„Mit der neuen Testverordnung haben die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland wieder Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest pro Woche. So sollen Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden.“ Das meldet die Bundesregierung auf ihrer Internetseite.
Das Land NRW hat das Testangebot in einer eigenen Landesverordnung verankert. Die entsprechende Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW finden Sie hier. Personen ohne Symptome haben demnach einen Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche. Das Land Niedersachsen hat bisher keine eigene Landesverordnung erlassen. Es gilt die bundesweite Regelung.
Beschäftigte in Deutschland können sich darüber hinaus im Rahmen der Beschäftigtentestung bei ihrem Arbeitgeber testen lassen.