Spätestens ab dem 23. August gilt in Deutschland die 3G-Regel. Das schreibt die Bundesregierung auf ihrer Internetseite. Demnach dürfen geimpfte, genesene oder getestete Personen dürfen Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe aufsuchen. Gleiches gilt bei Innengastronomie, dem Besuch von Veranstaltungen in Innenräumen sowie die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, beim Sport im Innenbereich und bei der Beherbergung. Auch Schüler können die beschriebenen Angebote und Leistungen wahrnehmen, weil sie im Rahmen eines Schulkonzepts regelmäßig getestet werden.
Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, benötigen einen Antigenschnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt).
Dabei können die Länder vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.
Weitere Einzelheiten bestimmen die Bundesländer: Informationen für NRW finden Sie hier und für Niedersachsen hier.
Ab 11. Oktober wird es keine kostenlosen Bürgertests in Deutschland mehr geben, da mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.