Belgien – Änderungsverfahren Anmeldung bei der belgischen Gemeinde für EU-Bürger
Wenn sich ein EU-Bürger in Belgien niederlassen möchte, muss er sich bei der zuständigen belgischen Gemeinde anmelden. Seit dem 1. September dieses Jahres muss er dabei sofort alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, vorher galt dafür eine Frist von maximal 3 Monaten. Quelle: vreemdelingenrecht.be, Nachrichten, 21. August 2025 Verfügbar unter: https://www.vreemdelingenrecht.be/nieuws/verblijfsaanvraag-unieburgers-alleen-mogelijk-na
Startschuss: neue Online-Plattform erleichtert grenzüberschreitenden Einzelhandel im Benelux-Raum und Nordrhein-Westfalen

Europaminister Nathanael Liminski und der Generalsekretär der Benelux-Union Frans Weekers haben gemeinsam in Brüssel den Startschuss für die Online-Plattform P gegeben. Das Onlineportal richtet sich an bestehende und neu gegründete Einzelhändler, die grenzüberschreitenden Handel innerhalb der Benelux-Länder und in Nordrhein-Westfalen betreiben oder sich dort niederlassen wollen.