Renten

Wenn Sie in Deutschland eine Arbeit aufnehmen werden Sie eine Rente aufbauen. Anders als in den Niederlanden gibt es in Deutschland ein einheitliches System für eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit, für Hinterbliebene und im Alter. Die Rente wird auf der Grundlage der Höhe Ihres Gehalts aufgebaut. In Deutschland gilt daher: Je höher das Gehalt, desto besser die Rente.

 

Altersrente

Alle Arbeitnehmer in Deutschland bauen Altersrente auf. Sie bauen also keine Ansprüche auf, wenn Sie selbstständig in Deutschland arbeiten. Altersrentenansprüche bauen Sie nur für sich selbst auf. Arbeitet Ihr Partner oder Ihre Partnerin nicht in Deutschland, erwirbt er oder sie keine deutschen Altersrentenansprüche. Bei einem Wohnort in den Niederlanden baut Ihr Partner oder Ihre Partnerin in der Regel jedoch niederländische Altersleistungsansprüche (AOW) auf. Sind Sie in Deutschland teilzeitbeschäftigt und verdienen weniger als 536 € pro Monat? Dann sind Sie „geringfügig beschäftigt“ und bauen keine oder nur eine geringe Altersrente auf.

Wie hoch Ihre Altersrente später ist, hängt unter anderem davon ab, wie hoch Ihr Einkommen war und wie lange Sie in Deutschland gearbeitet haben. Je länger Sie in Deutschland arbeiteten und je mehr Sie verdienten, desto höher wird auch Ihre deutsche Altersrente. Möchten Sie zwischenzeitlich bereits eine Auskunft über die Höhe Ihrer deutschen Rentenansprüche? Fragen Sie Ihre deutsche Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt Ihre Altersrente später auch aus.

Zwischen Ihrem 65. und 67. Lebensjahr wird Ihre Rent bezahlt, abhängig von Ihrem Geburtsdatum. Die Altersrente wird ab dem 1. Tag des Monats gezahlt der folgt auf dem Monat indem Sie Ihr Renteneintrittsalter erreicht haben. Nur wer auf dem ersten Tag des Monats Geburtstag hat, bekommt die Rente ab dem 1. des Monats worin er das Renteneintrittsalter erreicht. Möchten Sie Ihre Altersrente schon eher bekommen? Die Rente kann in einigen Fällen bereits ab dem 60. Lebensjahr gezahlt werden. Sie erhalten dann jedoch weniger Altersrente. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei die Deutsche Rentenversicherung.

Wenn Sie nicht mehr in Deutschland arbeiten, bauen Sie keine weiteren Altersrentenansprüche in Deutschland auf. Wenn Sie in den Niederlanden wohnen oder arbeiten, bauen Sie in der Regel (wieder) AOW-Ansprüche in den Niederlanden auf.

Wenn sie in ein anderes Land ziehen verändern die aufgebauten Altersrentenansprüche sich hierdurch nicht. Solange Sie in Deutschland arbeiten, bauen Sie weiterhin Altersrente auf.

Wenn Sie früher in Rente gehen wollen, können Sie möglicherweise eine vorgezogene deutsche Altersrente bekommen. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Höhe der Altersrente

Wie viel Altersrente Sie bekommen, hängt unter anderem von Ihrem Einkommen und davon ab, wie lange Sie in Deutschland gearbeitet haben. Je länger Sie in Deutschland gearbeitet und je mehr Sie verdient haben, desto höher wird Ihre deutsche Altersrente sein. Möchten Sie in der Zwischenzeit wissen, wie viel deutsche Altersrente Sie bekommen? Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung können Sie diese Informationen online abrufen. Dazu klicken Sie auf den Punkt „Rentenauskunft“, geben Ihre deutsche Versicherungsnummer, Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum ein und klicken auf „absenden“. Sie bekommen dann die Auskunft nach Hause geschickt. Wenn Sie keine Versicherungsnummer haben, können Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung Westfalen in Münster wenden: 0049 251 2380, an die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin: 0049 308 650 oder an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See: 0049 234 3040.

Wenn die Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung nicht vollständig ist, können Sie sie aktualisieren lassen. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihren deutschen Versicherungsträger, in der Regel die Deutsche Rentenversicherung. Bei Bedarf können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine sogenannte Kontenklärung anfordern. Damit erhalten Sie einen vollständigen Überblick über Ihre deutsche gesetzliche Rente.

Ihr Einkommen im Alter

Vielleicht bekommen Sie ab dem vollendeten 67. Lebensjahr nur eine deutsche Altersrente. Häufig erhalten Sie darüber hinaus jedoch auch noch andere Versorgungsleistungen. Welche Leistungen können Sie außerdem bekommen?

