Wohnen in den Niederlanden

Karl Schmidt (35 Jahre, wohnt in den Niederlanden): „Im Juli 2009 habe ich meine Frau während eines Urlaubs auf Texel kennengelernt. Im vergangenen Jahr wollten wir zusammenziehen. Bis dahin habe ich in Deutschland und meine Frau in den Niederlanden gewohnt. Wir standen dann vor der Entscheidung, wo wir wohnen wollen, in Deutschland oder in den Niederlanden. Schließlich entschieden wir uns für die Niederlande. In dieser Entscheidungsphase habe ich intensiven Kontakt zu einem Berater vom GrenzInfoPunkt gehabt. Weil ich weiterhin in Deutschland arbeite, verändert sich zunächst eigentlich wenig für mich. Erst wenn ich in Rente gehe, wird das anders. Bevor es aber so weit ist, mache ich auf jeden Fall noch einen Termin beim GrenzInfoPunkt!“

Eine Emigration in die Niederlande erfordert umfassende Vorbereitungen. Deshalb ist es ratsam, eine ganze Zeit vor der tatsächlichen Emigration Kontakt zu den entsprechenden Instanzen und Organisationen aufzunehmen. Wenn Sie weiter in Deutschland arbeiten, ändert sich auf Ihrem Lohnstreifen nichts. Sie benötigen jedoch besondere Formulare, um die Steuern in Deutschland zu regeln. In einigen Fällen müssen Sie auch in den Niederlanden Steuern abführen. Sie haben dann auch mit dem niederländischen Krankenkassensystem zu tun. Dieses System ist anders organisiert als in Deutschland. Wenn Sie weiter in Deutschland arbeiten, erhalten sie eine zusätzliche Versichertenkarte. Ziehen Sie mit einer deutschen Rente in die Niederlande, dann sollten Sie eine Befreiung von der niederländischen volksverzekeringen/Einheitsversicherung beantragen. Andernfalls müssen Sie in den Niederlanden für Ihre deutsche Rente Abgaben bezahlen.

Wohnen in einem anderen Land zieht andere Vorschriften nach sich. Das trifft auch auf das Thema „Erben“ zu. Sollte ein Familienmitglied sterben, dann gibt es unterschiedliche Regelungen in den Niederlanden und in Deutschland. Das gilt auch für die Erbschaftssteuer. Ein Umzug in die Niederlande hat nicht unbedingt zur Folge, dass Sie eine andere Nationalität annehmen müssen. Sollten Sie das wollen, dann können Sie einen Einbürgerungskursus besuchen. Wenn Sie diesen Kursus erfolgreich abgeschlossen haben, dann können Sie die Nationalität wechseln.

Gute Informationen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Niederlanden lesen Sie auf der Website von EURES.

Umzug in die Niederlande oder aus den Niederlanden: M-Steuererklärung (aangifte) jetzt auch online möglich

Wenn Sie nur einen Teil des Jahres in den Niederlanden gewohnt haben, reichen Sie eine M-Steuererklärung ein. Seit dem 1. Juni 2021 muss die M-Steuererklärung nicht mehr auf Papier gemacht werden. Mithilfe Ihrer DigiD oder eines europäisch anerkannten Login-Tools (eIDAS) können Sie diese auch online einreichen.
Lesen Sie hier mehr.

Ausweis / Reisepass

Möchten Sie Ihre deutsche Staatsbürgerschaft behalten, können Sie Ihren Ausweis beim deutschen Generalkonsulat in Amsterdam verlängern lassen. Das geht aber auch bei vielen deutschen Grenzgemeinden. Sie können sich bei der zuständigen Gemeinde erkundigen, ob dies bei ihr möglich ist.

Das Generalkonsulat hat auf seiner Website wichtige Informationen über die Erneuerung eines Passes.

Rund ums Auto

Wollen Sie Ihr Auto mit in die Niederlande nehmen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie nicht mehr mit Ihrem deutschen Autokennzeichen fahren dürfen. Sie können jedoch kein niederländisches Autokennzeichen beantragen, wenn Sie nicht in den Niederlanden gemeldet sind. Sie müssen deshalb Ihre Emigration sehr genau planen, damit Sie möglichst wenig Schwierigkeiten haben.

