Wählen aus dem Ausland: Bundestagswahl 2025

16. Januar 2025

Sie leben in den Niederlanden oder Belgien und möchten am 23. Februar 2025 Ihr Wahlrecht für den Deutschen Bundestag ausüben?

Als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher ohne Wohnsitz in Deutschland sollten Sie frühzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Zuständig ist die Gemeinde, in der Sie zuletzt in Deutschland gemeldet waren. Falls Ihr letzter Aufenthalt in Deutschland jedoch länger als 25 Jahre zurückliegt und Sie nicht mindestens drei Monate ununterbrochen dort gelebt haben, ist die Gemeinde zuständig, zu der Sie eine persönliche Verbindung haben – etwa durch familiäre Herkunft oder berufliche Tätigkeiten.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und den einzureichenden Unterlagen finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin:
www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html

Dort können Sie auch die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag herunterladen. Alternativ erhalten Sie diese auf Anfrage bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

Wichtige Fristen und Hinweise

Ihr Antrag muss spätestens am 2. Februar 2025 bei der zuständigen Gemeinde eingehen.

  • Elektronische Antragstellung: Wenn Sie innerhalb der letzten 25 Jahre mindestens drei Monate ohne Unterbrechung in Deutschland gelebt haben, können Sie den Antrag online stellen.
  • Schriftliche Antragstellung: Liegt Ihr Aufenthalt in Deutschland länger zurück oder haben Sie nie in Deutschland gelebt, müssen Sie den Antrag schriftlich einreichen.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gilt zugleich als Antrag auf Briefwahl. Nach Genehmigung Ihres Antrags sendet Ihnen die zuständige Gemeinde die Briefwahlunterlagen per Post zu.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin:
Informationen zur Bundestagswahl 2025

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