Arbeitnehmer aus den Niederlanden, die in Deutschland beschäftigt waren, stehen beim Übergang in den Ruhestand vor einer komplexen Situation: Wo muss der Rentenantrag gestellt werden? Welche Unterlagen sind notwendig? Gibt es Anspruch auf Rentenleistungen aus Deutschland, aus den Niederlanden – oder aus beiden Staaten? Und wie sieht es mit einer Weiterbeschäftigung neben dem Rentenbezug aus? Um diese und weitere Fragen zu klären, lädt der GrenzInfoPunkt Rhein-Waal in Kooperation mit der Deutschen Rentenversicherung Rheinland am Mittwoch, 22. April 2026, zu einem Informationsabend zum deutschen Rentenrecht ein.
Bei der Veranstaltung geben der GrenzInfoPunkt Rhein-Waal und die Deutsche Rentenversicherung Rheinland einen kompakten Überblick über die wichtigsten Regelungen der deutschen Altersrente. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erwerbsminderungsrente, also den Rentenleistungen bei (teilweiser) Erwerbsminderung vor dem regulären Renteneintritt. Darüber hinaus werden hilfreiche Online-Dienste der Rentenversicherung vorgestellt sowie Wege aufgezeigt, wie ein persönlicher Beratungstermin vereinbart werden kann.
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Grenzpendler und wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Anmeldung und weitere Informationen
Der Infoabend findet am Mittwoch, 22. April 2026, von 19.30 bis 21.30 Uhr im Forum der Euregio Rhein-Waal (Emmericher Straße 24, 47533 Kleve) statt. Einlass ist ab 19 Uhr. Eine Anmeldung ist bis einschließlich 19. April 2026 möglich – telefonisch unter +49 (0)2821-793079 oder per E-Mail an gip@euregio.org.
Unabhängig von der Infoveranstaltung ist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland weiterhin an jedem letzten Dienstag im Monat beim GrenzInfoPunkt Rhein-Waal Teil der Grenzgängersprechstunde und berät dort zu verschiedenen Fragestellungen rund um die deutsche Altersrente. Der nächste Termin ist der 28. April 2026, von 9.00 bis 12.30 Uhr. Für diese Sprechstunde ist keine vorherige Anmeldung erforderlich.
Arbeitnehmer aus den Niederlanden, die in Deutschland gearbeitet haben, stehen bei Erreichen des Rentenalters vor der Herausforderung, ihr Ruhegeld beantragen zu müssen. Doch wie funktioniert die Rentenantragstellung genau? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Kann man neben der Rente weiterarbeiten? Und hat man überhaupt Anspruch auf eine Rente aus Deutschland, aus den Niederlanden oder möglicherweise aus beiden Ländern? Grenzpendler, die in den Ruhestand gehen, sehen sich häufig mit diesen und weiteren Fragen konfrontiert.
Um sie zu beantworten, organisiert der GrenzInfoPunkt Rhein-Waal in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung Rheinland am Dienstag, 15. April, einen Informationsabend zum deutschen Rentenrecht.
Bei der Veranstaltung erläutern der GrenzInfoPunkt Rhein-Waal und die Deutsche Rentenversicherung Rheinland die wichtigsten Aspekte der deutschen Altersrente. Auch die Erwerbsminderungsrente, eine Rentenleistung bei (teilweiser) Erwerbsminderung vor Erreichen des Rentenalters, wird thematisiert. Darüber hinaus werden verschiedene Online-Dienste und die Möglichkeiten zur Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins vorgestellt. Die Veranstaltung wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Anmeldung und weitere Informationen
Der Infoabend findet am Dienstag, 15. April, von 19.30 bis 21.30 Uhr im Forum der Euregio Rhein-Waal (Emmericher Straße 24, 47533 Kleve) statt. Einlass ist ab 18.45 Uhr. Interessierte können sich bis einschließlich 11. April anmelden – entweder telefonisch unter +49 (0)2821-793079 oder per E-Mail an gip@euregio.org.
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland bietet zudem an jedem letzten Dienstag im Monat beim GrenzInfoPunkt Rhein-Waal eine Sprechstunde für Grenzpendler an. Nächster Termin ist der 29. April von 9 bis 12.30 Uhr. Eine Anmeldung ist hierfür nicht erforderlich.