Wohnen in Deutschland

Sie möchten nach Deutschland ziehen oder sind vor Kurzem nach Deutschland gekommen, um dauerhaft hier zu leben?

Nach dem Gemeinschaftsrecht und dem Prinzip der Freizügigkeit hat jeder EU-Bürger das Recht sich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat aufzuhalten und dort niederzulassen. Bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten sind ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass ausreichend. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten, können Sie sich unter folgenden Bedingungen in einem anderen Mitgliedsstaat aufhalten:

Die Informationen in diesem Abschnitt richten sich primär an EU-Bürger. Wenn Sie aus einem Drittstaat stammen, wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Ausländerbehörde.

Das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland haben insbesondere:

Beachten Sie: Personen – auch Unionsbürger, die sich in Deutschland zur Arbeitssuche aufhalten wollen, haben für die Dauer der Arbeitssuche keinen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen bzw. Arbeitslosengeld II.

Umzug in die Niederlande oder aus den Niederlanden: M-Steuererklärung (aangifte) jetzt auch online möglich


Wenn Sie nur einen Teil des Jahres in den Niederlanden gewohnt haben, reichen Sie eine M-Steuererklärung ein. Seit dem 1. Juni 2021 muss die M-Steuererklärung nicht mehr auf Papier gemacht werden. Mithilfe Ihrer DigiD oder eines europäisch anerkannten Login-Tools (eIDAS) können Sie diese auch online einreichen.
Lesen Sie hier mehr: https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/de/privatpersonen/inhalt/teil-nicht-in-den-niederlanden-leben-m-steuererklaerung