Entsendung

Eine besondere Form der Arbeit in einem anderen Land ist die Entsendung. Sie wohnen in Deutschland und werden von Ihrem Arbeitgeber in Deutschland vorübergehend (weniger als 24 Monate) zur Ausübung einer befristeten Tätigkeit in ein anderes Land entsandt. Sie arbeiten dann faktisch in einem anderen Land.

Die Besonderheit der Entsendung besteht darin, dass Sie in Ihrem Heimatland sozialversichert bleiben und Ihr Arbeitgeber die Beiträge wie gewohnt weiterzahlt. Für diese Art der Entsendung ist eine Entsendungserklärung (A1-Erklärung) erforderlich, die Ihr Arbeitgeber beantragen wird.

Dies ist jedoch an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, und Sie sollten auch bedenken, dass Sie in dem Land, in das Sie entsandt werden, möglicherweise Steuern zahlen müssen.


Bedingungen für die Entsendung von Arbeitnehmern



Infos anzeigen


Bedingungen für die Entsendung eines Selbstständigen



Infos anzeigen


Workation



Infos anzeigen

Möchte ein Arbeitnehmer aus privaten Gründen in einen anderen EU Staat entsendet werden, zum Beispiel weil er seinen Urlaub verlängern möchten (so genannte „workation“), ist auch das möglich, wenn die sonstigen Voraussetzungen einer Entsendung erfüllt sind. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber mit der vorübergehenden Auslandstätigkeit einverstanden ist. 

Außerdem muss beachtet werden, dass wenn diese Auslandstätigkeit nicht vorübergehend, sondern gewöhnlich – also regelmäßig – erfolgt, es keine Entsendung mehr ist, sondern es sich dann ums Arbeiten in mehreren Ländern handelt.


Antrag auf Entsendebescheinigung (A1)



Infos anzeigen

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann eine A1-Entsendebescheinigung vor der Abreise vom Arbeitgeber oder von Ihnen als Selbständiger beantragt werden. Der Antrag muss elektronisch über die DVKA vom Arbeitgeber oder als Selbständiger gestellt werden.

Benötigen Sie eine A1-Bescheinigung, weil Ihr Angestellter oder Sie als Selbständiger in 2 oder mehr Ländern tätig sind? Dann beantragen Sie diese Erklärung bei der DVKA.

Service GrenzInfoPunkt

Jede Situation ist anders. Prüfen Sie daher im Vorfeld, ob in Ihrer konkreten Situation eine A1-Meldung erforderlich ist. Wenden Sie sich an den GrenzInfoPunkt in Ihrer Region, um Ihre Situation abzuklären.