Seit dem 1. Januar 2023 gibt es den Versicherungsnummernachweis (ehemals Sozialversicherungsausweis). Er enthält folgende Angaben: Versicherungsnummer, Vorname(n), Familienname, Geburtsname und das Ausstellungsdatum. Arbeitnehmer erhalten ihn mit der ersten Beschäftigung automatisch. Sie benötigen den Versicherungsnummernachweis, um sich in der Sozialversicherung zu identifizieren. Alte Sozialversicherungsausweise sind weiterhin gültig. Auch Beschäftigte, die beispielsweise in den Niederlanden oder Belgien wohnen und dem deutschem Sozialversicherungsrecht unterliegen, erhalten eine Versicherungsnummer sowie einen Versicherungsnummernachweis.
Bei Verlust, Zerstörung oder Unbrauchbarkeit kann ein neuer Versicherungsnummernachweis über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden – kostenfrei und ganz ohne Gebühren.
Mehr Informationen dazu lesen Sie auf der Website der Deutsche Rentenversicherung.