Wenn Ihr Auto weniger als sechs Monate auf Ihren Namen angemeldet ist, werden Sie in den Niederlanden BPM/Fahrzeugsteuer für Neuwagen/Motorräder bezahlen müssen. Ist das Auto länger als sechs Monate auf Ihren Namen angemeldet, dann können Sie es BPM-vrij/steuerfrei mitnehmen.

Führerschein

Ein Führerschein in den Niederlanden darf nicht älter als zehn Jahre sein. D.h., dass Sie meistens bei der Anmeldung in einem niederländischen Einwohnermeldeamt direkt einen niederländischen Führerschein beantragen müssen.

Niederländisches Schulsystem

Wenn Sie mit Ihrer Familie in die Niederlande umziehen, können Ihre Kinder von der Vielfältigkeit des dortigen Bildungssystems profitieren. Die Freiheit des Unterrichts ist bereits in der Verfassung von 1848 verankert. Demnach kann in den Niederlanden jede Personengruppe mit einer bestimmten religiösen, weltanschaulichen oder pädagogisch-didaktischen Überzeugung eine Schule gründen.

Vielfältige Schullandschaft

Die Schullandschaft ist hier bunt: Es gibt – zum Beispiel – römisch-katholische, christlich- protestantische, jüdische, islamische und hinduistische, aber auch Rudolf-Steiner-, Waldorf-, Montessori- Jenaplan- und Daltonschulen. Neben diesen Privatschulen (Bijzondere Scholen) gibt es öffentliche Schulen (Publieke Scholen), die meist von den Gemeinden getragen werden. In den Niederlanden sind rund 6.000 verschiedene Schulträger zu finden, die ihre Lehrerinnen und Lehrer selbst einstellen. Ähnlich wie in Deutschland gibt es auch hier verschiedene Schularten, wobei sehr viele Möglichkeiten zum Wechsel oder zum Quereinstieg gegeben sind. Private und öffentliche Schulen sind finanziell gleichgestellt. So besitzt der niederländische Staat zwar die Aufsicht über das Bildungswesen, jedoch kein Bildungsmonopol.

Der Grundsatz der Freiheit des Unterrichts in den Niederlanden bedeutet auch, dass jeder Bürger und jede Bürgerin selbst entscheiden kann, welche Schulen ihre Kinder besuchen. Der Wohnsitz spielt hierbei gar keine Rolle.

Kinderbetreuung

In den Niederlanden gibt es für die ganz Kleinen unterschiedliche Angebote: Kindertagesstätten, Kleinkinderspielgruppen, Gasteltern oder auch die Aufsicht zu Hause. Näheres zu den Möglichkeiten und der Vermittlung vor Ort können Sie bei der Gemeindeverwaltung („Gemeentelijk Informatie Centrum“) in Erfahrung bringen. Elternbeiträge zum Beispiel für die Kindertagesstätten sind einkommensabhängig und werden monatlich erhoben. Anders als in Deutschland können Kinder schon ab ihrem vierten Lebensjahr zur Basisschule (basisschool) gehen, deren Besuch kostenfrei ist. Bis der Nachwuchs dieses Alter erreicht hat, bringen berufstätige Eltern ihre Kinder oft in ein „Kinderdagverblijf“ – die niederländische Entsprechung zur deutschen Kindertagesstätte oder Kita. Diese Form von Ganztagsbetreuung ist kostenpflichtig, wird jedoch vom Staat mittels „Kinderopvangtoeslag“ bezuschusst.

Für Kleinkinder zwischen zwei und vier Jahren gibt es zudem „De Peuterspeelzaal“. In diesen Spielgruppen können die Knirpse einen oder auch mehrere Vor- oder Nachmittage in der Woche miteinander spielen, toben und basteln. Als Ganztagsunterbringung ist dieses Modell nicht gedacht. Ebenso wie beim Kinderdagverblijf gilt hier ein einkommensabhängiger Elternbeitrag. Diese Betreuungsform wird nicht staatlich gefördert, meist jedoch von den einzelnen Gemeinden subventioniert.

