Rente

Wenn Sie in Belgien arbeiten, erwerben Sie Anspruch auf die belgische Altersrente (rustpensioen/pension de veillesse).

Die Rentenanwartschaft richtet sich nach der Zahl der Jahre, in denen Sie eine belgische Rente aufgebaut haben, und der Höhe Ihres Lohns. Für jedes Jahr Ihrer Erwerbstätigkeit in Belgien erhalten Sie ab dem gesetzlichen Rentenalter eine belgische Rente. Dabei erhöht sich das Renteneintrittsalter ab 2025 von 65 Jahre auf 66 Jahre und ab 2030 auf 67 Jahre. Die volle belgische Altersrente wird nach einer Anwartschaftszeit von 45 Jahren gezahlt.

Renteneintrittsalter in Deutschland und Belgien

Geburtsjahr

Deutschland

Belgien

1957

65 Jahr und 11 Monate

65 Jahr

1958

66 Jahr

65 Jahr

1959

66 Jahr und 2 Monate

65 Jahr

1960

66 Jahr und 4 Monate

66 Jahr

1961

66 Jahr und 6 Monate

66 Jahr

1962

66 Jahr und 8 Monate

66 Jahr

1963

66 Jahr und 10 Monate

66 Jahr

1964 und weiter

67 Jahr

67 Jahr


Wenn Sie in Belgien arbeiten, verlieren Sie dadurch nicht die in Deutschland bereits erworbenen Rentenansprüche. Die Ansprüche aus verschiedenen europäischen Ländern werden nach europäischem Recht kumuliert, sprich aus beiden Ländern.

Mehr Informationen über die belgische Altersrente finden Sie auf der Website des Föderalen Pensionsdienst


Steuerliche Behandlung der Altersrente



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Wenn Sie aus Belgien eine gesetzliche Rente beziehen, so bleibt diese gemäß dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Belgien und Deutschland in Belgien steuerpflichtig. Sie müssen also weiterhin in Belgien eine Steuererklärung für Gebietsfremde ausfüllen. Erklärungen hierzu finden Sie auf der Seite der belgischen Steuerkontrollamtes.


Wo sind Sie als Rentner krankenversichert?



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Haben Sie nur in Belgien gearbeitet, dann empfangen Sie nur belgische Rente und sind auch dort weiter krankenversichert. Sie können in Ihrer deutschen Krankenkasse beitragsfrei versichert bleiben und so die Leistungen in beiden Ländern in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel Krankenversicherung.

Wenn Sie aus beiden Ländern Rente erhalten, so sind Sie nicht mehr in Belgien, sondern in Ihrem Wohnland, also Deutschland versichert. Der Beitrag dort wird auf Basis Ihres Welteinkommens berechnet, also auch über Ihre belgische Rente.


Wie und wo beantragen Sie Ihre Rente?



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Ihre gesetzliche Rente beantragen Sie persönlich bei dem Träger in ihrem Wohnland. Im Fall von mehreren (europäischen) Rentenansprüchen werden die jeweiligen Träger sich miteinander in Verbindung setzen und die Ansprüche abstimmen. Daher sollten Sie rechtzeitig Kontenklärungen bei allen betroffenen Trägern durchführen.

Achtung: Sie haben theoretisch die Möglichkeit, auf den Bezug der belgischen Rente zu verzichten. Dies muss jedoch im Voraus beantragt werden. Im Nachgang kann auf den Rentenbezug nicht mehr verzichtet werden. Es wird empfohlen, hier die Konsequenzen im Vorfeld überprüfen zu lassen. Die GrenzInfoPunkte stehen Ihnen hierfür als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Anfrage für die Auszahlung aus Ihrer Zusatzrente/Gruppenversicherung richten Sie an die entsprechende Versicherungsgesellschaft.


Zusatzrente



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Möglicherweise bauen Sie sich über Ihren belgischen Arbeitgeber mit einer Gruppenversicherung eine „zusätzliche“ Rente auf. Die Gruppenversicherung ist eine Versicherungspolice, die der Arbeitgeber bei einer Versicherungsgesellschaft abschließt. Mit diesem außergesetzlichen Vorteil kann der Arbeitnehmer seine (gesetzliche) Pension aufwerten. Die Zusatzrente wird grundsätzlich mit dem gesetzlichen Pensionsalter ausgezahlt, kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch früher zur Auszahlung kommen.

Wenn es durch die paritätische Kommission oder den sektoriellen Abkommen vorgesehen ist, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch, diesem System nach einem Jahr beizutreten.

