Aufgrund des alarmierenden Trends steigender Koronazahlen haben die Bundes- und Landesregierungen im Beratenden Ausschuss ein Abkühlungspaket, oder eine “Osterpause”, beschlossen. Diese Osterferien dauern grundlegend vier Wochen und gehen vom 29. März bis zum 25. April.
- Die anzahl der außenkontakte wird wieder von zehn auf maximal vier Personen reduziert.
- Geschäfte für Artikel außerhalbdes täglichen Bedarfs dürfen Kunden nur nach Vereinbarung empfangen. Die maximale Anzahl von Kunden, die gleichzeitig eingelassen werden dürfen, hängt von der Verkkaufsfläche ab, 50 Personen sind jedoch das absolute Maximum.
- Nicht-medizinische Kontaktberufe müssen wieder schließen. Dazu gehören z. B. Friseur- und Schönheitssalons.
- Der Unterricht in der Primar-, Sekundar- und Hochschulstufe wird in der Woche vom 29. bis 2. April ausgesetzt. Die Osterferien werden um eine Woche verlängert. Kindergärten dürfen zwar geöffnet bleiben, entscheiden sich in der Praxis aber oft dafür, auch zu schließen. Grundsätzlich wird der Unterricht am Montag, den 19. April wieder aufgenommen.
- Eltern, die aufgefordert werden, ihre Kinder nicht in die Kindertagesstätte zu bringen, und die dieser Aufforderung nachkommen, aber deshalb nicht arbeiten gehen können, haben Anspruch auf eine Beihilfe für vorübergehende Arbeitslosigkeit. Die einzige Bedingung ist, dass Corona die Ursache für die Schließung oder den Ausfall der Kindertagesstätte sein muss. Der Nachweis von höherer Gewalt ist ebenfalls erforderlich. Eine befristete Arbeitslosigkeit kann über die entsprechenden Formulare auf der LFA-Website beantragt werden.
- Obligatorische Telearbeit wird strenger kontrolliert.
- Nicht notwendige Reisen bleiben verboten. Auch die Grenzkontrollen werden verschärft.
Weitere Informationen zu den belgischen Osterferien finden Sie auf der Website des Krisenzentrums.