Schule und Schulpflicht

Mit Wohnsitz in den Niederlanden wird Ihr Kind in dem Monat schulpflichtig, in dem es sein fünftes Lebensjahr erreicht. Schüler und Schülerinnen bleiben bis zum achtzehnten Lebensjahr schulpflichtig, allerdings zeitlich eingeschränkt für den Fall einer Berufsausbildung. Auf die Erfüllung der Schulpflicht sowie auf pünktliches Erscheinen zum Unterricht wird in den Niederlanden sehr geachtet. Während der Grundschulzeit haben die Eltern dafür zu sorgen, dass ihr Kind jeden Tag zur Schule geht und dort auch pünktlich ankommt. Mit dem Wechsel auf die weiterführende Schule mit zwölf Jahren ändert sich dies: Jetzt sind die Schüler und Schülerinnen selbst für sich verantwortlich.

Wer sein Kind nicht zur Schule gehen lässt oder wer als Schüler regelmäßig schwänzt, riskiert eine Geldbuße und mehr. Weitere Informationen zur Schulpflicht erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung durch den „Ambtenaar leerplichtwet“ (Schulpflichtbeamter).

Wenn Sie auf niederländischer Seite in Grenznähe leben und wünschen, dass Ihr Kind (weiter) im deutschen Bildungssystem erzogen wird, müssen Sie bei der zuständigen Gemeindeverwaltung eine Freistellung beantragen. Diese wird in aller Regel erteilt, wenn Ihr Kind einen deutschen Kindergarten oder eine deutsche Schule besucht. Hierfür ist eine Bestätigung der jeweiligen deutschen Bildungseinrichtung notwendig. Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der niederländischen Gemeinde.

Basisunterricht – Basisonderwijs

Die ersten beiden Schuljahre der Primarbildung sind eine Art Vorschule, an dem Kinder schon ab ihrem vierten Lebensjahr teilnehmen können. Ab dem fünften Lebensjahr ist der Schulbesuch dann Pflicht. Dieser Regelung folgend, werden die Kinder in das laufende Schuljahr eingeschult. So werden die Kinder sanft in das Bildungssystem integriert und spielerisch auf den Unterricht vorbereitet. Grundsätzlich ist die Schule in den Niederlanden als Ganztagsunterricht organisiert, an den die Kinder sich schon in dieser Phase gewöhnen können. Im dritten Schuljahr beginnt der eigentliche Unterricht, der vergleichbar und in etwa zeitgleich mit dem ersten Schuljahr der Grundschule in Deutschland ist. Allerdings lernen die Kinder im Basisonderwijs sechs Jahre bis zum Abschluss der Klasse acht. In der Regel sind sie dann zwölf Jahre alt. Erst dann wird die Entscheidung getroffen, welches Angebot der weiterführenden Schulen für die Jugendlichen am besten geeignet ist. Die niederländische Basisschule wird mit einer landesweit einheitlichen Prüfung, dem sogenannten CITO-Test (Centraal Instituut voor Toetsontwikkeling – Institut für Testentwicklung) abgeschlossen. Die Grundschullehrer sprechen dann unter Berücksichtigung von persönlichen Stärken und Schwächen der Schüler und Schülerinnen ihre Empfehlung für eine der weiterführenden Schulen aus. Dieses Gutachten verbessert die Chance, einen Platz an der entsprechenden weiterführenden Schule für Ihr Kind auch zugewiesen zu bekommen.

Da es in den Niederlanden keine Schulbezirke gibt und jeder seine Schule ortsungebunden frei wählen kann, müssen sich die Schüler und Schülerinnen in der Schule ihrer Wahl anmelden. Besonders beliebte Bildungseinrichtungen, denen zu viele Anmeldungen vorliegen, entscheiden dann nach eigenen Kriterien oder im Losverfahren.

