Am 10. April gaben die Niederlande bekannt, dass trotz der früheren Berichte die auf der Grundlage des Participatiewets (Beteiligungsgesetzes) geregelte Hilfe für Selbständige doch auch die Grenze überschreitet. Auf diese Weise verhindern die Niederlande, dass diese Unterneieer in Grenzsituationen außen vor bleiben. Staatssekretärin Van Ark hat versprochen, das Zeitliche Überbrückung für Selbständige (TOZO) zu diesem Zweck zu ändern. Sie beantwortete gestern parlamentarische Fragen.
Das bedeutet, dass Unternehmer, die in Belgien oder Deutschland wohnen und ein Unternehmen in den Niederlanden haben, die TOZO-Regelung ebenfalls in Anspruch nehmen können. Gute Nachrichten für diese Unternehmer!
Die Umsetzung der TOZO wird von den Gemeinden übernommen. Es wird mit diesen Gemeinden noch besprochen, wie die Umsetzung der TOZO in Grenzsituationen am besten gestaltet werden kann.
Die Unternehmer die es betrifft können also nicht direkt einen Antrag stellen. Wir hoffen Sie hierzu nach Ostern weiter informieren zu können.
Hier kann man die Antworten finden (leider nur in Niederländisch).
Der GrenzInfoPunkt Ems Dollart Region (GIP EDR) hat das niederländische Kabinett um klare Aussagen gebeten, wie Solo-Selbständige in den Grenzregionen während der Corona-Krise finanziell unterstützt werden können. Derzeit ist noch unklar, wie diese Unternehmer unterstützt werden, wenn sie im Nachbarland leben. Als Solo-Selbstständige gelten die Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen. Es ist ein dringliches Thema, das derzeit bei allen GrenzInfoPunkten viele Fragen aufwirft. Die GIPs beraten Bürger zu den Themen Arbeiten, Studieren und Wohnen im Nachbarland. Auch Unternehmer können sich zu vielfältigen Themen kostenlos beraten lassen.
Den GIP EDR und die anderen GrenzInfoPunkte entlang der deutsch-niederländisch-belgischen Grenze erreichen dazu viele Anfragen. Viele Solo-Selbständige, die in Deutschland wohnen, aber in den Niederlanden selbständig sind, melden sich. Auch diese Personengruppe ist derzeit von den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus stark betroffen.
Während es in der Grenzregion unterschiedliche Rettungsschirme und Maßnahmen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt – zum Beispiel die „Überbrückungs-Notmaßnahme zur Arbeitserhaltung“ in den Niederlanden und die Kurzarbeitsregelung in Deutschland – ist für Solo-Selbständige noch nicht klar, an wen sie sich wenden müssen, um Unterstützung zu erhalten.
Im nun verfassten Schreiben an das niederländische Kabinett bittet der GIP EDR um eine „konkrete und großzügige Lösung“ für die Personengruppe der Solo-Selbständigen.
Der Brief des GIP EDR im Namen aller GrenzInfoPunkte kann hier heruntergeladen werden.
Coronavirus und Grenzgänger
Empfehlungen, Einschränkungen, Warnungen – täglich hören und lesen wir Veränderungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Was bedeutet die aktuelle Lage für Grenzgänger in der Ems Dollart Region? Auf der allgemeinen Website der GrenzInfoPunkte werden Informationen für alle Grenzregionen im Bereich Deutschland, Niederlanden und Belgien zur Verfügung gestellt. Auf unserer Internetseite möchten wir vor allem auf die Situation in der Ems Dollart Region eingehen.
Eine erste Zusammenstellung mit Hinweisen und Informationen finden Sie hier:
CORONA-Nachrichten für (Solo-)Selbstständige, ZZPer: hier mehr Infos
Haftungsausschluss
Wir bemühen uns, unsere Informationen möglichst täglich zu aktualisieren. Alle Angaben sind ohne Gewähr, bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise der öffentlichen Stellen.
Coronavirus – Informationen Deutschland
Allgemeine Informationen
- Das Land Niedersachsen informiert hier>>
- Das Land NRW informiert hier>>
- Beim Robert Koch-Institut gibt es hier>> eine Liste von Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen zum neuartigen Coronavirus.
- Weitere Hinweise finden sich hier>> bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Arbeitsrecht:
- Informationen des Bundesministeriums für Arbeit (BMAS) finden Sie hier>>
- Informationen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) finden Sie hier>>
Grenzschließungen:
Kinderzuschlag und Notfall-Kinderzuschlag:
- Für Familien, die in wirtschaftliche Not geraten, gibt es den Kinderzuschlag. Als Antwort auf Corona-Maßnahmen wurde zudem der Notfall-Kinderzuschlag eingeführt. Mehr Informationen zum Kinderzuschlag und Notfall-Kinderzuschlag finden Sie hier>>
Kurzarbeitergeld:
- Informationen zum Kurzarbeitergeld haben wir in folgenden Artikeln für Sie zusammengefasst. Hier>> finden Sie einen Beitrag über die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und hier>> finden Sie ausführliche Informationen über das Kurzarbeitergeld und die Auswirkungen des Bezuges von Kurzarbeitergeld auf Grenzgänger.
