Wenn Sie in Deutschland studieren und als Student in Deutschland ein Nebenjob haben, weiterhin Ihren Wohnsitz in den Niederlanden haben, sind Sie Grenzgänger. Als Grenzgänger unterliegen Sie dem sozialen Sicherungssystem des Landes, in dem Sie arbeiten, also in Deutschland. Das bedeutet, dass Sie sich in Deutschland krankenversichern müssen, in Deutschland eine Rente aufbauen und auch in Deutschland steuerpflichtig sind.
Minijob
Ein Minijob (€ 520,- Job) in Deutschland ist ein nichtversicherungspflichtigen Nebenjob. Das heißt das ein Einwohner der Niederlande überhaupt keine Krankenversicherung mehr hat. Wenn man trotzdem ein Minijob nachgeht, soll man sich bei eine Deutsche Krankenkasse freiwillig versichern. Damit hat man in den Niederlanden Anspruch auf die niederländische Krankenversicherung und WLZ (Pflegeversicherung). Sie müssen damit rechnen das Sie kein Anspruch haben auf ´zorgtoeslag´ vom niederländischen Finanzamt. Außerdem bauen Sie in den Niederlanden nur eine sehr kleine AOW-Rente auf.
Haben Sie ein versicherungspflichtigen Job (Sie verdienen mehr als € 520,- Brutto im Monat), dann finden Sie alle Informationen unter `Arbeiten in Deutschland aus der Niederlande`.