Bureau voor Duitse Zaken / Sociale Verzekeringsbank. Foto © Euregio Rhein-Waal.

Familienleistungen: Grenzüberschreitende Regelungen im Überblick

Für niederländische (werdende) Eltern, die in Deutschland arbeiten und/oder leben, gelten manchmal besondere Regeln, wenn es um Kindergeld oder Elternzeit geht. Aber wie findet man heraus, ob man Anspruch auf deutsches Kindergeld oder auf niederländischen Kinderbijslag hat? Oder vielleicht sogar beides? Kann man Elterngeld beantragen, wenn man in Deutschland wohnt, aber in den Niederlanden arbeitet? Bei welcher Behörde muss der Antrag gestellt werden? Wer mehr über die Regelungen zu den Familienleistungen in Deutschland und den Niederlanden wissen möchte, ist am Montag, 17. Februar, beim GrenzInfoPunkt Rhein-Waal genau richtig. Die Grenzgängerberatungsstelle organisiert in Zusammenarbeit mit dem Bureau voor Duitse Zaken (BDZ) der Sociale Verzekeringsbank (SVB) einen Informationsabend, an dem die wichtigsten Punkte zu diesen Regelungen erklärt werden.

Die Informationsveranstaltung richtet sich insbesondere an niederländische Eltern, die in Deutschland wohnen, und wird daher in niederländischer Sprache angeboten. Eltern, die nicht teilnehmen können, haben auch die Möglichkeit, einen persönlichen Termin mit einem Berater vom BDZ der SVB zu vereinbaren. Sie sind immer montags und donnerstags beim GrensInfoPunt vor Ort, um individuelle Fragen zu beantworten.

Anmeldung und weitere Informationen

Der Infoabend findet am Montag, 17. Februar, von 19.15 bis 20.30 Uhr im Forum der Euregio Rhein-Waal (Emmericher Straße 24, 47533 Kleve) statt. Einlass ist ab 19 Uhr. Interessierte können sich bis Donnerstag, 13. Februar, per E-Mail an gip@euregio.org anmelden.