Wohnen in Deutschland, Rente aus dem Nachbarland: Energiepreispauschale (EPP)

11. Januar 2023

Wenn Sie in Deutschland wohnen und ausschließlich Rentenleistungen aus den Niederlanden oder Belgien beziehen (dies gilt auch für WIA- oder WAO-Leistungen), können Sie ab dem 9. Januar 2023 die Energiepreispauschale (EPP) beantragen.

Das Antragsformular ist jetzt auf der Website der Knappschaft Bahn See verfügbar.

Erhalten Sie zusätzlich eine deutsche Rente, wurde die EPP bereits im Dezember automatisch über den Rentenversicherungsträger ausgezahlt.
Rentner und Rentnerinnen, die neben der Rente noch in Belgien oder den Niederlanden arbeiten, können den Zuschuss über ihre deutsche Steuererklärung oder über die Knappschaft Bahn See beantragen.

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