Wer in Deutschland wohnt und in den Niederlanden arbeitet oder gearbeitet hat, kommt früher oder später mit dem niederländischen Rentensystem in Kontakt. Das niederländische Rentensystem ändert sich. Diese Änderung hat u.a. Folgen für den Betriebsrentenaufbau. Was genau ändert sich? Welche Auswirkungen hat die Rentenreform auf die bereits aufgebauten Rentenansprüche? Und wie sieht es mit der Besteuerung aus, wenn man niederländische Rente bezieht und in Deutschland lebt?
Zur Beantwortung dieser Fragen organisieren die GrenzInfoPunkte am Donnerstag, den 24. September um 16:30 in Zusammenarbeit mit Steffi Troost ein deutschsprachiges Web-Seminar über das neue niederländische Rentensystem. Die online Veranstaltung richtet sich speziell an Einwohner*innen Deutschlands, die in den Niederlanden arbeiten oder gearbeitet haben.
Während des Web-Seminars erklärt Steffi Troost, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft FNV und einer niederländischen Pensionskasse, die Veränderungen im niederländischen Rentensystem und deren Auswirkungen auf (ehemalige) Grenzgänger. Darüber hinaus wird darauf eingegangen, was der Übergang zum neuen Rentensystem für bereits erworbene Rentenansprüche bedeutet.
Außerdem wird die Struktur der niederländischen gesetzlichen Rentenversicherung (AOW) erläutert sowie die Besteuerung niederländischer Renten, wenn man in Deutschland lebt. So erhalten die Teilnehmenden einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte rund um Rente im Rahmen der Grenzarbeit.
Nach der Präsentation besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Anmeldung
Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos. Interessierte können sich bis zur Veranstaltung über www.grenzinfo.eu/webseminar-pensioenstelselDE . Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine Bestätigung mit den Zugangsdaten für die Veranstaltung.
Der Bundesrat hat der umfassenden Reform des Bürgergeldsystems zugestimmt und damit den Weg für die Einführung einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende freigemacht. Die Neuregelung geht auf ein Gesetz der Bundesregierung zurück und soll die bisherige Sozialleistung schrittweise ablösen.
Für Grenzgänger ist es wichtig zu wissen, dass der Anspruch auf Sozialhilfeleistungen in ihrem Wohnsitzland zwar in der Regel (sehr) eingeschränkt ist, es aber grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen durchaus Möglichkeiten gibt (siehe am Ende des Artikels die in Deutschland geltenden Regelungen).
Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat gilt die Reform nun als beschlossen. Die gesetzlichen Änderungen sollen überwiegend zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Ziele der Reform: mehr Arbeitsvermittlungen, stärkere Mitwirkungspflichten
Mit der Einführung der neuen Grundsicherung verfolgt die Bundesregierung das Ziel, das bestehende System stärker auf Arbeitsmarktintegration auszurichten. Im Mittelpunkt stehen dabei der Grundsatz des „Forderns und Förderns“ sowie eine engere Verzahnung von Unterstützung und Eigenverantwortung.
Kern der Reform ist eine verstärkte Priorisierung der Arbeitsvermittlung. Jobcenter sollen künftig noch konsequenter prüfen, ob Leistungsberechtigte unmittelbar in Arbeit vermittelt werden können. Erst wenn dies nicht möglich ist, sollen Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zum Einsatz kommen.
Änderungen bei Pflichten und Sanktionen
Die Reform sieht zudem eine Verschärfung der Mitwirkungspflichten vor. Leistungsberechtigte sollen stärker verpflichtet werden, aktiv an ihrer Arbeitsmarktintegration und Wiedereingliederung mitzuwirken.
Bei Pflichtverletzungen können künftig strengere Sanktionen greifen, darunter eine stärkere und längere Kürzung von Leistungen. Auch wiederholte Terminversäumnisse oder die Ablehnung zumutbarer Arbeit können konsequenter geahndet werden.
Umsetzung und Inkrafttreten
Die neue Grundsicherung ersetzt das bisherige Bürgergeld schrittweise. Neben der Umbenennung der Leistung sind umfangreiche Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vorgesehen.
Die Bundesregierung plant eine gestaffelte Umsetzung, wobei der Großteil der Regelungen ab Juli 2026 wirksam werden soll.
Hinweis für EU-Bürger
Die deutsche Grundsicherung ist grundsätzlich nicht in andere EU-Mitgliedstaaten exportierbar. Zudem erhalten EU-Bürger, die sich ausschließlich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten und hier nicht ausreichend gearbeitet haben, Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung) und SGB XII (Sozialhilfe) grundsätzlich erst nach einem fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
Gleichzeitig ergibt sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dass die Beantragung von Sozialleistungen nicht automatisch zum Verlust des Aufenthaltsrechts führt. Die Behörden müssen stets die individuelle Situation prüfen. Weitere Informationen hierzu finden Sie bei der EU-Gleichbehandlungsstelle.
Weitere Informationen
Weiteren Informationen zur Reform finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung.
Wenn sich ein EU-Bürger in Belgien niederlassen möchte, muss er sich bei der zuständigen belgischen Gemeinde anmelden. Seit dem 1. September dieses Jahres muss er dabei sofort alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, vorher galt dafür eine Frist von maximal 3 Monaten.
Quelle: vreemdelingenrecht.be, Nachrichten, 21. August 2025
Verfügbar unter: https://www.vreemdelingenrecht.be/nieuws/verblijfsaanvraag-unieburgers-alleen-mogelijk-na
Sie arbeiten als Grenzpendler*in in Deutschland oder den Niederlanden und haben Sie Fragen zum deutschen und niederländischen Kindergeld oder zum deutschen Elterngeld? Am 11. September 2024 veranstalten die GrenzInfoPunkte entlang der deutsch-niederländischen Grenze einen Themensprechtag zu diesem Thema. Bei dieser digitalen Sprechstunde können Sie direkt mit Mitarbeiter*innen der zuständigen Behörden sprechen.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren individuellen Beratungstermin und wir beantworten wir Ihre Fragen zu
• Kindergeld
• Kindgebonden Budget
• Kinderbijslag
• Ouderschapsverlof
• Elternzeit
• Elterngeld
• Kindergeldzuschlag
Der Themensprechtag Familienleistungen am 11. September 2024 findet zwischen 9.45 und 16.30 Uhr statt. Die Dauer der persönlichen Beratungsgespräche ist auf maximal 45 Minuten begrenzt.
Expert*innen der Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland, grenznaher Elterngeldstellen, einer für Kinderzuschlag zuständigen Familienkasse aus Nordrhein-Westfalen, der Sociale Verzekeringsbank (Bureau voor Duitse Zaken) und der GrenzInfoPunkte werden bei dem Treffen anwesend sein und Ihre persönlichen Fragen beantworten.
Möchten Sie mehr über Ihre persönliche Situation erfahren und einen Termin vereinbaren? Senden Sie uns eine E-Mail an gip@euregio.org oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 2821 793079.
Sie erhalten dann per E-Mail einen Termin und einen Link zu einer Videokonferenz. Die Anmeldefrist endet am 29. August 2024. Die Plätze sind begrenzt.







