Aufenthalt

Wer sich überlegt, in den Niederlanden zu studieren, wird sich natürlich auch Fragen zum alltäglichen Leben stellen:

Da wäre zunächst die Landessprache. Wer in den Niederlanden studiert, wird sicher auch das Angebot wahrnehmen, an englischsprachigen Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Jedoch wird eine Vielzahl der Veranstaltungen in niederländischer Sprache abgehalten. Überdies erfordert auch der Kontakt mit der Kultur des Gastlndes Kenntnisse in der Landessprache.
Wer über diese Kenntnisse noch nicht verfügt, sollte sie bereits im Vorfeld des Studiums erwerben. Oft sind auch Sprachnachweise mit Blick auf eine Studienaufnahme in den Niederlanden zu erbringen.
Als nützlich hat sich auch der Europass-Sprachenpass erwiesen. Er bietet die Möglichkeit, die eigenen Sprachkenntnisse detailliert darzustellen und besteht aus dem Sprachenpass, der Sprachbiografie und einem Dossier: Näheres hierzu unter: Europass Sprachenpass

Für diejenigen, die täglich zu einem grenznahen Studienort von Deutschland aus einpendeln, stellt sich zumindest nicht die Frage nach einer Wohnung.
Anders sieht es aber aus, wenn jemand weiter im Westen des Landes einen Studienplatz gefunden hat. Und auch wer ein „eigenständiges“ Leben als Student führen möchte, wird ein „Dach über dem Kopf“ in der Nähe des Studienortes suchen. Wer sich also – aus welchen Gründen auch immer – auf Wohnungssuche begibt, kann am Besten bei Google „kamer +  [Ortsname]“ eingeben.

Über Unterstützungsleistungen hinsichtlich des Mietzinses (huurtoeslag) informiert: Huurtoeslag

Eine Aufenthaltsgenehmigung ist für deutsche Studenten nicht verpflichtend vorgesehen; allerdings ist innerhalb von fünf Tagen nach dem Umzug der zuständigen Gemeinde der neue Wohnsitz mitzuteilen. Wer (über seine Eltern) in der deutschen Krankenkasse familienversichert ist und keine Beschäftigung in den Niederlanden aufnimmt, muss gegenüber der Sociale Verzekeringsbank (SVB) nachweisen, sich nur zu Studienzwecken in den Niederlanden aufzuhalten (sog. WLZ-Nachweisverfahren). Ansonsten drohen Bußgelder wegen mutmaßlicher Verletzung der Krankenversicherungspflicht. Vergleiche auch das Extra-Info „Studium in den Niederlanden –Krankenversicherung“. Bußgelder drohen ebenfalls denjenigen, die als Einwohner der Niederlande registriert sind und mit einem in Deutschland zugelassenen Pkw in den Niederlanden fahren.

Schließlich ist es ratsam, eine Bürgerservicenummer (BSN) zu beantragen. Diese ist schon für alltägliche Dinge, wie Eröffnung eines Bankkontos, Anschaffung eines Mobiltelefons etc., erforderlich. Mehr Information über die Beantragung einer BSN finden Sie hier.