Änderung der Berechnung der Lohnsteuer ab 1. Januar 2026

5. März 2026

Ab dem 1. Januar 2026 werden in Deutschland andere Regeln für die Berechnung der Lohnsteuer gelten. Bis zu diesem Jahr wurde bei der Berechnung der Lohnsteuer ein fester Betrag für den Abzug von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur gesetzlichen Rente berücksichtigt, auch wenn Sie in Deutschland nicht sozialversichert sind.

Dieser feste Abzug (Vorsorgepauschale) wurde ab dem 1. Januar 2026 abgeschafft. Bei der Lohnsteuerberechnung wird der Abzug nun auf der Grundlage der tatsächlich abgezogenen Prämien berechnet.

Für Grenzgänger, die in den Niederlanden sozialversichert sind, aber in Deutschland (teilweise) steuerpflichtig sind, bedeutet dies, dass mehr Lohnsteuer vom Bruttolohn einbehalten wird, was zu einem niedrigeren Nettolohn führt.

Derzeit ist noch nicht klar, ob der daraus resultierende Nachteil über die Steuererklärung in Deutschland für alle davon betroffenen Grenzgänger ausgeglichen werden kann.

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