  • Eine niederländische Altersleistung (AOW).
  • Eine ergänzende betriebliche Altersversorgung aus den Niederlanden oder aus Deutschland (kollektive Versicherung). Betriebliche Altersversorgung bauen Sie über Ihren Arbeitgeber auf. Ihr Arbeitgeber kann Sie hierzu genauer informieren.
  • Ergänzende private Altersversorgung. Hierfür müssen Sie selbst eine Versicherung (Altersversorgung, Leibrente) abschließen.

Rentenalter

Die folgende Tabelle zeigt die Eintrittsdaten der verschiedenen Renten bis einschließlich 2031, wie sie in 2022 ermittelt wurden.

GeburtsjahrAOW-eintrittsalter NLRegelaltersrente D
195366 Jahr + 4 Monate65 Jahr + 7 Monate
195466 Jahr + 4 Monate65 Jahr + 8 Monate
Januar bis August 195566 Jahr + 4 Monate65 Jahr + 9 Monate
September bis Dezember 195566 Jahr + 7 Monate65 Jahr + 9 Monate
Januar bis Mai 195666 Jahr + 7 Monate65 Jahr + 10 Monate
Juni bis Dezember 195666 Jahr + 10 Monate65 Jahr + 10 Monate
Januar und Februar 195766 Jahr + 10 Monate 
März bis Dezember 195767 Jahr65 Jahr + 11 Monate
195867 Jahr66 Jahr
195967 Jahr66 Jahr + 2 Monate
196067 Jahr66 Jahr + 4 Monate
196167 Jahr + 3 Monate66 Jahr + 6 Monate
196267 Jahr + 3 Monate66 Jahr + 8 Monate
196367 Jahr + 3 Monate66 Jahr + 10 Monate
1964 und weiter67 Jahr + 3 Monate67 Jahr

 

Antrag

Wo Sie Ihren Antrag stellen, richtet sich danach, wo Sie zu Rentenbeginn wohnen. Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, beantragen Sie Ihre Altersrente bei der Sociale Verzekeringsbank (SVB). Wohnen Sie zu dem Zeitpunkt in Deutschland? Auf der Website www.deutscherentenversicherung.de erfahren Sie, wo Sie den Antrag stellen können. Sie stellen den Antrag am besten ein halbes Jahr vor Beginn Ihrer AOW oder Deutschen Rente. Die SVB und Deutsche Rentenversicherung haben dann ausreichend Zeit, Ihren Rentenanspruch festzustellen.

Erwerbsminderungsrente

In diesen Film wird Ihnen auf Niederländisch erläutert, wie die Regeln bei Erwerbsminderung sind, wenn Sie in den Niederlanden wohnen und in Deutschland arbeiten.

Nach 78 Wochen Krankheit endet Ihr Krankengeld und die Deutsche Rentenversicherung entscheidet, ob Sie eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Sie müssen zuvor mindestens fünf Jahre lang in Deutschland oder in anderen EU-Mitgliedstaaten gearbeitet haben und nach den deutschen gesetzlichen Vorgaben erwerbsgemindert sein. Die deutsche Rente wird für die Jahre berechnet, in denen Sie in Deutschland gearbeitet haben. Haben Sie davor auch in den Niederlanden gearbeitet? Dann haben Sie eventuell Anspruch auf eine niederländische Leistung. Diese Leistung wird nur für die Jahre bewilligt, in denen Sie in den Niederlanden gearbeitet haben, und nur dann, wenn Sie auch nach niederländischen Regeln erwerbsgemindert sind.

Für die niederländische Rente (WIA) gilt normalerweise eine Wartezeit von 104 Wochen. Für die in Deutschland versicherten Arbeitnehmer*innen gilt aber die deutsche Wartezeit von maximal 78 Wochen.

Hinterbliebenenrente

Ihr Partner oder Ihre Partnerin kann eine deutsche Hinterbliebenenrente bekommen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zahlt die Hinterbliebenenrente aus. Das Alter Ihres Partners oder Ihrer Partnerin spielt keine Rolle. Wohl ist es so, dass ältere Partner mehr Rente bekommen als jüngere. Haben Sie Kinder unter 18 Jahren? Dann bekomme diese bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eine Halbwaisenrente. Absolvieren Ihre Kinder eine Ausbildung, wird die Halbwaisenrente bis zum vollendeten 27. Lebensjahr weitergezahlt. Gleiches gilt auch, wenn ein Kind behindert ist.

Betriebsrente

Zusätzliche Altersvorsorge über den Betrieb kann sich rechnen. Oft beteiligt sich der Arbeitgeber am Aufbau einer Betriebsrente oder finanziert sie sogar ganz. Und wenn Sie eigene Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung zahlen, fördert der Staat dies in erheblichem Umfang. Bis zu einer bestimmten jährlichen Höchstgrenze können Sie Ihre Beiträge sogar unversteuert und sozialabgabenfrei direkt aus dem Bruttogehalt zahlen.

