Belgien – Änderungsverfahren Anmeldung bei der belgischen Gemeinde für EU-Bürger

Wenn sich ein EU-Bürger in Belgien niederlassen möchte, muss er sich bei der zuständigen belgischen Gemeinde anmelden. Seit dem 1. September dieses Jahres muss er dabei sofort alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, vorher galt dafür eine Frist von maximal 3 Monaten. Quelle: vreemdelingenrecht.be, Nachrichten, 21. August 2025 Verfügbar unter: https://www.vreemdelingenrecht.be/nieuws/verblijfsaanvraag-unieburgers-alleen-mogelijk-na

Webinar: Grenzüberschreitende Erbschaft – was muss man beachten?

GrenzInfoPunkte veranstalten kostenlose Web-Seminare am 16. und 17. August Das Thema Erbrecht kann – erst recht im grenzüberschreitenden Kontext – schnell sehr kompliziert werden. Was passiert beispielsweise, wenn man als Niederländer in Deutschland wohnt und eine Erbschaft aus den Niederlanden erhält? In welchem Land ist dann die Erbschaftssteuer zu zahlen? Und wie stellt man sicher, […]