Überblick über die niederländischen Corona-Maßnahmen ab dem 25. September 2021

15. September 2021

Es sind genug Menschen geimpft worden, um die Corona-Maßnahmen zu lockern. Die Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern ist ab dem 25. September nicht mehr vorgeschrieben. Wenn Sie Orte besuchen, an denen mehr los ist, wie z. B. in der Gastronomie, bei (kleineren Musik-) Veranstaltungen, in Theatern und Kinos, benötigen Sie einen Corona-Zugangsnachweis.

Mund-Nasen-Schutz

In der öffentlichen und gewerblichen Personenbeförderung sowie in ausgewiesenen Bereichen auf Flughäfen und in Flugzeugen sind Mund-Nasen-Schutze weiterhin Pflicht.

Bildung

Ab dem 25. September entfällt die maximale Gruppengröße von 75 Personen im mbo und im Hochschulbereich. Auch die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes außerhalb von Unterrichtsräumen oder Hörsälen entfällt.

Im Falle einer einzigen Infektion in einer Gruppe oder Klasse in der Kinderbetreuung und im Primarbereich ist es nicht mehr zwingend erforderlich, dass die gesamte Gruppe oder Klasse in Quarantäne geht und getestet wird.

Bewirtung und Veranstaltungen

Im Gaststättengewerbe (z. B. in Cafés, Restaurants und Sportkantinen) ist Unterhaltung erlaubt, und es gibt keine Höchstzahl von Besuchern. Die Öffnungszeiten sind jedoch zwischen 06:00 und 24:00 Uhr.

Für Feste, Veranstaltungen und Sportspiele, die im Freien stattfinden, gibt es keine Höchstzahl von Besuchern. Findet die Veranstaltung in einem Innenraum mit festen Sitzplätzen statt, gibt es auch keine Höchstzahl von Besuchern. Ohne festen Sitzplatz gelten maximal 75 % der Sitzplatzzahl.

Kunst und Kultur

Für kleinere Musikveranstaltungen, Kinos und Theater u. a. gibt es keine Höchstzahl von Besuchern.

Corona-Zugangsnachweis

Für Besuche im Gastgewerbe, bei (kleineren Musik-) Veranstaltungen und Festivals, Kinos usw. ist eine Corona-Zugangsnachweis erforderlich. Dieses Ticket ist ein gültiger QR-Code in der Coronacheck-App. Außerdem besteht Ausweispflicht. Diejenigen, die nicht geimpft wurden oder genesen sind, müssen einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Dies gilt für alle, die 14 Jahre oder älter sind.

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

  • Wenn Sie eine deutsche Corona-App verwenden, ist diese auch in den Niederlanden gültig. Sie ist international gültig.
  • In den Niederlanden gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Testzentren, in denen Sie sich testen lassen können. Sie sollten damit rechnen, dass Sie für einen kostenlosen Test eine weitere Strecke zurücklegen müssen. Eine Übersicht über die Prüfstellen finden Sie hier
  • Auch der deutsche Bürgertest erfüllt die Anforderungen, sofern er nicht älter als 24 Stunden ist.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der niederländischen Regierung.

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