Arbeitgeber in den Niederlanden, die für ihre Mitarbeiter eine Arbeitserlaubnis (TWV) beantragen müssen, können dies ab dem 1. Juli digital über das UWV-Arbeitgeberportal tun. Ziel ist es, das Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen. So müssen beispielsweise nur Fragen beantwortet werden, die für den Arbeitgeber relevant sind, und es können Anhänge hochgeladen werden.
Dazu ist es notwendig, sich mit eHerkenning (eine spezielle Art der elektronischen Identifizierung) und der richtigen Berechtigung anmelden zu können. Die eHerkenning muss bei einem anerkannten Anbieter erworben werden, und das geht nur mit eine Eintragung bei der niederländischen Kamer van Koophandel.
Ausländische Arbeitgeber, die nicht bei der Kamer van Koophandel registriert sind und eine Arbeitsgenehmigung beantragen müssen, können beim UWV ein Antragsformular in Papierform anfordern.
Für Arbeitnehmer ohne EU-Staatsangehörigkeit ist fast immer eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem Nachrichtenartikel des UWV und für Grenzgänger ohne EU-Staatsangehörigkeit auf der Website des IND (auch in englischer Sprache).