Pendlerbescheinigung:
- Für Grenzpendler, die über die deutsche Bundesgrenze pendeln müssen, stellt die Bundespolizei diesen Vordruck einer Pendlerkarte zur Verfügung: Pendlerbescheinigung
Schulschließungen und Notbetreuung:
- Informationen der niedersächsischen Landesschulbehörde finden Sie hier>>
- Informationen des Schulministeriums NRW finden Sie hier>>
Sozialversicherung für Grenzpendler im Hinblick auf Home-Office:
Nach der EU-Verordnung 883 von 2004 ist ein Grenzgänger in seinem Wohnland sozialversichert, wenn er mindestens 25% seiner Tätigkeit im Wohnland ausübt. Viele Grenzgänger arbeiten aber jetzt auch viel zu Hause. Dies kann im Prinzip dazu führen, dass ein Grenzgänger, der z.B. in Belgien lebt und normalerweise in Deutschland arbeiten würde, nun von der belgischen Sozialversicherung gedeckt wäre. Zum jetzigen Zeitpunkt haben sowohl die belgische, deutsche als auch die niederländische Regierung beschlossen, dass diese Bewertung nicht angewendet wird, wenn die Heimarbeit durch den Ausbruch des Coronavirus verursacht wird. Das bedeutet, dass Sie im Zusammenhang mit dem Coronavirus weiterhin durch das Sozialversicherungssystem abgesichert sind, das Sie vor Ihrer Heimarbeit hatten.
- Stellungnahme der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland) hier>>
- Stellungnahme der SVB (Sociale Verzekeringsbank) hier>>
Steuern für Grenzpendler im Hinblick auf Home-Office, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld:
- Aufgrund der Corona-Maßnahmen sind viele Grenzgänger derzeit gezwungen, zu Hause zu arbeiten. Außerdem wird eine zunehmende Anzahl von Grenzgängern, die in den Niederlanden wohnen, deutsche Unterstützungsleistungen wie Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld beziehen.
Mehr Informationen zur Besteuerung finden Sie hier>>
Unternehmen mit Sitz in der Ems Dollart Region
- Informationen geben die Wirtschaftsförderungen der Landkreise Leer, Emsland sowie der Grafschaft Bentheim,
- die IHK in Emden berät unter 04921/8901155 und informiert unter ihk-emden.de,
- die Handwerkskammer für Ostfriesland stellt auf ihrer Homepage hwk-aurich.de Informationen zur Verfügung,
- Hausbanken der Unternehmen bieten ebenfalls Beratung an.
Coronavirus – Informationen Niederlande
Pendlerbescheinigung:
Für Grenzpendler, die über die deutsche Bundesgrenze pendeln müssen, stellt die Bundespolizei diesen Vordruck einer Pendlerkarte zur Verfügung: Pendlerbescheinigung
Schulschließungen und Notbetreuung:
- Informationen der Rijksoverheid zu Schulschließungen finden Sie hier>>
- Informationen der Rijksoverheid zur Notbetreuung finden Sie hier>>
Sozialversicherung für Grenzpendler im Hinblick auf Home-Office:
Nach der EU-Verordnung 883 von 2004 ist ein Grenzgänger in seinem Wohnland sozialversichert, wenn er mindestens 25% seiner Tätigkeit im Wohnland ausübt. Viele Grenzgänger arbeiten aber jetzt auch viel zu Hause. Dies kann im Prinzip dazu führen, dass ein Grenzgänger, der z.B. in Belgien lebt und normalerweise in Deutschland arbeiten würde, nun von der belgischen Sozialversicherung gedeckt wäre. Zum jetzigen Zeitpunkt haben sowohl die belgische, deutsche als auch die niederländische Regierung beschlossen, dass diese Bewertung nicht angewendet wird, wenn die Heimarbeit durch den Ausbruch des Coronavirus verursacht wird. Das bedeutet, dass Sie im Zusammenhang mit dem Coronavirus weiterhin durch das Sozialversicherungssystem abgesichert sind, das Sie vor Ihrer Heimarbeit hatten.
• Stellungnahme der SVB (Sociale Verzekeringsbank) hier>>
• Stellungnahme der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland) hier>>
Steuern für Grenzpendler im Hinblick auf Home-Office, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld:
- Aufgrund der Corona-Maßnahmen sind viele Grenzgänger derzeit gezwungen, zu Hause zu arbeiten. Außerdem wird eine zunehmende Anzahl von Grenzgängern, die in den Niederlanden wohnen, deutsche Unterstützungsleistungen wie Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld beziehen.
Mehr Informationen zur Besteuerung finden Sie hier>>
Allgemeine Informationen über das Coronavirus:
- Aktuelle Maßnahmen und Regeln der Rijksoverheid finden Sie hier>>
- Das Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu (RIVM) finden Sie hier>>
- Informationen zu öffentlichen Verkehrsmitteln finden Sie hier>>
- Informationen der Veiligheidsregio Groningen finden Sie hier>>
- Informationen der Veiligheidsregio Drenthe finden Sie hier>>
Websites mit Informationen für Unternehmer, Arbeitnehmer und Selbständige:
• Informationen der Kamer van Koophandel mit FAQ´s für Unternehmer finden Sie hier>>
• Informationen der niederländischen Regierung zur Überbrückungsleitung Noodmaatregel Overbrugging voor Werkbehoud (NOW) finden Sie hier>>
• Informationen der Gewerkschaft FNV, auch mit häufig gestellten Fragen für Grenzgänger, finden Sie hier>>
• Allgemeiner niederländischer Arbeitgeberverband (AWVN) mit Informationen für Unternehmer und über Grenzarbeit: hier>> mehr Infos
• Informationen der niederländischen Regierung für Selbständige finden Sie hier>>
• Die Bureau´s voor Belgische en Duitse zaken informieren Grenzgänger zwischen Deutschland und den Niederlanden sowie zwischen den Niederlanden und Belgien: hier>> mehr Infos
Haftungsausschluss
Wir bemühen uns, unsere Informationen möglichst täglich zu aktualisieren. Alle Angaben sind ohne Gewähr, bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise der öffentlichen Stellen.