21.10.2026

Die Beantragung einer DigiD aus dem Ausland – FRAGEN UND ANTWORTEN

Wofür wird eine DigiD in den Niederlanden benötigt?

 

Eine DigiD ist ein Online-Login-Tool, das mit der niederländischen Burgerservicenummer (zentrale persönliche Identifikationsnummer) verknüpft ist. Mit Ihrer DigiD weisen Sie Ihre Identität nach, wenn Sie Angelegenheiten online erledigen. Dies gilt beispielsweise für Behörden, Bildungswesen, das Gesundheitswesen oder Ihre Rentenkasse in den Niederlanden handelt.

 

Mit einer DigiD können Sie Verwaltungsangelegenheiten online erledigen, beispielsweise bei der niederländischen Steuerbehörde (Belastingdienst), Leistungsansprüche über die Sociale Verzekeringsbank (SVB), der Behörde für Arbeitnehmerversicherungen (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen, UWV), anderen staatlichen Stellen sowie Krankenkassen und Pensionskassen. Nachdem Sie sich mit Ihrer DigiD angemeldet haben, können Sie im digitalen Portal der jeweiligen Instanz Nachrichten lesen, Anträge stellen, Steuererklärungen einreichen und vieles mehr.

 

Gut zu wissen

  • SMS-Nutzung: Für die Beantragung einer DigiD benötigen Sie ein Mobiltelefon, auf dem Sie SMS-Nachrichten empfangen können.
  • DigiD-App: Für das Einloggen mit DigiD wird die Nutzung eines Smartphones mit der DigiD-App empfohlen. Alternativ ist auch die Nutzung eines Tablet oder Laptops möglich.
  • Gültigkeitsdauer: Eine DigiD wird automatisch ungültig, wenn sie drei Jahre lang nicht genutzt wurde. In diesem Fall muss eine neue DigiD beantragt werden.

Wer kann eine DigiD beantragen?

 

Für die Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten in den Niederlanden ist in der Regel ein Online-Zugang über DigiD erforderlich, sofern keine alternative europäische Anmeldemethode genutzt werden kann („European Login“ über das eIDAS-System 

der Europäischen Kommission).

 

Personen ab 14 Jahren und älter müssen ihre DigiD selbst beantragen. Für Kinder unter 14 Jahren beantragen die Eltern oder gesetzlichen Vertreter bei Bedarf eine DigiD, wie weiter unten beschrieben.

 

Achtung: Personen, die im Ausland wohnen und eine niederländische AOW-Altersrente beziehen oder künftig beziehen werden, beantragen ihre DigiD über die niederländische Sozialversicherungsbank (SVB). Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Nederland Wereldwijd sowie auf der Website der SVB.

 

Wie können Sie eine DigiD beantragen, wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen?

 

Die Beantragung einer DigiD erfolgt in drei Schritten:

  1. Online-Anmeldung

  2. Identifizierung und Erhalt des Aktivierungscodes

  3. Aktivierung

     

1. Anmeldung

 

Am schnellsten können Sie die DigiD online beantragen – auch aus dem Ausland. Verwenden Sie dazu die offizielle Website  des niederländischen Innenministeriums (Ministerie van Binnenlandse Zaken en Koninkrijksrelaties). 

Nach der Anmeldung erhalten Sie per SMS und E-Mail einen Schaltercode (baliecode).

 

Dieser Baliecode beginnt mit dem Buchstaben B und ist dreißig Tage lang gültig. Er dient der persönlichen Identifizierung entweder per Videoanruf oder durch persönliche Vorsprache an einem DigiD-Schalter.

 

2. Identifizierung und Aktivierungscode

 

Ziel der Identifizierung ist es, einen Aktivierungscode zu erhalten. Mit diesem Code können Sie Ihre persönliche DigiD im letzten Schritt aktivieren.

 

Der Aktivierungscode beginnt mit dem Buchstaben A und ist 21 Tage lang gültig.

 

2.a. Identifizierung am DigiD-Schalter 

 

1) Eine Übersicht über die Digid-Schalter finden Sie auf der Website von Nederland Wereldwijd (nur auf Niederländisch).  

 

Wichtig: Erkundigen Sie sich im Voraus, ob es notwendig ist, einen Termin am Schalter zu vereinbaren. Bringen Sie zusätzlich zum Schaltercode Ihre Burgerservicenummer und Ihren Personalausweis/Reisepass mit, mit dem Sie den Schaltercode beantragt haben. 

 

2.b. Identifizierung per Videoanruf

 

Sobald Ihnen der Baliecode vorliegt, können Sie einen Termin für ein Videoanruf mit Nederland Wereldwijd vereinbaren.

Dies ermöglicht Ihnen die persönliche Identifizierung ortsunabhängig vorzunehmen, um Ihren persönlichen DigiD-Aktivierungscode zu erhalten.

