Wer in Belgien oder Deutschland lebt und als Grenzgänger in den Niederlanden arbeitet oder eine Rente oder Leistung aus den Niederlanden bezieht, ist zusammen mit eventuellen Familienangehörigen beim CAK registriert. In vielen Fällen muss dann ein Beitragszuschlag an das CAK gezahlt werden.
Seit einem Jahr ist digitale Kommunikation über das Kundenportal Mein CAK möglich.
Neu in Mein CAK: eine eigene Sprachpräferenz festlegen
In Mein CAK kann jetzt eine Sprachwahl eingestellt werden. Das ist wichtig und nützlich in folgenden Situationen:
- Neben dem niederländischen Schreiben kann auch eine Übersetzung für die Briefaustellung gewählt werden. Es kann eine zusätzliche Sprache ausgewählt werden.
- Für Personen mit einer Rente oder Leistung stehen folgende Sprachen zur Verfügung: Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch und Türkisch.
- Für Grenzgänger sind folgende Sprachen verfügbar: Englisch, Deutsch, Französisch und Polnisch.
Neue Kundinnen und Kunden
Neue Kundinnen und Kunden wählen ihre Sprachpräferenz direkt bei der Anmeldung. Die Standardeinstellung ist „keine Übersetzung“. Die Sprachwahl kann später jederzeit in Mein CAK geändert werden.
Bestehende Kundinnen und Kunden
Für bestehende Kundinnen und Kunden ändert sich nichts, solange sie selbst nichts anpassen. Wird die Sprachwahl nicht geändert, bleibt die Übersetzung an das Wohnsitzland gekoppelt.
Mehr Informationen
Weitere Informationen zur Sprachwahl für Grenzgänger stehen auf der Website des CAK.
Weitere Informationen zur Sprachwahl für Renten- oder Leistungsbeziehende stehen auf der Website des CAK.