22.08.2018

Am 1. Januar 2019 werden die Regeln für kleine niederländische Betriebsrenten geändert

In den Niederlanden wechseln Menschen häufiger den Arbeitsplatz und arbeiten für einen kürzeren Zeitraum für einen Arbeitgeber. Dies hat zur Folge, dass sie bei verschiedenen Arbeitgebern und damit auch bei verschiedenen Rentenkassen kleinere Renten aufbauen. Rentenkassen kaufen heute oft kleine Renten ab, weil die Verwaltungskosten relativ hoch sind. Wenn eine kleinere Rente abgekauft wird, wird die Rente in einem Zug ausbezahlt. Diese Rente ist dann nicht mehr Bestandteil der Rente für später. Auf die Gefahr hin, im Rentenalter nicht genügend Rente zu haben.

Ab dem 1. Januar 2019 gelten folgende Regeln:

Kleine Renten:

Rentenkassen, wie z.B. eine Pensionskasse oder eine Versicherungsgesellschaft, dürfen keine kleinen Renten mehr abkaufen. Das bedeutet, dass sie keine kleinen Rentenbeträge an jemanden auszahlen können, der noch nicht pensioniert ist. Darüber hinaus können die Rentenkassen nun auch kleine Renten kombinieren und diese bei einer Rentenkasse ablegen, wo gerade jemand seine Rente aufbaut. Sie können diese auch als kleine Rente weiterführen. Bei kleinen Renten handelt es sich um Rentenbeträge von mehr als 2 € und weniger als 474,11 € brutto pro Jahr.

Sehr kleine Renten:

Sehr kleine Renten werden gestrichen. Das bedeutet, dass die Rentenversicherungsträger diese Rentenbeträge nicht mehr auszahlen müssen. Sehr geringe Renten sind Rentenbeträge von bis zu 2 € brutto pro Jahr.

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