Sie wohnen in den Niederlanden, arbeiten in Deutschland und werden arbeitslos?
In dem unten stehenden Film wird Ihnen auf Niederländisch erläutert, wie die Vorschriften bei Arbeitslosigkeit sind, wenn Sie in den Niederlanden wohnen und in Deutschland arbeiten.
Grenzgänger
Sind Sie Grenzgänger, kehren Sie mindestens 1 x pro Woche in die Niederlande zurück und beantragen im Prinzip Arbeitslosenleistungen in den Niederlanden. Ob Sie in den Niederlanden oder in Deutschland Arbeitslosenleistungen beantragen müssen, hängt davon ab, ob Sie vollständig arbeitslos oder teilweise arbeitslos werden.
Vollständige Arbeitslosigkeit
Wenn Sie vollständig arbeitslos werden, beantragen Sie in den Niederlanden beim UWV eine Arbeitslosenleistung. Dafür brauchen Sie von der deutschen Agentur für Arbeit (Arbeitsagentur) das Formular PDU1. Dieses Antragsformular schicken Sie an die Arbeitsagentur, in deren Bereich Sie in Deutschland gearbeitet haben. Auf der Startseite der Agentur für Arbeit können Sie den Ort angeben, wo Sie gearbeitet haben und erhalten die Adresse.
Sie müssen eine Woche vor Beginn der Arbeitslosigkeit die WW-Leistung beim UWV beantragen.
Wenn Sie arbeitslos sind und eine Arbeitslosenleistung vom UWV erhalten, haben Sie die Möglichkeit, maximal drei Monate mit Beibehaltung Ihrer Leistung in Deutschland Arbeit zu suchen.
Teilweise arbeitslos
Wenn Sie teilweise in Deutschland arbeiten oder Ihr Arbeitsvertrag teilweise aufgrund unvorhergesehener Umstände wie Feuer, Frost oder Rezession ausgesetzt wird, müssen Sie in Deutschland bei der Agentur für Arbeit Ihre Leistung beantragen. Sie fallen in die Zuständigkeit der Agentur für Arbeit in der Region Ihres Arbeitgebers. Adressen erfahren Sie auf der Website der Agentur für Arbeit. Die allgemeine Telefonnummer der Agentur für Arbeit lautet 0049 911 1203 1010.
Um die Geschichte Ihrer niederländischen Tätigkeiten nachzuweisen, benötigen Sie ein Formular PDU1 vom UWV.
- Sie können das Formular digital beim UWV beantragen
- Telefonisch unter der Nummer 0031-888982001
- Schriftlich:
UWV
afdeling Verdragen
Postbus 86
7550 AB Hengelo
Arbeitslosigkeit durch Insolvenz des Arbeitgebers
Bei Insolvenz des Arbeitgebers in Deutschland haben Sie zunächst Anspruch auf nicht ausgezahlten Lohn, das so genannte Insolvenzgeld. Diese Leistung können Sie bei der Arbeitsagentur beantragen, in deren Zuständigkeit Ihr Arbeitgeber fällt.
Wenn der Arbeitsvertrag mit einer Kündigungsfrist gekündigt wird, sind Sie laut den Richtlinien teilweise arbeitslos und können bei der deutschen Arbeitsagentur während dieser Kündigungsfrist Arbeitslosenleistungen beantragen. Ohne Kündigungsfrist sind Sie sofort vollständig arbeitslos und müssen beim UWV Arbeitslosenleistungen beantragen.