Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes meldet das Bundesamt für Bildung und Forschung (BMBF): Die Zahl der Anträge steigt stetig. Immer mehr Zuwanderer in Deutschland können einer adäquaten Beschäftigung nachgehen. Das Anerkennungsgesetz soll die Integration von Zuwanderern in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Ihre im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse werden mit deutschen Referenzberufen verglichen und im Idealfall als gleichwertig eingestuft. Bis Ende 2015 gab es laut BMBF in den bundesrechtlich geregelten Berufen über 63.400 Anträge auf Anerkennung. 74 Prozent davon wurden positiv bewertet und damit als gleichwertig zum deutschen Referenzberuf eingestuft. Bei 8,5 Prozent entschied das BMBF auf teilweise Gleichwertigkeit. 14,8 Prozent der Antragsteller erreichten die Gleichwertigkeit über eine Anpassungsqualifizierung. Die Ablehnungsquote lag mit 2,6 Prozent unter der aus den Vorjahren.
Bis Ende 2015 gab es laut BMBF in den bundesrechtlich geregelten Berufen über 63.400 Anträge auf Anerkennung. 74 Prozent davon wurden positiv bewertet und damit als gleichwertig zum deutschen Referenzberuf eingestuft. Bei 8,5 Prozent entschied das BMBF auf teilweise Gleichwertigkeit. 14,8 Prozent der Antragsteller erreichten die Gleichwertigkeit über eine Anpassungsqualifizierung. Die Ablehnungsquote lag mit 2,6 Prozent unter der aus den Vorjahren.
Wie wichtig die Anerkennung der Berufsabschlüsse für Zuwanderer ist, belegt eine Evaluation des BMBF: Demnach sind neun von zehn Fachkräften mit ausländischem Abschluss nach der Anerkennung erwerbstätig. Ihr Bruttoeinkommen steigt im Schnitt um 1.000 Euro.
Das Anerkennungsgesetz will zum einen die Integration von Zuwanderern in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Zum anderen sollen mehr Menschen aus dem Ausland einer Beschäftigung nachgehen können, die ihrer Qualifikation entspricht. Dadurch soll die gesteuerte Zuwanderung gestärkt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim BMBF. Alle Infos zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen liefert die Website „Anerkennung in Deutschland“.