Betriebsrenten haben in deutschen Unternehmen Tradition. Lange Zeit waren sie freiwillige Zusatzleistungen der Arbeitgeber. Heute haben Sie als Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber muss – wenn Sie das wollen und keine tarifvertraglichen Regelungen dem entgegenstehen – einen bestimmten Betrag von Ihrem Bruttolohn als Beitrag für eine betriebliche Altersversorgung verwenden (Entgeltumwandlung).

Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung können aber auch ganz oder teilweise von Ihrem Arbeitgeber übernommen werden oder – in anderen Fällen – aus Ihrem Nettoentgelt stammen.

Bitte beachten Sie:
Werden Sie nach Tarif bezahlt, kann eine Entgeltumwandlung nur vorgenommen werden, wenn der Tarifvertrag dies ausdrücklich vorsieht beziehungsweise zulässt. Ein Tarifvertrag kann sogar die Ausgestaltung der Vorsorge im Einzelnen regeln.

Die betriebliche Altersversorgung organisiert und führt in jedem Fall Ihr Arbeitgeber durch. Er wählt die Anlageform aus, kümmert sich um die Beitragszahlungen und ist der Vertragspartner für den ausgewählten Anbieter beziehungsweise Finanzdienstleister. Wie dies im Einzelnen abläuft, wird häufig auf betrieblicher Ebene vereinbart oder ist im Tarifvertrag festgelegt.

Arbeitgeber waren bis jetzt grundsätzlich nicht verpflichtet, sich am Aufbau der Betriebsrente der Beschäftigten finanziell zu beteiligen. Möglicherweise ist Ihr Arbeitgeber aber über einen Tarifvertrag hierzu verpflichtet oder Ihr Unternehmen beteiligt sich freiwillig. Doch egal, ob Sie den Beitrag für Ihre Betriebsrente allein zahlen oder Ihr Arbeitgeber sich daran beteiligt, Anspruch auf die spätere Rentenzahlung haben in jedem Fall nur Sie als Arbeitnehmer. Künftig ist der Arbeitgeber verpflichtet, auf die in Altersvorsorge umgewandelten Entgeltteile mindestens einen Zuschuss von 15 Prozent zu zahlen. Soweit Arbeitgeberverband und Gewerkschaft das für die jeweilige Branche vereinbart haben, gilt dies bereits 2018, ansonsten für Neuverträge erst ab 2019 und für Altverträge erst ab 2022.

Die wichtigsten Vorzüge der Betriebsrente zusammengefasst:

  • Sie müssen sich nicht um die Durchführung und die damit verbundenen Formalitäten kümmern. Dies übernimmt Ihr Arbeitgeber. Er führt auch die Beiträge für Sie ab.
  • Die Verwaltungs- und Abschlusskosten sind teilweise günstiger als bei der privaten Altersvorsorge, weil sie auf eine größere Personengruppe verteilt sind oder Ihr Arbeitgeber einen Mengenrabatt vom Anbieter erhält. Unter Umständen gibt es auch speziell auf das Unternehmen zugeschnittene Tarife mit niedrigeren Verwaltungskosten.
  • Viele Arbeitgeber sind bereit oder auch tarifvertraglich verpflichtet, ihre Beschäftigten beim Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung zu unterstützen.
  • Bei tariflichen Modellen können die Leistungen speziell auf die jeweiligen beruflichen Risiken zugeschnitten sein.
  • Sie können mehrere Förderwege nebeneinander nutzen.
  • Wird die Betriebsrente durch Beiträge aufgebaut, die direkt aus Ihrem Bruttogehalt entnommen werden (Entgeltumwandlung), bleiben diese Beiträge steuer und abgabenfrei. Allerdings fallen wegen der Sozialabgabenfreiheit Ihre Ansprüche bei der gesetzlichen Rente (und zum Beispiel auch bei der Arbeitslosenversicherung) dann entsprechend geringer aus.

Auch für Arbeitgeber bietet die betriebliche Altersversorgung Vorteile. So spielt sie beispielsweise beim Gewinnen und der Bindung von Mitarbeitern eine wichtige Rolle. Die Arbeitgeber können ihren Beschäftigten mit der Betriebsrente ein finanziell attraktives Zusatzangebot unterbreiten und ihre Aufwendungen steuerlich geltend machen. Von der Sozialabgabenfreiheit profitiert auch der Arbeitgeber.

Wenn der Arbeitgeber für Beschäftigte mit einem monatlichen Brutto-Einkommen bis zu 2.200 Euro zwischen 240 und 480 Euro im Jahr für die bAV zusagt, kann er pro Beschäftigtem bis zu 30 Prozent des eingezahlten Betrages vom Finanzamt erstattet bekommen.

(Text übernommen von der Deutsche Rentenversicherung)

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