Opgaaf wereldinkomen (Angaben zum Welteinkommen) – FRAGEN UND ANTWORTEN

7. Juli 2026

Die Abgabefrist für die Angaben zum niederländischen Welteinkommen naht.  Personen die in Deutschland oder Belgien wohnen und niederländische einkommensabhängigen Zuschüsse (z. B. Zorgtoeslag ) erhalten oder den Auslandsbeitrag zur niederländischen Krankenversicherung an das CAK (niederländische Sozialversicherungsbehörde) zahlen, müssen in den Niederlanden ihr Welteinkommen angeben. Nachfolgend erfahren Sie, was dabei zu beachten ist. 

Warum muss ich mein Welteinkommen angeben? 

In folgenden Fällen sind Sie verpflichtet, Ihr Welteinkommen der niederländischen Steuerbehörde (Belastingdienst) mitzuteilen – bei Leistungsbezug von: 

  • Zorgtoeslag (Zuschlag zu den Krankenversicherungskosten) 
  • Kinderopvangtoeslag (Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten) 
  • Kindgebonden Budget (Zuschuss zum niederländischen Kindergeld) 

Oder: 

  • Den Auslandsbeitrag zur niederländischen Krankenversicherung an das CAK zahlen. 

Der niederländische Dienst Toeslagen (zuständige Abteilung des Belastingdienstes) und das CAK benötigen diese Angaben, um die endgültige Höhe Ihrer Zuschüsse oder Beiträge zu berechnen. 

Zum Welteinkommen gehören sämtliche Einkünfte aus dem In- und Ausland. Hierzu zählen beispielsweise Arbeitslohn, Renten, Mieteinnahmen sowie Einkünfte aus Vermögen oder Kapitalerträge. 

Wichtig zu wissen 

Geben Sie Ihr Welteinkommen nicht fristgerecht an, kann Ihr Anspruch auf Zuschüsse entfallen. Bereits ausgezahlte Beträge können zurückgefordert werden. 

Mit dem Formular „Opgaaf wereldinkomen“ reichen Sie keine Einkommensteuererklärung und auch keine Erklärung für die Beiträge zur Volksversicherung oder die einkommensabhängigen Beiträge zum Zorgverzekeringswet (Zvw, niederländisches Krankenversicherungsgesetz) ein. 

Muss ich das Formular „Opgaaf wereldinkomen“ ausfüllen? 

Sobald Sie das Formular vom Belastingdienst erhalten, sollten Sie es vollständig ausfüllen. Der Versand seitens der Steuerbehörde erfolgt in der Regel jährlich ab Ende April – Abgabefristen werden für gewöhnlich auf den darauffolgenden Sommer gesetzt. 

Wie gebe ich mein Welteinkommen an? 

Für die Mitteilung Ihres Welteinkommens verwenden Sie das offizielle Formular „Opgaaf wereldinkomen“. Dies wird den Betroffenen für gewöhnlich per Post zugestellt. Das Formular für das Jahr 2025 können Sie bei Bedarf hier herunterladen: Formular „Angabe des Welteinkommens 2025“. 

Tragen Sie ausschließlich Ihr eigenes Welteinkommen sowie Ihre persönlichen Abzugsposten ein. Leben Sie mit einem Partner zusammen, erhält dieser ein eigenes Formular, das separat ausgefüllt werden muss. 

Wann und wie sende ich das Formular zurück? 

Der Belastingdienst versendet die Formulare jährlich ab Ende April. Die Abgabefrist finden Sie auf der ersten Seite Ihres Formulars. Dort ist auch die Anschrift angegeben, an die Sie das ausgefüllte Formular zurücksenden müssen. 

Unterlagen oder Nachweise müssen Sie zunächst nicht beifügen. 

Eine Fristverlängerung kann ausschließlich schriftlich beantragt werden. Senden Sie das ausgefüllte Formular an: 

Belastingdienst
Postbus 2523
6401 DA Heerlen
Niederlande 

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Belastingdienstes. 

Was passiert nach der Abgabe? 

Der niederländische Dienst Toeslagen prüft Ihre Angaben und erstellt anschließend einen Bescheid über das nicht in den Niederlanden steuerpflichtige Einkommen (NiNbi). Darin sind sowohl das nicht in den Niederlanden steuerpflichtige Einkommen als auch das in den Niederlanden steuerpflichtige Einkommen aufgeführt. Zusammen ergeben diese Ihr Welteinkommen. 

Auf Grundlage dieser Daten setzen der Dienst Toeslagen und das CAK die endgültige Höhe Ihrer Zuschüsse oder Beiträge für das betroffene Jahr fest. 

Benötigen Sie Unterstützung? 

Bei Fragen können Sie sich an das BelastingTelefoon Buitenland unter der Telefonnummer +31 (0)55 5 385 385 wenden. 

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