Lohn / Gehalt

Es ist schwierig, niederländische und deutsche Gehälter zu vergleichen. Es gibt Unterschiede bei den einbehaltenen Steuern und die Sozialversicherungsbeiträge unterscheiden sich auch. Das tatsächliche Nettoeinkommen hängt zum Beispiel auch von Abzug der Hypothekenzinsen, Kindergeld, Krankenversicherungszuschuss usw. ab.

Der Lohn wird durch Tarifverträge oder den individuellen Arbeitsvertrag festgelegt. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindeststundenlohn für alle Personen ab 18 Jahren 13,90 Euro brutto. In Branchen wo ein Tarifvertrag gültig ist kann ein höherer Mindestlohn festgelegt worden sein. Außerdem gibt es Ausnahmen für bestimmte Gruppen, darunter junge Menschen unter 18 Jahren und Behinderte.


Deutsche Gehaltsabrechnung



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Beispiel einer deutschen Lohnabrechnung


Dabei wird von den folgenden Angaben ausgegangen:

Was auffällt, ist, dass die Lohnsteuer relativ hoch ist. Das sorgt dafür, dass ein niederländischer Lohnstreifen günstiger aussieht. Ein Verheirateter, dessen niederländisches Einkommen mit dem Einkommen seines Partners unter einer bestimmten Grenze liegt, kann in eine andere Steuerklasse eingestuft werden, nämlich in Steuerklasse 3. Das impliziert, dass das Nettogehalt pro Monat ca. € 208,- höher ausfällt. Sie müssen berücksichtigen, dass die Einteilung in die Steuerklassen nur die vorläufige Veranlagung für die endgültige Lohnsteuer in Deutschland ist. Wenn sich hinterher erweist, dass die Einteilung nicht korrekt war, ist mit zeitnahen Rückforderungen zu rechnen.

Informieren Sie sich vorab durch Mitarbeiter des GrenzInfoPunkts oder des Finanzamts.


Sozialversicherungsbeiträge



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Die einbehaltenen Beiträge zur Sozialversicherung sind mehr oder weniger mit den Beiträgen vergleichbar, die in den Niederlanden einbehalten werden.

Für die Krankenversicherung zahlt der Arbeitnehmer keinen separaten Beitrag an die Krankenkasse. Der Nettolohn auf dem Lohnstreifen ist wirklich der Nettolohn.

Auf der Lohnabrechnung sehen Sie nur die Arbeitnehmeranteile der Beiträge. Ihr Arbeitgeber führt diese Beiträge und seine Arbeitgeberbeiträge über die Krankenkasse ab, zumindest wenn Sie gesetzlich versichert sind.



Bitte beachten Sie



Bitte beachten Sie: „Freiwillige Versicherung“ bedeutet nicht, dass Sie selbst entscheiden können, ob Sie versichert sind, sondern dass Sie freiwillig an der Pflichtversicherung bei einer Krankenkasse teilnehmen, siehe Krankenversicherung.


Probeberechnung



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Eine Probeberechnung eines deutschen Lohns kann auf Nettolohn.de oder Lohnspiegel.de, dem Brutto-Netto-Rechner, durchgeführt werden. Sie müssen nur wenige Angaben eintragen und einige Angaben anpassen. Sie tragen Ihren Bruttolohn ein, die Steuerklasse ist als Standard 1, Sie müssen die Kirchensteuerpflicht in „nein” ändern und klicken auf „Berechnen”. Das Berechnungsprogramm Nettolohn.de kann auch besondere Gegebenheiten berücksichtigen wie zum Beispiel ein Firmenwagen.

Auf der Website www.werkeninduitsland.nl finden Sie ein Rechentool, um eine Angabe Ihres netto verfügbaren Einkommens zu erhalten, wenn Sie in Deutschland arbeiten. Dabei wird zum Beispiel auch Kindergeld berücksichtigt.