmer. Stattdessen bekommen sie dann vom (ehemaligen) Arbeitgeber das „Krankengeld“.

Besonderheiten bei Zeitarbeit

In vielen Zeitarbeitsverträgen gibt es die so genannte uitzendbeding. Diese Klausel im Arbeitsvertrag von Zeitarbeitsfirmen (uitzendbureaus) führt bei Krankheit dazu, dass der Arbeitsvertrag automatisch beendet wird. In diesem Fall erhalten die erkrankten ZeitarbeitnehmerInnen das Krankengeld direkt vom UWV. Falls die Zeitarbeitsfirma „Eigenrisikoträger“ ist, zahlt die Zeitarbeitsfirma das „Krankengeld“.

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