Bürgerliche Abwesenheiten / Sonderurlaub

Die Regelungen zu Freistellungen aus familiären Gründen sind in dem Kapitel „Kind und Familie“ zu finden.

Eine (bezahlte) Freistellung ist nach belgischem Recht auch ausfolgenden Gründen möglich, den sogenannten bürgerlichen Abwesenheiten:

Die einzelnen einschlägigen Regelungen finden Sie in der Arbeitsordnung, die Sie im Betrieb bei Arbeitsaufnahme erhalten.

Neben den Freistellungen aus familiären Gründen und den bürgerlichen Abwesenheiten gibt es nach belgischem Recht noch weitere Formen der Freistellung mit Entschädigung seitens des Arbeitsamtes LfA /ONEM / RVA, zu finden unter deren Informationen zu den thematischen Urlauben.