Der strenge Lockdown in den Niederlanden wird ab dem 26. Januar wieder aufgehoben. Es gelten jedoch weiterhin eine Reihe von Einschränkungen. Die wichtigsten sind im Folgenden aufgeführt:
- Für alle Lokalitäten gilt eine allgemeine Öffnungszeit von 5.00 bis 22.00 Uhr.
- Es gilt ein Abstand von 1,5 Metern.
- In und um öffentliche Verkehrsmittel sowie in öffentlichen Gebäuden, wie Geschäften, Museen, Kinos oder im Gastgewerbe, gilt eine Mundschutzpflicht (ab 13 Jahren). In Kinos, Theatern und im Gastgewerbe kann der Mundschutz am Sitzplatz abgenommen werden.
- In öffentlichen Innenräumen, wie Restaurants, Theatern oder Kinos, ist ein fester Sitzplatz erforderlich.
- Ein Corona – Zugangsnachweis (3 G Nachweis) ist für alle Personen ab 13 Jahren im Gastgewerbe, in Theatern und Konzertsälen, Museen, Kinos, Zoos, Vergnügungsparks, Saunas und Kasinos Pflicht. In Sportstätten ist der Corona – Zugangsnachweis ab 18 Jahren nötig.
- An Durchgangsorten, wie z. B. einem Museum, beträgt die Höchstzahl der Besucher 1 Person pro 5 m2 , bis zu einer maximalen Personenzahl von 1.250 pro Raum.
- Bei festen Sitzplätzen ist die maximale Besucherzahl erreicht, wenn unter Einhaltung von 1,5 m Abstand alle Sitzplätze belegt sind. Dies entspricht etwa 1/3 der regulären Kapazität.
- Für Sport, Veranstaltungen, Kunst und Kultur gilt eine Höchstgrenze von 1.250 Personen pro Raum.
- Veranstaltungen ohne feste Bestuhlung, wie z. B. Feste, sind noch nicht erlaubt.
- Großveranstaltungen (mit mehr als 1.250 Besuchern) mit fester Bestuhlung sind nur im Freien erlaubt.
- Es wird weiterhin geraten, von zu Hause aus zu arbeiten. Wenn das nicht möglich ist, sollte bei der Arbeit immer einen Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Quarantäne
Die Quarantäneregelungen haben sich ebenfalls geändert.
Menschen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, müssen nicht mehr in Quarantäne, wenn sie:
- keine Beschwerden haben
UND:
- ein Kind oder ein Schüler in einer Kindertagesstätte, einer Primar- oder Sekundarschule sind; ODER
- Schüler der Sekundarstufe II oder einer höheren Berufsschule und noch nicht 18 Jahre alt sind; ODER
- mit ihrem Arbeitgeber vereinbart haben, dass sie in einem wichtigen Geschäftsprozess tätig sind und die Voraussetzungen erfüllen ODER
- vor mehr als einer Woche eine Auffrischungsimpfung erhalten haben ODER
- vor weniger als 8 Wochen positiv getestet wurden.
Für alle, die Symptome haben, gilt nach wie vor die Regel:
- Man sollte zu Hause bleiben und sofort einen Selbsttest machen.
- Bei einem positiven Testergebnis sollte so schnell wie möglich ein Test beim GGD erfolgen.
- Bei einem positiven Selbsttest sollte man sich zu Hause isolieren.
In jedem Fall sollte der Kontakt zu älteren und gefährdeten Menschen bis zu 10 Tage nach dem letzten Kontakt mit einer Corona-positiven Person vermieden werden.
Die aktuellen Quarantäneregeln sind im Quarantänecheck zu finden.
Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Themen finden sich auf der Website der niederländischen Regierung in Niederländisch und Englisch.