Niederländische Rente und Steuern

Wenn Sie in Deutschland wohnen und eine niederländische AOW-, WIA-, WAO-, Anw- oder Vorruhestandsleistung (alle Renten genannt) beziehen, hat dies Auswirkungen auf Ihre Sozialversicherung und Ihre Steuer. Das Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland bestimmt, wo Sie Ihre Rente versteuern müssen.

Wo zahle ich die Steuern über die niederländische Rente?

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, müssen Sie in Ihrer Steuererklärung Ihr gesamtes weltweites Einkommen angeben. Zu Ihrem weltweiten Einkommen gehören auch Ihre nicht-deutschen Einkünfte. Beziehen Sie eine Rente, Leibrente oder Sozialversicherungsleistung (bis 1. Januar 2023) aus den Niederlanden? Dann müssen Sie diese in Deutschland versteuern. Von der Regel, dass Sie in Deutschland Steuern zahlen, bestehen folgende Ausnahmen:

  • Sie beziehen eine Beamtenrente aus den Niederlanden (meistens ausgezahlt von ABP)
  • Sie beziehen mehr als 15.000 € aus Renten und Leibrenten aus die Niederlande (Beamtenrenten und Leistungen von UWV nicht mitgerechnet) im Jahr.
  • Sie bekommen eine Abfindung für eine Rente oder Leibrente

Niederländische Renten werden in Deutschland versteuert, unter Abzug der Steuern, die in den Niederlanden gezahlt werden, wenn die Renten höher sind als € 15.000,- . Beamtenrenten werden nur in den Niederlanden versteuert.

Achtung, wenn Sie eine WIA-, WAO- oder WAZ-Leistung vom UWV erhalten. Diese Leistungen werden ab dem 1. Januar 2023 immer in den Niederlanden besteuert. Mehr dazu erfahren Sie in dieser Nachricht.

Diese Leistungen dürfen in Deutschland nicht mehr besteuert werden und werden auch nicht bei der Berechnung der 15.000 €-Grenze berücksichtigt. Diese Leistungen werden auf den Progressionsvorbehalt in Deutschland angerechnet, wenn Sie ein in Deutschland besteuertes Einkommen haben.

Antrag Befreiung niederländische Steuern und Beiträge

Ist Ihre Altersrente aus den Niederlanden niedriger als 15.000 € brutto pro Jahr? Über diese Rente sind Sie dann in Deutschland steuerpflichtig. Die Instanzen in den Niederlanden sind jedoch verpflichtet, die Quellensteuer auf die Rente einzubehalten. Deshalb können Sie bei den niederländischen Steuerbehörden die Befreiung von der Quellensteuer auf Ihre Rente beantragen. Die niederländischen Steuerbehörden werden dann Ihrer Rentenbehörde in einer Entscheidung mitteilen, dass sie keine Lohnsteuer einbehalten dürfen. Die Formulare können Sie sich von der Website vom niederländischen Finanzamt herunterladen. Diese Formulare sind nur auf niederländisch verfügbar.

Der Antrag auf Befreiung kann nicht für Vorjahre, sondern erst ab dem laufenden Jahr gestellt werden. Wenn Sie zu Unrecht Steuern auf Ihre Rente oder Leistung gezahlt haben, können Sie in den Niederlanden für dieses Jahr eine Steuererklärung einreichen, um diese zurückzufordern.

Einkünfte aus Arbeit

Wenn Sie in die Niederlande tätig sind, finden Sie diese Information hier.

Sie zahlen die Sozialversicherungsbeiträge über das Welteinkommen in den Niederlanden. Abhängig vom Steuerabkommen zahlen Sie die Steuern in Deutschland und/oder in den Niederlanden.

Sozialversicherungsbeiträge werden nur in einem Staat bezahlt, Steuern könne in mehrere Staaten bezahlt werden.