Allgemein

Eine Auswanderung bringt viele Veränderungen mit sich. Sie werden nicht nur in einem anderen Land leben, sondern auch mit anderen Regeln zurechtkommen müssen. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, haben wir verschiedene Themen mit Informationen aufgelistet, die Ihnen helfen werden.

Die Website Nederland Wereldwijd bietet viele Informationen zu Themen, mit denen Sie bei einer Auswanderung konfrontiert werden.


Freizügigkeit



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Nach dem Gemeinschaftsrecht und dem Prinzip der Freizügigkeit hat jeder EU-Bürger das Recht sich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat aufzuhalten und dort niederzulassen. Bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten sind ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass ausreichend. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten, können Sie sich unter folgenden Bedingungen in einem anderen Mitgliedsstaat aufhalten:

Die Informationen in diesem Abschnitt richten sich primär an EU-Bürger. Wenn Sie aus einem Drittstaat stammen, wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Ausländerbehörde.

Das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland haben insbesondere:

Beachten Sie: Personen – auch Unionsbürger, die sich in Deutschland zur Arbeitssuche aufhalten wollen, haben für die Dauer der Arbeitssuche keinen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen bzw. Arbeitslosengeld II.


Steuern



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Wenn Sie in die Niederlande tätig sind, finden Sie diese Information hier.

Wenn Sie niederländische Rente bekommen, lesen Sie hier die Infos.

Umzug in die Niederlande oder aus den Niederlanden: M-Steuererklärung (aangifte) jetzt auch online möglich

Wenn Sie nur einen Teil des Jahres in den Niederlanden gewohnt haben, reichen Sie eine M-Steuererklärung ein. Seit dem 1. Juni 2021 muss die M-Steuererklärung nicht mehr auf Papier gemacht werden. Mithilfe Ihrer DigiD oder eines europäisch anerkannten Login-Tools (eIDAS) können Sie diese auch online einreichen.
Lesen Sie hier mehr.


Rund ums Auto



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­Soll ein gebrauchtes Kraftfahrzeug aus der Niederlande eingeführt und zugelassen werden, müssen folgende Dokumente vorliegen:

Die niederländische Fahrzeugpapiere werden eingezogen.

Wie Sie das Auto in den Niederlanden abmelden, lesen Sie auf der Website des RDW.

Wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist oder nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat, muss bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden, die von der Zulassungsstelle zur Festsetzung der Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt weiter­gegeben wird. Nach § 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nummer 7 Umsatzsteuergesetz sind Sie verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb gegen­über dem zuständigen Finanzamt die „Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzel­be­steuerung“ (Vordruck USt 1 B) abzugeben und die Steuer zu entrichten.

Führerschein

Um in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen zu können, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Diese wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.

Besitzen Sie einen Führerschein aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, so ist dieser auch bei einer Wohnsitz in Deutschland grundsätzlich bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer weiter gültig. Allerdings gibt es Einschränkungen bezüglich der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis bei folgenden Klassen: C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E. Bitte informieren Sie sich beim Verkehrsamt.


Schule



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Das deutsche Bildungssystem darzustellen ist gar nicht so einfach, zumal es ein deutsches Bildungssystem genau genommen gar nicht gibt. Denn für die Bildungspolitik sind in Deutschland in erster Linie die Bundesländer zuständig. Sie haben die sogenannte Kulturhoheit, so dass die Landesregierungen weitgehend selbstständig entscheiden können, wie sie ihre Bildungssysteme ausgestalten. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung des allgemeinbildenden Schulwesens, aber auch in den anderen Bildungsbereichen gibt es einige Unterschiede zwischen den Bundesländern. Bei allen Unterschieden gibt es aber doch über alle Bundesländer hinweg eine gemeinsame Grundstruktur des Bildungssystems.


Grundschule (Primarschule)



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Zunächst besuchen alle Kinder vier Jahre (in den Ländern Berlin und Brandenburg sechs Jahre) die Grundschule. In der Regel gehen sie auf die Grundschule in der Nähe ihres Wohnorts. In einigen Bundesländern können die Eltern die Grundschule für ihr Kind selbst wählen.

In der letzten Klasse der Grundschule entscheidet sich, auf welche weiterführende Schule (Sekundarstufe I) die Kinder danach gehen. Dazu erteilen die Lehrer der Grundschule eine Empfehlung ("Übergangsempfehlung"), die mit einer Beratung der Eltern verbunden sein soll. In den meisten Bundesländern können die Eltern entscheiden, welche weiterführende Schule ihr Kind nach der Grundschule besucht. Entscheidend für die Empfehlung sind die Noten in der Grundschule und die Einschätzungen der Kinder durch die Lehrer.


Weiterführende Schulen (Sekundarstufe I und II)



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Das Schulsystem in den Sekundarstufen I und II ist in Deutschland sehr differenziert. Eltern sollen gemeinsam mit ihrem Kind und dessen Lehrern sorgfältig beraten, welche Schule für das Kind gewählt wird. Die Schulbehörden bieten dazu Informationen an.

In manchen Bundesländern kann ein Kind einen Probeunterricht auf der weiterführenden Schule besuchen. Eine Übersicht über die einzelnen Regelungen ist auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz erhältlich.

Folgende weiterführende Schularten gibt es:

In mehreren Bundesländern gibt es weiterführende Schularten, in denen die Bildungsgänge der Hauptschule und der Realschule organisatorisch zusammengefasst sind. An diesen Schulen kann sowohl der Haupt- als auch der Realschulabschluss erworben werden.

Nach dem Hauptschul- oder Realschulabschluss können Jugendliche weiter eine Schule der Sekundarstufe II bis zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder zur Fachgebundenen Hochschulreife (Fachabitur) besuchen. Sie können dann an einer Universität oder Hochschule studieren. Alternativ können die Jugendlichen nach dem Hauptschul- oder Realschulabschluss eine Berufsausbildung beginnen und die Berufsschule besuchen. Mit einem Realschulabschluss stehen mehr Berufsfelder offen als mit einem Abschluss der Hauptschule.

Die Ausbildung im Gymnasium oder der gymnasialen Oberstufe endet nach der 12. oder 13. Klasse mit der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) und berechtigt zum Studium an Universitäten und Hochschulen. Das Fachabitur berechtigt zum Studium an (Fach-)Hochschulen.

In einigen Bundesländern kann nach dem Realschulabschluss auch an beruflichen Schulen die Allgemeine Hochschulreife erworben werden.

Im Laufe der Schulzeit ist prinzipiell ein Wechsel von einer Schulart zur anderen möglich, wenn die erforderlichen Leistungen erbracht werden.

Weiterführende Informationen bekommen Sie über der Website vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.