 

Weitere Informationen zur Terminvereinbarung, den Voraussetzungen und zum Ablauf finden Sie auf der Website von Nederland Wereldwijd

(nur auf niederländisch).

 

3. Aktivierung über die Website oder die App

 

Sie können Ihre DigiD auf zwei Arten aktivieren: über die DigiD-Website oder über die DigiD-App. Der Vorteil der Aktivierung über die App besteht darin, dass Sie Ihre DigiD und die DigiD-App gleichzeitig aktivieren.

 

3.a. Aktivierung über die Website

 

Rufen Sie die offizielle Website https://digid.nl/activeren auf. Melden Sie sich mit dem Benutzernamen (gebruikersnaam) und dem Passwort (wachtwoord) an, die Sie im vorherigen Schritt zusammen mit dem Aktivierungscode erhalten haben.

 

Führen Sie anschließend die Aktivierung mithilfe des dafür vorgesehenen Codes durch.

 

Wenn Sie Ihre DigiD künftig für niederländische Verwaltungsangelegenheiten nutzen möchten, melden Sie sich künftig mit Ihrem Benutzernamen, Ihrem Passwort und einem SMS-Code an.

 

3.b. Aktivierung über die App

 

Den Download-Link für die DigiD-App finden Sie auf der Website von Nederland Wereldwijd 

(nur auf niederländisch).

 

Für die Aktivierung Ihrer DigiD über die App benötigen Sie Folgendes:

  • den Benutzernamen (gebruikersnaam) und das Passwort (wachtwoord), welche Sie mit mitsamt dem Aktivierungscode im vorigen Schritt erhalten haben, um sich einzuloggen.

  • SMS-Code: Dieser wird über die Mobilfunknummer generiert, die Sie bei der Anmeldung angegeben haben.

  • Aktivierungscode: Diesen haben Sie in Schritt 2 erhalten.

     

Ab sofort können Sie sich über die DigiD-App mit einer PIN anmelden, um Ihre DigiD für niederländische Verwaltungsangelegenheiten zu nutzen.

 

Je nach Gerät, auf dem die App installiert ist, können Sie sich auch per Gesichtserkennung oder Fingerabdruck anmelden.

 

Gibt es Alternativen zur DigiD für den Online-Zugang in den Niederlanden?

 

Ja. Einwohner der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können für verschiedene niederländische Online-Verwaltungsdienste ein in ihrem Wohnsitzland anerkanntes europäisches Anmeldemittel verwenden.

 

Dies erfolgt über das europäische eIDAS-System, das eine grenzüberschreitende elektronische Identifizierung innerhalb Europas ermöglicht. Dadurch können auch Personen ohne DigiD auf bestimmte niederländische digitale Behördendienste zugreifen.

 

Deutschland

 

Deutsche Staatsangehörige können sich online mit ihrem deutschen Personalausweis (Nationaler Personalausweis) identifizieren, sofern die Online-Ausweisfunktion bei der zuständigen Bürgerbüro aktiviert wurde.

 

Darüber hinaus können EU-/EWR-Bürger sowie Drittstaatsangehörige ab 16 Jahren, die in Deutschland wohnen, eine eID-Karte zur elektronischen Identifizierung (resp. Personalausweis of Aufenthaltstitel) beantragen. Für Drittstaatsangehörige kommen außerdem gegebenenfalls der elektronische Aufenthaltstitel in Betracht.

 

Diese Identifizierungsmittel sind im Rahmen des eIDAS-Systems anerkannt und können für den Zugang zu niederländischen Behördendiensten verwendet werden, die eine grenzüberschreitende Anmeldung über eIDAS unterstützen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Deutschen Bundesministeriums des Innern über

Belgien

Einwohner Belgiens können sich unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit online mit dem belgischen elektronischen Personalausweis beziehungsweise der elektronischen Ausländerkarte (eID) oder mit itsme® identifizieren.

 

Die eID ist ein amtliches Dokument mit einem elektronischen Chip, mit dem sich Nutzer online identifizieren können. Für die Nutzung der eID werden ein Kartenlesegerät, die entsprechende eID-Software und die dazugehörige PIN benötigt.

 

itsme® ist eine mobile Identitäts-App, mit der man sich über ein Smartphone sicher bei Behörden und anderen Organisationen anmelden kann.

 

Sowohl die belgische eID als auch itsme® sind anerkannte eIDAS-Anmeldemittel. Sie können für den Zugang zu niederländischen Instanzen und Behörden verwendet werden, die eine grenzüberschreitende Anmeldung unterstützen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:

Achtung: Nicht alle niederländischen Behörden unterstützen die Anmeldung über eIDAS. Prüfen Sie daher immer auf der Website der jeweiligen Behörde, welche Anmeldemöglichkeiten zur Verfügung stehen.

 

 

 

 

 

 

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