28.03.2025

Experten informieren Grenzpendler über die Rente

Arbeitnehmer aus den Niederlanden, die in Deutschland gearbeitet haben, stehen bei Erreichen des Rentenalters vor der Herausforderung, ihr Ruhegeld beantragen zu müssen. Doch wie funktioniert die Rentenantragstellung genau? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Kann man neben der Rente weiterarbeiten? Und hat man überhaupt Anspruch auf eine Rente aus Deutschland, aus den Niederlanden oder möglicherweise aus beiden Ländern? Grenzpendler, die in den Ruhestand gehen, sehen sich häufig mit diesen und weiteren Fragen konfrontiert.

Um sie zu beantworten, organisiert der GrenzInfoPunkt Rhein-Waal in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung Rheinland am Dienstag, 15. April, einen Informationsabend zum deutschen Rentenrecht.

Bei der Veranstaltung erläutern der GrenzInfoPunkt Rhein-Waal und die Deutsche Rentenversicherung Rheinland die wichtigsten Aspekte der deutschen Altersrente. Auch die Erwerbsminderungsrente, eine Rentenleistung bei (teilweiser) Erwerbsminderung vor Erreichen des Rentenalters, wird thematisiert. Darüber hinaus werden verschiedene Online-Dienste und die Möglichkeiten zur Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins vorgestellt. Die Veranstaltung wird in deutscher Sprache durchgeführt.

Anmeldung und weitere Informationen

Der Infoabend findet am Dienstag, 15. April, von 19.30 bis 21.30 Uhr im Forum der Euregio Rhein-Waal (Emmericher Straße 24, 47533 Kleve) statt. Einlass ist ab 18.45 Uhr. Interessierte können sich bis einschließlich 11. April anmelden – entweder telefonisch unter +49 (0)2821-793079 oder per E-Mail an gip@euregio.org.

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland bietet zudem an jedem letzten Dienstag im Monat beim GrenzInfoPunkt Rhein-Waal eine Sprechstunde für Grenzpendler an. Nächster Termin ist der 29. April von 9 bis 12.30 Uhr. Eine Anmeldung ist hierfür nicht erforderlich.

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