Altersrenten

Bei der Altersversorgung in den Niederlanden sind die gesetzliche Altersrente und die Betriebsrenten (Bedrijfspensioenfonds) zu unterscheiden. Beide sind an völlig verschiedene, voneinander zu trennende Anspruchsvoraussetzungen und Finanzierungssysteme gekoppelt.

Gesetzliche Altersrente (AOW)

Auch für Studierende und Berufsstarter*innen aus Deutschland kommt der Aufbau von Ansprüchen aus der gesetzlichen Altersrente (Algemene Ouderdomswet, kurz AOW) in Betracht. Sie stellt eine Volksversicherung dar. Dies bedeutet, dass sie Leistungen auch für jene vorsieht, die nicht Arbeitnehmer*innen sind. Entscheidend ist vielmehr ein Status als Einwohner*in der Niederlande. Denn Einwohner*innen der Niederlande sind – unabhängig von ihrer Nationalität – in den Volksversicherungen pflichtversichert. Anspruch auf AOW-Leistungen bauen Studierende indes nur auf, wenn sie Ihren alleinigen Wohnsitz in den Niederlanden haben.

Wohnen oder verbleiben

Grundsätzlich können deutsche Studierende ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten, auch wenn sie sich wegen des Studiums in den Niederlanden aufhalten. Sie haben sich dann natürlich auch in der jeweiligen niederländischen Gemeinde anzumelden und anzugeben, dass sie sich nur zu Studienzwecken (siehe ganz unten) in den Niederlanden aufhalten. Allerdings kennen die Niederlande keinen „Zweitwohnsitz“. Wenn Sie sich nur zum Zwecke Ihres Studiums in den Niederlanden aufhalten, unterliegen Sie nicht der niederländischen Sozialversicherung (volksverzekering). Das bedeutet, dass Sie keine AOW (Altersrente) erhalten und auch keine Krankenversicherung abschließen können.

Wenn Sie zusätzlich zum Studium eine Teilzeitbeschäftigung in den Niederlanden haben, unterliegen Sie den niederländische Sozialversicherungen, unabhängig davon, wie viele Stunden  pro Woche Sie arbeiten. Das bedeutet, dass Sie eine AOW-Leistung erhalten und auch in den Niederlanden eine Krankenversicherung abschließen müssen. Sie werden dann als Grenzgänger*in betrachtet und unterliegen den gleichen Regelungen wie jemand, der in Deutschland lebt und in den Niederlanden arbeitet. Mehr hierzu finden Sie hier.

Sofern AOW-Leistungsansprüche einmal aufgebaut worden sind, könnte für Studierende auch eine freiwillige Weiterversicherung nach ihrem Studium in den Niederlanden in Betracht kommen. Dies muss innerhalb eines Jahres nach Wegfall der Voraussetzungen für die Pflichtversicherung beantragt werden. Zuvor sollte eine Kosten-Nutzen-Abwägung erfolgen.

Wie funktioniert die AOW-Altersrente?

Die AOW-Leistung wird ab dem 67. Lebensjahr und 3 Monate (Stand 2022) ausgezahlt; Frührenten sind nicht möglich. Die Höhe richtet sich nicht nach einer Einkommenshöhe, sondern nach der Anzahl der Jahre, die jemand zwischen dem 17. und 3 Monate und 67. Lebensjahr und 3 Monate in den Niederlanden einkommenssteuerpflichtig arbeitend und / oder wohnend verbracht hat. Für jedes einschlägige Jahr werden 2% AOW-Leistung aufgebaut. Den vollen Satz von 100% erhält also derjenige, der die volle Lebensspanne vom 17. bis 67. Lebensjahr (50 Jahre) in den Niederlanden einkommenssteuerpflichtig gearbeitet bzw. gewohnt hat.

Betriebsrenten

Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten, bauen Sie zusätzlich zu Ihrer AOW-Leistung meistens eine Betriebsrente auf. Wenn Sie eine kleine Teilzeitbeschäftigung haben, erhalten Sie keine oder eine sehr kleine Betriebsrente.