Weiterführende Schulen und berufliche Ausbildung

Nach Abschluss des Basisunterrichts folgt der Besuch der weiterführenden Schulen (Sekundarschulen) je nach Leistungsstärke und angestrebtem Abschluss. In den Niederlanden wird zwischen drei Schultypen unterschieden:

VMBO – Voorbereidend Middelbaar Onderwijs
  • Mittlerer allgemeinbildender und berufsvorbereitender Sekundarunterricht
  • Kombination von allgemeinbildendem und berufsvorbereitendem Unterricht
  • Dauer vier Jahre
  • Hieran schließt sich im Allgemeinen der Besuch im MBO – Middelbaar Beroepsonderwijs an.
HAVO – Hoger Algemeen Vormend Onderwijs
  • Höherer allgemeinbildender Sekundarunterricht
  • In etwa vergleichbar mit der Fachoberschule
  • Dauer fünf Jahre
  • Der Abschluss ist Voraussetzung für ein Studium an einer Fachhochschule.
VWO – Voorbereidend Wetenschappelijk Onderwijs
  • Studienvorbereitender Sekundarunterricht
  • Gymnasium, Lyceum, Atheneum
  • Dauer sechs Jahre
  • Der Abschluss ist Voraussetzung für ein Studium an Universitäten (vergleichbar mit dem Abitur).
  • Die Anforderungen an einem Atheneum sind etwas geringer. Dieses Modell schließt aber das Studium bestimmter Fachrichtungen an Universitäten aus, zum Beispiel Medizin.
MBO – Middelbaar Beroeps Onderwijs

Die meisten MBO-Ausbildungen wie Bau, Technik, Pflege, soziale Berufe und wirtschaftliche Berufe werden in regionalen Trainings-Centern (ROC) unterrichtet. Daneben gibt es Facheinrichtungen, die für die Ausbildung in einem bestimmten Bereich zuständig sind (z.B. Grafiker). Es gibt MBO Ausbildungen auf vier Qualifikationsebenen:

  • Niveau 1: Assistenten (Ausführung einfachster Tätigkeiten unter Aufsicht)
  • Niveau 2: Basisberufstätige (Ausführung von Facharbeiten unter Aufsicht)
  • Niveau 3: Selbstständige Berufstätige/ Fachfunktionäre (Selbstständiges Arbeiten und Anleitung für andere)
  • Niveau 4: Funktionäre des mittleren Dienstes/Spezialisten (Selbstständiges Arbeiten und Anleitung für andere)
HBO – Hoger Beroeps Onderwijs

Durch den HBO erhalten die Studenten die theoretische und praktische Vorbereitung, um die Beschäftigung ausüben zu können, für die eine HBO-Ausbildung erforderlich bzw. sinnvoll ist. Die Absolventen arbeiten beispielsweise in der mittleren und höheren Ebene von Industrie, sozialen Diensten, Gesundheitswesen und öffentlichem Sektor.

WO – Wetenschappelijk Onderwijs

Studium an einer Hochschule bzw. Universität. Merkmal der universitären Ausbildung ist die Verbindung zwischen der wissenschaftlichen Forschung und der Bildung. Die Ausbildung konzentriert sich auf die akademische Bildung, die Forschung oder die berufliche Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Das niederländische Schulsystem im Überblick:

Dit schema is overnomen van het Duitslandinstituut.

Noten und Abschlussprüfung

Jeder Schüler und jede Schülerin muss in den Niederlanden eine Abschlussprüfung machen. Diese Prüfungen sind inhaltlich unterschiedlich, je nach Ausbildung. Die Fächer Niederländisch und Englisch sind für die meisten Examen Pflichtfächer. Die anderen Examensfächer sind abhängig vom gewählten Ausbildungsweg oder vom gewählten Profil der Schüler.

Die niederländischen Schul- und Hochschulnoten haben ein Spektrum von eins bis zehn, wobei zehn die Bestnote ist. Mit der Note sechs haben Schüler und Schülerinnen gerade noch bestanden, alles darunter gilt als mangelhaft oder ungenügend.