Betrag der Zusatzpension

Nach belgischem Recht ist festgeschrieben, dass Ihre gesetzliche Rente und Ihre Zusatzrente zusammen nicht mehr als 80 % Ihres letzten „normalen“ Einkommens darstellen dürfen.

Zahlungsmodalitäten

Es gibt grundsätzlich verschiedene mögliche Modalitäten, die Beiträge zu entrichten.

Anspruch im Falle des Arbeitsplatzwechsels

Das gesparte Kapital geht an den Arbeitnehmer, auch wenn er seinen Arbeitsplatz (auch zurück nach Deutschland oder einen anderen Mitgliedsstaat) wechselt. Der Betrag wird erst mit Erreichen der gesetzlichen Altersrente ausgezahlt.

Bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb Belgiens kann der Anspruch an eine neue Gruppenversicherung transferiert werden.

Jeder anspruchsberichtigte Arbeitnehmer erhält jedes Jahr einen Rentenauszug, solange er bei dem Unternehmen arbeitet, das die Zusatzrente gewährt.

Steuerliche Behandlung der Zusatzrente

Die Leistung ist für den Arbeitnehmer steuerpflichtig. Der zu bezahlende Steuersatz richtet sich nach dem Alter zum Bezugszeitpunkt und kann zwischen 10-20% betragen.


(vorläufige) Hinterbliebenenrente



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 Im Todesfall eines Ehepartners bietet die so genannte Hinterbliebenenpension dem hinterbliebenen Ehepartner die Möglichkeit, eine Pension zu bekommen, die sich auf Basis der Laufbahn als Arbeitnehmer oder Selbstständiger des verstorbenen Ehepartners berechnet. 

Voraussetzungen der Hinterbliebenenrente

Um eine Hinterbliebenenpension beziehen zu können, müssen Sie:

Darüber hinaus gibt es Situationen, die mit einer einjährigen Ehe mit dem Verstorbenen als gleichgestellt werden:

Der hinterbliebene Ehegatte, der zwar nicht die Altersbedingung, aber die anderen Bedingungen erfüllt, um die Hinterbliebenenrente in Anspruch nehmen zu können, hat Anspruch auf eine „vorläufige Hinterbliebenenrente“, manchmal auch Überbrückungsgeld genannt. Je nach familiärer Situation kann der Bezugszeitraum zwischen 18 und 48 Monaten liegen.

Weitere Informationen können Sie auf der Webseite des Föderalen Pensionsdientes finden.

Antrag auf Hinterbliebenenrente

In der Regel ist ein Antrag auf Hinterbliebenenpension einzureichen. Es gibt jedoch auch Ausnahmefälle, in denen die Prüfung von Amts wegen ohne vorherigen Antrag erfolgt.

Sie können Ihre Hinterbliebenenpension online auf der webseite von mypension.be beantragen

Höhe der (vorläufigen) Hinterbliebenenrente

Für Arbeitnehmer sind die Kriterien für die Berechnung der Höhe der Hinterbliebenenpension unterschiedlich, je nachdem, ob Ihr Ehegatte schon pensioniert war oder nicht.

Für die Berechnung Ihrer vorläufigen Hinterbliebenenrente gelten dieselben Regelungen wie für die Berechnung der Hinterbliebenenrente, falls der Ehegatte noch nicht pensioniert war.

Die Höhe der Rente richtet sich unter anderem zudem nach:

Wenn die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Mindestrente erfüllt sind, wird die Höhe Ihrer Hinterbliebenenrente ebenfalls auf der Grundlage des Pauschalbetrags der Mindestrente und der Dauer der Berufslaufbahn Ihres verstorbenen Ehegatten berechnet.

Es wird Ihnen nur der vorteilhafteste Rentenbetrag (auf der Grundlage Ihres Erwerbseinkommens oder der Mindestrente) gewährt.

 Im Falle einer persönlichen Rente (Alters- und/oder Hinterbliebenenrente) kann die Höhe der Hinterbliebenenrente gekürzt werden.

Wenn nur die Altersbedingung nicht erfüllt ist, haben Sie Anspruch auf Überbrückungsgeld.

(Halb-)Waisenrente

Nach belgischem Recht ist auch möglich, dass die Hinterbliebenenrente an (Halb-)Waisen ausgezahlt wird. Jedoch gilt es zu beachten, dass im Unterschied zu Deutschland diese Leistung über die Kindergeldkassen als Zuschlag zum Kindergeld ausgezahlt wird. Hier sollten sie sich mit den zuständigen Trägern (dt. Rentenversicherung und belgische Kindergeldkasse) in Verbindung setzen, um eventuelle Ansprüche aus verschiedenen Ländern zu klären.