Ab dem 8. August 2021 gelten für Reisende, die aus einem gelb eingestuften Land wie Belgien in die Niederlande einreisen, neue Regeln. Sie benötigen eine Corona-Bescheinigung.
Einreise in die Niederlande aus einem EU/Schengen-Land und einigen anderen europäischen Ländern
Ab dem 8. August benötigen Reisende ab 12 Jahren einen Corona-Bescheinigung, wenn dieses Land den Farbcode „Gelb“ hat. Als Corona-Bescheinigung gilt:
- Impfpass
- Genesenenbescheinigung
- Negativer Testnachweis
Sie können sich in Ihrem Herkunftsland auf Corona testen lassen. Ein PCR-Test kann bis zu 48 Stunden vor dem Reisebeginn durchgeführt werden. Ein Antigentest kann bis zu 24 Stunden alt sein.
Reisende können kontrolliert werden. Wer keine Corona-Bescheinigung vorweisen kann, muss mit einem Bußgeld von 95 € rechnen.
Testen nach Ankunft in den Niederlanden
Für alle, die aus dem Ausland in die Niederlande kommen, lautet der Rat: Testen Sie sich selbst.
Auch nach einer Impfung oder nach einer Corona-Erkrankung können Sie das Virus in sich tragen und andere anstecken. Kommen Sie aus einem Land, das „gelb“ eingestuft ist? Und sind Sie noch nicht vollständig geimpft oder sind noch nicht von Corona genesen? Dann wird Ihnen dringend empfohlen, am 2. und 5. Tag nach der Ankunft einen kostenlosen Coronavirus-Test bei der GGD oder einen Selbsttest durchzuführen. Wenn Sie eine Impfbescheinigung oder eine gültige Genesenenbescheinigung haben, können Sie einen Selbsttest durchführen. Auch wenn Sie keine Beschwerden haben, können Sie das Virus übertragen und andere anstecken.
- Mehr Informationen finden Sie auf: https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/algemene-coronaregels/nederland-past-aanpak-reizen-aan
- Informationen über Einstufungen finden Sie hier: https://www.nederlandwereldwijd.nl/reizen/reisadviezen
Ausnahme für Grenzgänger
Grenzgänger, Grenzschüler und Grenzstudenten benötigen für die Einreise in die Niederlande kein negatives Testergebnis, wohl aber eine Gesundheitserklärung. Grenzarbeitnehmer, Grenzschüler und Grenzstudenten fallen ebenfalls unter die Ausnahmekategorie einer Impfbescheinigung und/oder einer Genesungsbescheinigung. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der niederländischen Regierung.