Kinderkrankengeld

Kind krank, was jetzt? Kinderkrankengeld in Deutschland

Wenn die Grippeviren umgehen, raufen sich Eltern manchmal die Haare. Denn was soll man tun, wenn ein Kind krank ist und man deshalb nicht arbeiten gehen kann? Arbeitnehmer in Deutschland haben für diesen Fall Anspruch auf zusätzliche freie Tage, wenn sie für ein krankes Kind sorgen müssen. Das gilt auch für Niederländer, die in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis sind. Wenn ein Kind krank ist, können Sie als Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt werden. Außerdem haben pflicht- oder freiwillig Versicherte für eine bestimmte Zeit Anspruch auf so genanntes ,Kinderkrankengeld’.

Bedingungen

Pflicht- oder freiwillig Versicherte haben in der Zeit der Krankheit ihres Kindes Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn:

Meldung an das UWV

Wenn Ihr Kind erkrankt, gehen Sie wie folgt vor:

Bitte machen Sie dabei folgende Angaben:

Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung darüber, ob Sie Kinderkrankengeld erhalten oder nicht, bei Ihrer Krankenkasse liegt.

Begrenzte Dauer

Pro Kalenderjahr hat jedes Elternteil, das die genannten Bedingungen erfüllt, für jedes Kind maximal 15 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld. Bei Alleinstehenden sind es 30 Tage. Bei mehreren Kindern wird die Anzahl anteilig erhöht. Insgesamt hat jedes Elternteil Anspruch auf maximal 35 Werktage Kinderkrankengeld pro Jahr. Für Alleinstehende gilt eine maximale Dauer von 70 Werktagen. Tage, an denen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern bezahlt freigeben, werden damit verrechnet. Für diese Tage wird kein Kinderkrankengeld bezahlt.

Höhe des Kinderkrankengelds

In der Regel erstattet die Krankenkasse 90 Prozent des nicht erhaltenen Nettogehalts. In den Monaten, in denen der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Einmalzahlungen erhält wie zum Beispiel Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, werden sogar 100 Prozent erstattet. Der Höchstbetrag liegt bei € 135,63 pro Tag (2026).