Für viele Grenzpendler:innen stehen in den kommenden Wochen die wichtigsten Fristen für die belgische Steuererklärung an. Sowohl in Belgien wohnhafte Personen mit ausländischen Einkünften als auch Nichtansässige, die in Belgien arbeiten, müssen bestimmte Abgabefristen beachten.
31. Oktober: Frist für Steuererklärungen mit bestimmten Einkünften
Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Belgien, die bestimmte Einkünfte angeben müssen, haben noch bis zum 31. Oktober 2026 Zeit, ihre Steuererklärung online über MyMinfin einzureichen.
Diese verlängerte Frist gilt unter anderem für Personen mit:
- ausländischen Berufseinkünften;
- Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit;
- einem ausländischen Darlehen;
- einer erstmals anzugebenden Immobilie im Ausland;
- Unterhaltszahlungen von oder an eine im Ausland wohnende Person.
Für Grenzpendler:innen mit Wohnsitz in Belgien, die Einkünfte aus den Niederlanden oder Deutschland beziehen, ist diese Frist besonders relevant. Ausländische Berufseinkünfte gehören ausdrücklich zu den Einkunftsarten, für die die verlängerte Einreichungsfrist gilt.
Weitere Informationen finden Sie auf der
Website des FÖD Finanzen.
20. November: Frist für die Steuererklärung der Nichtansässigen
Für Personen, die nicht in Belgien wohnen, dort jedoch steuerpflichtige Einkünfte erzielen, gilt die Steuererklärung zur Nichtresidentensteuer (BNI). Die Frist für die Einreichung dieser Erklärung endet am 20. November 2026.
Diese Steuererklärung betrifft nicht nur Grenzpendler, die beispielsweise in den Niederlanden oder Deutschland wohnen und in Belgien arbeiten. Auch andere ausländische Arbeitnehmer, wie Saisonarbeitskräfte, entsandte Arbeitnehmer und Arbeitsmigranten, die vorübergehend in Belgien beschäftigt waren, können zur Abgabe einer BNI-Erklärung aufgefordert werden.
Grundsätzlich verschickt der FÖD Finanzen ab September entsprechende Einladungen. Wer belgische Berufseinkünfte erzielt hat, sollte prüfen, ob eine Steuererklärung eingereicht werden muss.
Weitere Informationen finden Sie auf der
Website des FÖD Finanzen.
Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen?
Wer Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung für Nichtansässige benötigt, kann sich noch bis einschließlich 6. November 2026 an den FÖD Finanzen wenden. Die Steuerverwaltung bietet Hilfe beim korrekten Ausfüllen der Erklärung sowie bei der Berücksichtigung grenzüberschreitender Einkünfte.
Grenzpendler:innen mit Fragen zu ihrer steuerlichen Situation können sich außerdem an
einen GrenzInfoPunkt in ihrer Region wenden. Dort erhalten sie kostenlose und persönliche Beratung zum grenzüberschreitenden Wohnen und Arbeiten.
Tipp: Warten Sie nicht bis kurz vor Fristablauf. Gerade bei ausländischen Einkünften oder komplexen grenzüberschreitenden Sachverhalten kann es einige Zeit in Anspruch nehmen, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzutragen und die Steuererklärung korrekt auszufüllen.
Sollten Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung benötigen, können Sie über die
Website des FÖD Finanzen einen Termin vereinbaren.