Die neue bundeseinheitliche Coronavirus-Einreiseverordnung ist zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Wichtigste Änderung ist die Abschaffung der Kategorie der Hochrisikogebiete. Konkret bedeutet das, dass Einreisende aus den Niederlanden keinen 3G- Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) mehr brauchen.
Bei Voraufenthalten aus Virusvariantengebieten gelten weiter strenge Regeln. Beim Impfnachweis gibt es jedoch Erleichterungen: Für den Impfnachweis ist es künftig ausreichend, wenn man mit den von der WHO anerkannten Impfstoffen [Sinova, Sinopharm oder Coronavac von chinesischen Herstellern oder Covaxin eines indischen Herstellers] geimpft ist. Im Fall einer Impfung mit einem der oben genannten von der WHO anerkannten Impfstoffe ist 270 Tage nach der Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung mit den oben gennannten Impfstoffen oder von der EMA zugelassenen Impfstoffen nötig.
Mehr Infos gibt es unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/infos-reisende/faq-tests-einreisende.html