Deutschland und die Niederlande haben ein Protokoll zur Änderung des Steuerabkommens unterzeichnet. Darin wurden Vereinbarungen über das Besteuerungsrecht von (kurzfristigen) Sozialleistungen und über die Bekämpfung der Steuerhinterziehung getroffen.
Das Änderungsprotokoll wurde am Mittwoch, 24. März 2021, in Den Haag unterzeichnet. Ein Steuerabkommen enthält Vereinbarungen, die verhindern sollen, dass Unternehmen oder Bürger entweder doppelt besteuert werden oder gar keine Steuer zahlen. Dieses Protokoll passt die Verteilung der Steuerrechte auf bestimmte Sozialleistungen an. Dies betrifft u. a. das Krankengeld und das Elterngeld. Damit ist sichergestellt, dass in jedem Fall das Land, das die Sozialleistung erbringt, diese auch besteuern darf. Die Regelung gewährleistet somit, dass deutsche Nettosozialversicherungsleistungen in den Niederlanden nicht besteuert werden, während sie in Deutschland von der Steuer befreit wären.
Darüber hinaus haben Deutschland und die Niederlande Vereinbarungen getroffen, die verhindern sollen, dass die Vorteile des Abkommens ausschließlich zur Steuervermeidung genutzt werden. Dazu wurden die Anti-Missbrauchs-Bestimmungen des sogenannten BEPS-Projekts gegen Steuervermeidung aufgenommen, sodass das Steuerabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden den Mindeststandard dieses Projekts erfüllt.
Zusätzlich prüfen beide Länder noch, ob es möglich ist, im Steuerabkommen eine spezielle Regelung für Homeoffice-Tage von Grenzgängern zu vereinbaren. Deutschland und die Niederlande haben bereits vorläufige Vereinbarungen über die steuerliche Behandlung von Arbeitstagen im Homeoffice während der Coronapandemie getroffen. Weitere Informationen finden Sie (in niederländischer Sprache) hier.
In Deutschland und den Niederlanden wird das Änderungsprotokoll nun den Parlamenten zur Genehmigung vorgelegt. Wenn alles planmäßig läuft, tritt der Vertrag anschließend in Kraft.