Krankmeldung

https://youtu.be/eexDDTxCRRs

In diesen Film wird Ihnen auf Niederländisch erläutert, wie die Vorschriften sind, wenn Sie in den Niederlanden wohnen und in Deutschland arbeiten und Krank werden.

Wenn Sie in Deutschland arbeiten und krank werden oder Sie einen Arbeitsunfall haben, zahlt Ihr deutscher Arbeitgeber die ersten 6 Wochen Ihren vollen Lohn weiter. Eine Bedingung für diese Lohnfortzahlung ist, dass Sie nach 3 Tagen Krankheit nachweisen können, dass Sie nicht in der Lage sind, zu arbeiten. Das Verfahren für Arbeitnehmer, die in den Niederlanden wohnen, ist anders als für Einwohner von Deutschland. Sie müssen sich Krankmelden bei UWV, der Ausführungsinstanz der niederländische Arbeitnehmerversicherungen (Schrittplan siehe weiter Unten). Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, dass das Verfahren anders ist, weil dies arbeitsrechtlich andere Folgen haben kann.

Sind Sie nach 6 Wochen noch krank, erhalten Sie keine Lohnfortzahlung mehr sondern Krankengeld von Ihrer deutschen Krankenkasse. Diese Leistung beträgt circa 70% des Nettolohns, den Sie verdienten, bevor Sie krank wurden.


Schritte der Krankmeldung



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Wenn Sie krank werden, treffen Sie die folgenden Maßnahmen:

Teilen Sie dabei folgendes mit:

Das UWV ruft Sie an oder vereinbart mit Ihnen einen Gesprächstermin und stellt Formulare aus, die das UWV digital auch der deutschen Krankenkasse übermittelt. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung ihrer Krankmeldung. Diesen Brief können können Sie zur Bestätigung, dass Sie krank sind, Ihrem Arbeitgeber aushändigen.

UWV verschickt eine elektronische Krankmeldung, welche an Ihre Krankenkasse weitergeleitet wird. Diese stritt an die Stelle der so genannten „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung” (auch „gelber Schein” oder „Krankenschein” genannt). Ihr Arbeitgeber kann die notwendigen Informationen dann bei Ihrer Krankenkasse abfragen.


Unfallversicherung



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Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis sind, hat Ihr Arbeitgeber eine Unfallversicherung. Diese Versicherung kann die Stelle der Krankenversicherung übernehmen, wenn es um Krankheitskosten, Krankengeld und Arbeitsunfähigkeitsleistungen geht. Wenn Sie einen Arbeitsunfall oder einen Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeit haben, teilen Sie dies sofort Ihrem Arbeitgeber, der Krankenkasse und dem UWV mit.


Arbeitsunfähigkeit



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Das Krankengeld in Deutschland wird maximal 72 Wochen bezahlt. Wenn Sie nach 78 Wochen Krankheit (6 Wochen Lohnfortzahlung + 72 Wochen Krankengeld) immer noch arbeitsunfähig sind, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Mehr dazu lesen Sie unter der Rubrik Erwerbminderungsrente.