Bei der Klärung von Studienfinanzierungsfragen müssen grundsätzlich die individuellen Umstände der Studierenden und ihres Familienumfeldes berücksichtigt werden. Wichtig ist vor allem eine frühzeitige Informationsbeschaffung und Antragstellung – am besten einige Monate im voraus. Zum Nachlesen und Verschaffen erster Informationen eignet sich indes der Beitrag von Diplom-Volkswirt Robert Marzell und Diplom-Verwaltungswirtin Barbara Marzell (Kleve): Studienfinanzierung in den Niederlanden für Deutschen 2017 (Download unten)
Eine informative Anlaufstelle im Hinblick auf Fragen zur Ausbildungsförderung stellt ferner folgende Institution dar:
Bezirksregierung Köln
50606 Köln
Tel.: 0221 / 147 4990
auslandsbafoeg@bezreg-koeln.nrw.de
Die Bezirksregierung Köln ist bundesweit zuständig für die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) für alle Studierenden, die in den Benelux-Staaten studieren. Über die Voraussetzungen informiert: Website Bezirksregierung Köln
Eine von niederländischer Seite gewährte Studienfinanzierung kann unter Umständen auch für deutsche Staatsbürger, sofern sie jünger als dreißig Jahre sind, möglich sein. Dazu müssen grundsätzlich u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Entweder müssen sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 56 Monatsstunden ausüben – oder ein Elternteil bzw. Partner des Studenten muß die niederländische Staatsbürgerschaft besitzen, bzw. in den Niederlanden arbeiten.
Die Studienfinanzierung besteht aus drei Teilen: einem Basisteil, einem elternabhängigen Teil und einem eventuellen Darlehen. Näheres hierzu und über eventuelle Studiengeldteilrückerstattungen / Collegegeldkrediet informiert die IB-Groep / DUO bei der auch die universitären Meldeformalitäten geregelt werden: DUO
Eine parallele Inanspruchnahme von deutscher und niederländischer Studienfinanzierung war in der Vergangenheit regelmäßig nicht möglich! Im Einzelfall ist dann genau zu prüfen, welche Studienfinanzierung vorteilhafter ist. Zu ergänzen ist, dass grundsätzlich auch das deutsche Kindergeld bis zum Erreichen einer Altersgrenze von 25 Jahren gewährt werden kann.
Zur Frage, ob eventuell auch finanzielle Unterstützungen bei Kosten für eine Mietwohnung durch die öffentliche Hand in Betracht kommen („huurtoeslag“), vergleiche folgenden Internetauftritt: Toeslagen
Stipendien und Bildungskredite
Diese versteht sich als eine nach Staaten und Studienfächern sortierte Suchmaschine für Stipendien. Aufgrund dieser Kombinationsmöglichkeiten ermöglicht sie eine individuelle, situationsbezogene Suche: www.daad.de, oder www.deutschlandstipendium.de.Informationen zu Stipendien und sogenannten Bildungskrediten sind beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bzw. bei StipendiumPlus verfügbar. Hier finden sich auch weitere links zu den vom genannten Bundesministerium unterstützten Begabtenförderungswerken:
- Cusanuswerk
- Evangelisches Studienhilfswerk e.V. Villigst
- Friedrich-Ebert-Stiftung
- Friedrich-Naumann-Stiftung
- Hanns-Seidel-Stiftung
- Hans-Böckler-Stiftung
- Heinrich-Böll-Stiftung
- Konrad-Adenauer-Stiftung
- Rosa-Luxemburg-Stiftung
- Stiftung der Deutschen Wirtschaft
- Studienstiftung des Deutschen Volkes
Für Bildungskredite ist vor allem auch folgende Homepage mit weiterführenden links interessant, die vom Deutschen Akademischen Austauschdienst und dem Bundesverwaltungsamt bereit gestellt werden: BVA Bund
Schließlich ist noch auf eine spezielle „Förder-Homepage“ des Bundes hinzuweisen, dort befindet sich auch Hinweis auf die BAföG-Hotline: 0800-22 36 341 und 0800-26 23 008: http://www.foerderinfo.bund.de/