Freiwillig versichern AOW

Wann können Sie sich freiwillig versichern?

Sie können bis zum Erreichen des AOW-Eintrittsalters maximal 50 Jahre AOW-Versicherungszeiten aufbauen. Das Beginndatum der AOW-Aufbauzeit, das so genannte "Anfangsalter", liegt also 50 Jahre vor Ihrem AOW-Eintrittsalter. Wir nennen diesen Zeitraum auch den 50-Jahres-Zeitraum.

Sie können sich freiwillig nach dem AOW und Anw versichern, wenn Sie im 50-Jahres-Zeitraum die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Waren Sie im Jahr vor Ihrem Wegzug aus den Niederlanden einige Monate in einem anderen EU-Land pflichtversichert? In der Regel wird ein solcher Zeitraum bei der Feststellung, ob Sie ein volles Jahr ununterbrochen in den Niederlanden nach dem AOW oder Anw versichert waren, hinzugezählt.

Die Teilnahme an der freiwilligen Versicherung muss zu Lebzeiten beantragt worden sein. Eine Antragstellung nach Ihrem Tod ist nicht möglich

 

Mehr Informationen finden Sie bei der SVB in den Niederlanden. Hier können Sie auch berechnen wie hoch die Beiträge sind.