Die Steuererklärung gehört für viele zum Alltag – dennoch herrscht oft Unsicherheit darüber, wer sie abgeben muss und welche Fristen gelten. Entscheidend ist zunächst die Unterscheidung zwischen verpflichtender und freiwilliger Abgabe.
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einreichen (mehr dazu, wer verpflichtet ist, hier). Für das Steuerjahr 2025 endet die Abgabefrist am 31. Juli 2026. Wird ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, verlängert sich die Frist deutlich: Für 2025 gilt dann eine Frist bis zum 1. März 2027.
Deutlich entspannter ist die Situation für alle, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben. In diesen Fällen gilt die Frist bis zum 31. Juli nicht. Stattdessen haben Steuerpflichtige bis zu vier Jahre Zeit, ihre Erklärung einzureichen – es sei denn, sie werden vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert.
In grenzüberschreitenden Situationen besteht jedoch oft eine Abgabepflicht. Bei Wohnsitz in Deutschland besteht in den meisten Fällen eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung in Deutschland. Bei Wohnsitz in den Niederlanden oder Belgien besteht diese Pflicht meist nicht für beschränkt Steuerpflichtige. Wird jedoch ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht gestellt, muss ebenfalls eine Steuererklärung abgegeben werden.
Unabhängig von der Frist ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Dazu gehören insbesondere die Steuernummer, die Steuer-ID, Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenunterlagen sowie Nachweise über weitere Einkünfte und abzugsfähige Kosten. Wer seine Unterlagen vollständig und geordnet bereithält, spart Zeit und vermeidet Rückfragen des Finanzamts.
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn Einkünfte aus dem Ausland vorliegen oder mehrere Tätigkeiten kombiniert werden. Auch das Arbeiten im Homeoffice kann steuerliche Auswirkungen haben – insbesondere dann, wenn Wohn- und Arbeitsort in unterschiedlichen Ländern liegen. In solchen Fällen kann sich das Besteuerungsrecht teilweise verlagern, weshalb eine sorgfältige Dokumentation der Arbeitstage sinnvoll ist. Mehr zur Homeoffice-Regelung bei Grenzpendlerinnen und Grenzpendlern lesen Sie hier. Für Arbeitnehmende mit Wohnsitz in den Niederlanden oder Belgien ist in der Regel das Betriebsstättenfinanzamt zuständig, für Rentnerinnen und Rentner im Ausland das Finanzamt Neubrandenburg.
Unterstützung bei der Steuererklärung bieten das kostenlose Online-Portal ELSTER der Finanzverwaltung, Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine sowie Steuer-Apps und Online-Steuererklärungen im Browser. Achtung: Nicht alle Tools sind für grenzüberschreitende Sachverhalte geeignet. Bei komplexeren oder grenzüberschreitenden Sachverhalten kann eine individuelle Beratung helfen, Fehler zu vermeiden.