Schulgeld und Studiengebühren

Der Besuch der Schule ist in den Niederlanden bis zum Ende der Schulpflicht kostenlos. Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, die älter als 18 Jahre und damit nicht mehr schulpflichtig sind, müssen Schulgeld bzw. Studiengebühren („Wettelijk Collegegeld“) entrichten. Die Höhe dieser Gebühr ist abhängig von der Schulform, die gewählt wird (MBO, HBO oder Universität). Sie wird für jedes Schuljahr neu festgelegt. Für das Schuljahr/ Studienjahr 2014/2015 beträgt die Gebühr für MBO 1.118 Euro, für HBO und Universität beträgt die Gebühr 1.906 Euro. Soweit sie über 18 Jahre alt sind, erhalten Schülerinnen und Schüler sowie Studierende gleichzeitig ein staatliches Grundstipendium. Die Bemessung ist abhängig davon, ob die Empfänger des Stipendiums im Haushalt der Eltern wohnen oder einen eigenen Haushalt führen.

Wer in einem Unterrichts- bzw. Studienjahr – aus welchem Grund auch immer – weniger als die Hälfte der vorgeschriebenen Kurse absolviert, dessen Stipendium wird für das betreffende Jahr automatisch in ein Darlehen verwandelt. Die Förderung muss also zurückgezahlt werden.

Staatliche Förderung

Das Grundstipendium kann durch ein leistungs- und elterneinkommensabhängiges Darlehen, das hinsichtlich der Förderhöchstgrenze mit den deutschen Bafög-Sätzen vergleichbar ist, aufgestockt werden. Schülerinnen und Schüler sowie Studierende mit Anspruch auf staatliche Förderung erhalten zudem die sogenannte „OV-kaart“, eine Jahreskarte, mit der alle öffentlichen Verkehrsmittel in den Niederlanden gratis oder zu reduzierten Preisen genutzt werden können.

Wenn Sie in die Niederlande umziehen und Ihr Kind dort zur Schule geht, erkundigen Sie sich unter „www.duo.nl“, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie staatliche Unterstützungen in Anspruch nehmen können. DUO ist der „Dienst Uitvoering Onderwijs“ des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft.

Freiwillige Elternbeiträge

Auch wenn bis zum 18. Lebensjahr der Unterricht kostenlos ist, wird in den Niederlanden von den Eltern erwartet, dass sie jedes Jahr Beiträge für Exkursionen, Schulfeste, Theateraufführungen, Aufstockung des Lehrmittelbestands u.a. leisten. Die Höhe des Beitrages hängt oft vom Einkommen der Eltern ab. Der durchschnittliche Betrag liegt bei 75 Euro für die Basisschule und zwischen 70 Euro und 100 Euro für die Sekundarschule pro Jahr und Kind.

DUO – Dienst Uitvoering Onderwijs des Ministerie van Onderwijs, Cultuur en wetenschap, Staatliches Ausführungsorgan für Bildung und Ausbildung

  • Postbus 30155, NL-9700 LG Groningen
    T: +31 (0)50 599 77 55
    Internet: www.duo.nl

NUFFIC

  • Kortenaerkade 11
    Postbus 29777, NL-2502 LT Den Haag
    T: +31 70 4260260
    F: +31 70 426 0395
    Internet: www.nuffic.nl

ZAB – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz

  • Graurheindorfer Str. 157, D-53117 Bonn
    T: +49 (0) 228501-0
    F: +49 (0) 228501 -229
    Internet: www.kmk.org

Anabin

  • Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse www.anabin.de. Über www.enic-naric.net finden Sie europaweit Stellen, die Ihnen Informationen zur Anerkennung von akademischen und beruflichen Abschlüssen geben können.
  • Einwohner der Niederlande zahlen niederländische Einkommenssteuer. Ein Umzug wirkt sich auf das Einkommen aus. Es ist deshalb wichtig, sich vorher gut über die Auswirkungen eines Umzugs auf das Einkommen beraten zu lassen.
  • Machen Sie ein Testament, damit Sie nach Ihren Wünschen vererben können.
  • Wenn Sie mit einer deutschen Rente in den Niederlanden wohnen und einen kleinen Nebenverdienst haben, müssen Sie für Ihr gesamtes Einkommen Beiträge an die niederländischen Sozialversicherungen zahlen. Möglicherweise zahlen Sie dann mehr als sie mit dem Nebenjob verdienen!
  • Viele Informationen werden auch geboten vom Bundesverwaltungsamt.